Lehreinheit LA OEKUP
Ökologie und Umweltplanung, B.Sc.

Kurzprofil

Der Wandel von Umwelt, Natur und Landschaft stellt die Gesellschaften des 21. Jahrhunderts vor große Herausforderungen. Immer wieder müssen Mensch und Natur sich anpassen - sei es wegen des steigenden Ausstoßes von Treibhausgasen, dem Rückgang der Biodiversität oder des zunehmenden Flächenverbrauchs urbaner Räume. In Schwellen- und Entwicklungsländern entstehen Megastädte. Im Gegensatz dazu schrumpfen in den altindustriell geprägten Gebieten die stark verdichteten Stadtgebiete und entlassen erhebliche Flächenanteile, die einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden müssen. Das Bachelorstudium Ökologie und Umweltplanung vermittelt Ihnen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen zur Bewältigung dieser Herausforderungen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung urbaner und ländlicher Räume. Sie lernen, wissenschaftlich fundierte Analysen und Bewertungen von Ökosystemen und menschlichen Lebensräumen zu erstellen und partizipativ Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation zu entwickeln.

Studieninteressierte finden eine hilfreiche Kurzübersicht zu den wichtigsten Fakten auch im Studiengangsteckbrief.

AbschlussBachelor of Science
Regelstudienzeit8 Semester
Leistungspunkte240
StudienbeginnWintersemester
Zulassungzulassungsbeschränkt
LehrspracheDeutsch

Informationen zum Studium

Studienorganisation

Profil

Das vierjährige Bachelorstudium Ökologie und Umweltplanung vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen zur Bewältigung dieser Herausforderungen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung urbaner und ländlicher Räume.

Die Studierenden werden in die Lage versetzt, wissenschaftlich fundierte Analysen und Bewertungen von Ökosystemen und menschlichen Lebensräumen zu erstellen sowie Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation partizipativ zu entwickeln.

Studierende des Studienganges erhalten eine qualifizierte Ausbildung, die ökologische und planungswissenschaftliche Grundlagen und Kenntnisse gleichermaßen vermittelt. Damit können sie in einem breiten Tätigkeitsspektrum sicher und professionell agieren.

Eine verpflichtende berufspraktische Tätigkeit und die Möglichkeit des Auslandsstudiums geben Einblick in Anwendungsmöglichkeiten des erworbenen Wissens und stärken die internationale Vernetzung. Innerhalb dieses Rahmens ermöglicht der achtsemestrige Bachelorstudiengang den Studierenden, ihre individuellen fachlichen Neigungen, Begabungen und Kompetenzen zu schärfen.

Im Bachelorstudium Ökologie und Umweltplanung werden die folgenden wissenschaftlichen und planungspraktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen erworben:

  • Kenntnis wesentlicher Bestandteile und Wechselwirkungen ökologischer Systeme (Boden, Wasser, Klima, Tier- und Pflanzenwelt), ihrer Funktionsweisen und damit verbundenen Leistungen für die menschliche Gesundheit (Ökosystemleistungen),
  • Kenntnis von Methoden zur Erhebung, Analyse und Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie zur Definition von Schutz- und Entwicklungszielen, daraus abzuleitender Maßnahmen sowie Umsetzungsstrategien,
  • Kenntnis über lokale, regionale und globale Ursachen von Umweltveränderungen und deren Relevanz für eine nachhaltige Entwicklung städtischer und ländlicher Räume,
  • Kenntnis der formellen und informellen Instrumente der Umweltplanung in den Bereichen des Naturschutzes, der Landschaftsplanung und Umweltprüfung, einschließlich ihrer rechtlichen Grundlagen, auch im internationalen Kontext,
  • Kenntnis relevanter nationaler und internationaler gesellschaftlicher, politischer und ökonomischer Rahmenbedingungen der Entwicklung der Umwelt, einschließlich bestehender Steuerungsmechanismen und deren Wirksamkeit,
  • Fähigkeit, den Zustand natur- und kulturbetonter Ökosysteme und Landschaften auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen zu erheben, zu analysieren und zu bewerten, um hieraus Ziele zu deren Schutz, nachhaltiger Entwicklung und Gestaltung abzuleiten sowie Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele zu entwickeln und umzusetzen,
  • Fähigkeit, die Eignung verschiedener Methoden der Analyse, Planung und Akteursbeteiligung für den jeweiligen Einzelfall zu beurteilen,
  • Fähigkeit, Entscheidungsträger, Betroffene, die interessierte Öffentlichkeit sowie andere Fachdisziplinen in geeigneter Art und Weise in Planungsprozesse einzubinden,
  • Kompetenz, den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls gerecht zu werden und hierfür in kreativer Weise geeignete Ansätze und Methoden anzuwenden oder zu entwickeln,
  • Kompetenz, die Bedeutung ökosystemarer, gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen für das Berufsfeld zu erkennen und abzuschätzen.

Studienverlauf

Das Studium Ökologie und Umweltplanung besteht aus zwei Phasen: Grundlagen und Vertiefung (1.-5. Semester) sowie die Profilierung (6.-8. Semester). In der ersten Studienphase werden Ihnen die fachlichen und methodischen Grundlagen vermittelt (1.-3. Semester) und in Studienprojekten angewandt. Außerdem werden Ihre Sozialkompetenzen und das interdisziplinäre, teamorientierte Arbeiten gefördert. Durch ein Berufspraktikum im 5. Semester wird Ihnen dann die Möglichkeit der Berufsorientierung eröffnet. In der zweiten Studienphase entscheiden Sie sich für ein Qualifikationsprofil.

Das Studium gliedert sich in den Pflichtbereich, einen Wahlpflichtbereich und einen Wahlbereich. Darüber hinaus sind ein Berufspraktikum nachzuweisen sowie die Bachelorarbeit anzufertigen.

Die Ziele und die Ausgestaltung des Studiums sowie die Anforderungen und Durchführung der Prüfungen regelt die Studien- und Prüfungsordnung. Darin finden Sie auch einen exemplarischen Studienverlaufsplan, der den empfohlenen Ablauf des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit von 8 Semestern darstellt.

Module

Ein Modul ist eine abgeschlossene Lehr- und Lerneinheit, die sich in der Regel aus verschiedenen Lehrveranstaltungen zusammensetzt. Ein Modul umfasst neben den Präsenzzeiten in den Lehrveranstaltungen auch die Vor- und Nachbereitungszeiten inkl. der zu erbringenden Prüfungs- und ggf. Studienleistungen.

Detaillierte Informationen zu Leistungspunkten, Inhalten und Lernergebnissen, zugehörigen Lehrveranstaltungen, dem zu erwartenden Arbeitsaufwand, den Voraussetzungen für die Teilnahme, Prüfungsform und -modalitäten, Angaben zur Benotung sowie zur Dauer des Moduls finden Sie in den jeweiligen Modulbeschreibungen.

Die Pflicht- und Wahlpflichtmodule Ihres Studiengangs werden in der Modulliste bzw. im Modulkatalog zusammengefasst. Aus der Modulliste können Sie ersehen, welche Module in den einzelnen Bereichen Ihres Studiengangs (z.B. Pflicht-, Wahlpflicht-, Vertiefungsbereich) anerkannt werden können. Bitte berücksichtigen Sie diese Informationen bei Ihrer weiteren Studienverlaufsplanung. Nachträgliche Änderungen der Zuordnungen sind in der Regel nicht möglich.

Lehrveranstaltungen

Module setzen sich in der Regel aus mehreren Lehrveranstaltungen zusammen, die online oder in Präsenz stattfinden können.

Informationen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis der TU Berlin. Dort können Sie gezielt nach Veranstaltungen suchen oder sich für Ihr aktuelles Studiensemester gemäß der gültigen Studien- und Prüfungsordnung und dem Studienverlaufsplan Veranstaltungsvorschläge passend für Ihren Studiengang anzeigen lassen. Mit den gewünschten Lehrveranstaltungen können Sie sich Ihren persönlichen Stundenplan zusammenstellen.

Weitere inhaltliche Details zu den einzelnen Lehrveranstaltungen sind auch auf den Webseiten der anbietenden Fachgebiete oder auf der ISIS-Plattform einsehbar.

Projektbörse

Die Vorstellung und Platzvergabe in den Studienprojekten wird in Projektbörsen durchgeführt.

Weitere Informationen finden Sie auf der ISIS-Plattform des Studiengangs.

Praktikum

Im Studiengang ist ein Berufspraktikum vorgesehen, das im Rahmen der Profilierungsphase ab dem 5. Fachsemester absolviert wird und 6 Monate bzw. 24 Wochen beträgt.

Ziel des Berufspraktikums ist es, den Studierenden einen Einblick in mögliche Berufs- und Tätigkeitsfelder zu eröffnen. Es vermittelt fachbezogene Kenntnisse und Erfahrungen aus der beruflichen Praxis, die dem besseren Verständnis des Lehrangebotes dienen, die Motivation für das Studium fördern, individuelle Schwerpunkte im Studium zu setzen helfen und den Berufsübergang erleichtern. Das Berufspraktikum hat damit eine Orientierungsfunktion für die Ausrichtung des Studiums auf ein zukünftiges Arbeitsfeld.

Weitere Informationen finden Sie auf der ISIS-Plattform des Studiengangs (Abschnitt Berufspraktikum).

Praktikumsbeauftragte

Andrea Krause

Tel: 030 314-73321
E-Mail

Sprechstunde
Dienstag, Mittwoch 10:00-12:30 Uhr (Montag, Freitag 09:00-15:00 Uhr per Zoom-Konferenz nach Vereinbarung)

Besucheranschrift
Technische Universität Berlin
Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung
Praktikantenamt
EB-Gebäude, Raum EB 306, Sek. EB 16
Straße des 17. Juni 145
10623 Berlin

Auslandsaufenthalt

Internationale Kooperationen des Studiengangs und der Fakultät ermöglichen Ihnen einen Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule in Europa oder weltweit. Außerdem bietet Ihnen die TU Berlin Unterstützung bei einem internationalen Praktikumsvorhaben. Die konkreten Möglichkeiten sowie weiterführende Links zu den Voraussetzungen, Terminen und Bewerbungsverfahren finden Sie auf unserer Webseite Studium & Praktika im Ausland.

Teilzeitstudium

Das Studium an der TU Berlin ist in der Regel ein Vollzeitstudium. Es ist jedoch möglich, in Teilzeit zu studieren, so dass Sie pro Semester nur die Hälfte der vorgesehenen Studienleistungen erbringen. Hochschulsemester in Teilzeit werden somit auch nur als halbes Fachsemester gezählt.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zur Beantragung und zu den Auswirkungen eines Teilzeitstudiums hält das Studierendensekretariat für Sie bereit.

Neben- und Gasthörerschaft

In den zulassungsbeschränkten Studiengängen der Fakultät VI werden Neben- und Gasthörer*innen grundsätzlich nur in Vorlesungen zugelassen. Sie benötigen hierfür eine Teilnahmegenehmigung, die von dem*der Dozent*in der Lehrveranstaltung und der Fakultät (Studiendekan*in) unterzeichnet werden muss.

Die Prüfungsmodalitäten für Nebenhörer*innen und die Vergabe von Leistungspunkten werden mit den jeweiligen Dozent*innen abgestimmt. Den Nachweis der erbrachten Leistungen mit Note und Leistungspunkten erhalten Sie von dem jeweiligen Fachgebiet. Ihre Teilnahme an Prüfungen kann der*die Dozent*in ablehnen, wenn die eigenen Prüfungskapazitäten ausgelastet sind.

Gasthörer*innen sind grundsätzlich nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen.

 

Antragsverfahren

Die Antragsformulare sowie weitere Informationen hält das Studierendensekretariat für Sie bereit. Bitte füllen Sie Ihren Antrag vollständig aus und holen anschließend das Einverständnis der jeweiligen Dozent*innen der einzelnen Lehrveranstaltungen sowie der Fakultät ein. Dies geschieht in der Regel rein elektronisch mit digitalen Unterschriften und per E-Mail. Bitte wenden Sie sich für das Einverständnis der Fakultät ausschließlich an studienbuero(at)fak6.tu-berlin.de.

Nachdem der Antrag vom Studierendensekretariat geprüft wurde, wird der Vorgang automatisch an die ZE Campusmanagement weitergeleitet. Von dort erhalten Sie dann Ihren TU-Account per E-Mail. Mit diesem wird Ihnen u.a. der Zugang auf die ISIS-Plattform ermöglicht.

Qualitätssicherung im Studiengang

Die folgenden Instrumente der Qualitätssicherung werden regelmäßig im Studiengang durchgeführt:

  • Studiengangs-Review-Verfahren (alle fünf bis sechs Jahre)
  • Lehrkonferenzen (mindestens einmal jährlich)
  • Lehrveranstaltungsevaluationen (mindestens alle drei Semester)

Zu diesen und weiteren Angeboten der Qualitätssicherung informiert das Referat Studium und Lehre der Fakultät auf der Seite Qualität in Studium und Lehre.

Aktuelle Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluationen werden angemeldeten Benutzer*innen zur Verfügung gestellt (zum Öffnen der Dateien ist die Anmeldung im TU-Portal erforderlich).

Studentische Studienfachberatung

Wenn Sie weitergehende Fragen haben, die Ihnen diese Webseite nicht beantwortet, können Sie sich gerne an die studentische Studienfachberatung wenden. Sie bietet individuelle Unterstützung und Beratung und veranstaltet regelmäßig Informationsveranstaltungen für neue Studierende.

Die Webseite der studentischen Studienfachberatung sowie weitere Ansprechpersonen finden Sie unter Downloads & Beratung.

Prüfungsangelegenheiten

Allgemeine Prüfungsangelegenheiten

Die Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin regelt die allgemeine Organisation und Durchführung des Studiums und der Prüfungen für alle Studiengänge der TU Berlin. Ergänzt wird die AllgStuPO durch die fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) Ihres Studiengangs, die die Ziele und die Ausgestaltung des Studiums sowie die Anforderungen und Durchführung der Prüfungen in Ihrem Studiengang regelt.

Auf den Webseiten des Referats Prüfungen sowie Ihres Prüfungsausschusses finden Sie alle allgemeinen und studiengangsspezifischen Informationen zu Prüfungsangelegenheiten - von der Prüfungsanmeldung bis zu Plagiaten. Hier finden Sie auch die für Sie zuständigen Ansprechpersonen.

Modulprüfungen

Module werden studienbegleitend mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Mit einer Modulprüfung wird festgestellt, in welchem Umfang die Studierenden die Lernergebnisse des Moduls erreicht haben.

Gemäß Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin werden die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von schriftlichen oder mündlichen Prüfungen, Portfolioprüfungen, Hausarbeiten oder Referaten erbracht. Die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) Ihres Studiengangs kann darüber hinaus weitere Prüfungsformen vorsehen.

Modulprüfungen werden in der Regel bei der nächsten regulären Prüfungsmöglichkeit eines Moduls abgelegt. Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt online über das Moseskonto/MTS/Modulprüfungen, anderenfalls teilen Ihnen die Dozent*innen weitere Anmeldemöglichkeiten mit.

Bitte beachten Sie unbedingt die An- und Abmeldefristen! Eine angemeldete Prüfung muss beendet werden, sofern Sie nicht in der angegebenen Frist zurücktreten. Sollten Sie zu einer angemeldeten Prüfung nicht erscheinen oder keine Prüfungsleistungen einreichen, wird die Prüfung mit nicht bestanden bewertet bzw. die Prüfungsleistung nicht bepunktet.

Außerhalb der Abmeldefristen kann der Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung aus wichtigem Grund erklärt werden (z.B. Krankheit). Der Rücktritt muss spätestens am Tag der Prüfung oder der ersten Prüfungsleistung dem*der Prüfer*in und dem Referat Prüfungen angezeigt werden. Rücktrittsgründe müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen beim Referat Prüfungen nachgewiesen werden.

Nicht bestandene Modulprüfungen können grundsätzlich zwei Mal wiederholt werden. Durch Teilnahme an einer Studienfachberatung wird Ihnen zusätzlich ein vierter Prüfungsversuch gewährt. Die Anmeldung zur zweiten und dritten Wiederholungsprüfung erfolgt persönlich beim Referat Prüfungen.

In Bachelorstudiengängen gelten im ersten Fachsemester erstmals nicht bestandene Modulprüfungen als nicht unternommen (s.g. Freiversuchsregelung). Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht zulässig.

Gegen Prüfungsbewertungen können Studierende nach Bekanntgabe der Prüfungsbewertung Gegenvorstellung erheben, um eine Überarbeitung und Abänderung der Prüfungsbewertung zu erreichen.

Detaillierte Informationen zu Prüfungsformen, An- und Abmeldungen, Rücktritten, Wiederholungen von Modulprüfungen sowie Bewertungen von Prüfungsleistungen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin.

Bei Fragen zu den einzelnen Prüfungen wenden Sie sich bitte direkt an das anbietende Fachgebiet.

Sollten Sie allgemeine Fragen zur Prüfungsorganisation haben oder Hilfe bei Konflikten im Rahmen von Prüfungen und Prüfungsbewertungen benötigen, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss.

Abschlussarbeit

Die Abschlussarbeit ist eine Prüfungsarbeit und zugleich Teil der wissenschaftlichen Ausbildung. Die Bearbeitungszeit sowie die Voraussetzungen für die Anmeldung werden in der Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) geregelt. Die Abschlussarbeit kann nach Festlegung in der StuPO um eine mündliche Aussprache (Disputation) ergänzt werden.

Die Abschlussarbeit kann auch als Gruppenarbeit oder auch in Zusammenarbeit mit Einrichtungen außerhalb der Universität angefertigt werden.

Den Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit mit dem Vorschlag für eine*n Erstprüfer*in und gegebenenfalls eines Themas sowie dem Nachweis der ggf. gemäß StuPO geforderten Voraussetzungen richten Sie an das Referat Prüfungen.

Nicht bestandene Abschlussarbeiten können grundsätzlich zwei Mal wiederholt werden.

Detaillierte Informationen zur Anmeldung, Rücktritt, Wiederholungen sowie Bewertungsmodalitäten finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin.

Bei inhaltlichen Fragen zu Ihrer Abschlussarbeit wenden Sie sich bitte direkt an den*die Erstprüfer*in bzw. das betreuende Fachgebiet.

Sollten Sie allgemeine Fragen zur Abschlussarbeit haben oder Hilfe bei Konflikten im Rahmen der Erstellung oder Bewertung der Abschlussarbeit benötigen, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss.

Plagiate, Täuschung und Ordnungsverstöße

Versucht ein*e Kandidat*in, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Einwirken auf Prüfungsorgane zu beeinflussen, wird er*sie von dem*der Prüfer*in von dieser Prüfung ausgeschlossen. Die Prüfung wird in diesem Fall mit „nicht ausreichend“ oder „nicht bestanden“ bewertet und ist zu wiederholen.

Eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch liegt insbesondere vor, wenn Quellen (für Texte, Graphiken, Tabellen und Bilder) einschließlich Internetquellen unverändert oder abgewandelt wiedergegeben werden, ohne dass diese als solche kenntlich gemacht sind. Das gilt auch, wenn eine schriftliche Arbeit für mehrere Studienleistungen oder Prüfungen verwendet wird. Auch die Verwendung nicht zugelassener Hilfsmittel und die Fälschung empirischer Daten sind als Täuschung zu werten.

Im Wiederholungsfall einer Täuschung kann der Prüfungsausschuss die zu prüfende Person von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen, was zu einer Exmatrikulation führen kann.

Ausführliche Informationen zu Täuschung und Ordnungsverstößen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).

Nachteilsausgleich

Wer aus triftigen Gründen (z.B. Behinderung oder chronische Krankheit, Schwangerschaft oder Mutterschutz, Pflege und Betreuung naher Angehöriger) nicht in der Lage ist, eine Studienleistung oder Prüfung zum vorgesehenen Termin, innerhalb einer vorgesehenen Dauer oder Bearbeitungszeit, am vorgesehenen Ort, in der vorgesehenen Form oder sonst in der vorgesehenen Weise zu erbringen, erhält einen Nachteilsausgleich. Dieser erfolgt durch Bestimmung eines anderen Termins, einer verlängerten Dauer oder Bearbeitungszeit, eines anderen Orts, einer anderen Form, der Zulassung von Hilfsmitteln oder Hilfspersonen oder auf andere geeignete Weise.

Über den Nachteilsausgleich entscheidet der für den Studiengang zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag des*der Studierenden.

Ausführliche Informationen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, die Psychologische Beratung oder das Familienbüro der TU Berlin wenden.

Anerkennung von Leistungen

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Auf Antrag des*der Studierenden werden Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule oder rechtlich gleich gestellten Einrichtung des In- und Auslands erbracht wurden, anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede zu den im Studiengang vorgeschriebenen Modulen bestehen (s. Modulliste).

Der Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen inkl. der notwendigen Nachweise ist schriftlich an den für den Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss zu richten.

Vor Antritt eines Auslandssemesters empfehlen wir Ihnen, sich die Anerkennungsfähigkeit der zu erbringenden Leistungen in Form eines „Learning Agreements“ durch den Prüfungsausschuss bestätigen zu lassen.

Ausführliche Informationen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).

 

Anrechnung berufspraktischer Tätigkeiten

Außerhalb von Hochschulen erworbene Kompetenzen (z.B. berufliche Qualifikationen) werden angerechnet, sofern diese gleichwertig zu den in den Modulen beschriebenen Inhalten und Lernergebnissen sind. Außerhochschulische Kompetenzen können bis zur Hälfte der für den Studiengang insgesamt vorgesehenen Leistungspunkte angerechnet werden.

Der Antrag auf Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen inkl. der notwendigen Nachweise ist schriftlich an den für den Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss zu richten.

Weitere Informationen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).

Auslandsaufenthalt

Alle Studiengänge sind so organisiert, dass Studierende einen Auslandsaufenthalt ohne Benachteiligungen durchführen können; so muss ein Mobilitätsfenster vorgesehen werden und in der Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) Ihres Studiengangs gekennzeichnet sein.

Die Mobilität der Studierenden wird durch eine transparente Anerkennungspraxis unterstützt. Vor Antritt eines Auslandssemesters wird empfohlen, sich die Anerkennungsfähigkeit der zu erbringenden Leistungen in Form eines „Learning Agreements“ durch den Prüfungsausschuss bestätigen zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie unter Anerkennung & Äquivalenzen.

BAföG-Bescheinigung

Für ein Erststudium oder ein erstes Masterstudium können deutsche (und unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische) Studierende Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Der Antrag muss beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden.

Während des Studiums findet einmal (beim Übergang vom vierten zum fünften Semester) eine Leistungsüberprüfung statt. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie die für Ihren Studiengang üblichen Leistungen erbracht haben.

Die*den für Ihren Studiengang zuständige*n BAföG-Beauftragte*n finden Sie unter Beauftragte und Gremien. Die Beauftragten sind im Wesentlichen für die Beglaubigung von Leistungsnachweisen zuständig, die als Voraussetzung für einen BAföG-Antrag benötigt werden.

Prüfungsausschuss

Spezifische Informationen, die für Ihren Studiengang relevant sind, Kontaktdaten und weiterführende Links finden Sie auf der Webseite Ihres Prüfungsausschusses.

Downloads & Beratung

Studentische Studienfachberatung

Die studentische Studienfachberatung bietet Informationen für Studieninteressierte sowie Unterstützung bei allgemeinen und spezifischen Anliegen rund um den Bachelor- und Masterstudiengang Ökologie und Umweltplanung.

Allgemeine Studienberatung

Die Allgemeine Studienberatung der TU Berlin unterstützt Studieninteressierte und Studierende bei Fragen zur Studienwahl, zur Studienorganisation oder auch bei Problemen während des Studiums.

Bewerbung & Zulassung

Studiengangsteckbrief

Studieninteressierte finden eine hilfreiche Kurzübersicht zu den wichtigsten Fakten auch im Studiengangsteckbrief.

Termine und Fristen

Die relevanten Fristen, Zeiträume und Semestertermine finden Sie auf folgender Seite des Studierendensekretariats.