Lehreinheit LA OEKUP
Environmental Planning, M.Sc.

Kurzprofil

Unsere Umwelt verändert sich stetig. Immer wieder müssen Mensch und Natur sich anpassen - sei es wegen des steigenden Ausstoßes von Treibhausgasen, dem Rückgang der Biodiversität oder des zunehmenden Flächenverbrauchs urbaner Räume. Die Umweltplanung bietet die Methoden und Instrumente, um auf diese Veränderungen zu reagieren. Ziel ist es, unsere Ansprüche bzw. Anforderungen an Natur und Landschaft effizient und umweltverträglich zu koordinieren.

Im englischsprachigen, international ausgerichteten Masterstudiengang Environmental Planning beschäftigen Sie sich stark interdisziplinär mit diesen Herausforderungen, wobei ökologische, gestalterische, sozial- sowie ingenieur- und planungswissenschaftliche Inhalte zum Tragen kommen. Zudem profitieren Sie im Studium von den vielfältigen Kooperationen der TU Berlin mit Partnern aus dem öffentlichen und privaten Bereich.

Studieninteressierte finden eine hilfreiche Kurzübersicht zu den wichtigsten Fakten auch im Studiengangsteckbrief.

AbschlussMaster of Science
Regelstudienzeit4 Semester
Leistungspunkte120
StudienbeginnWintersemester
Zulassungzulassungsbeschränkt
LehrspracheEnglisch

Informationen zum Studium

Studienorganisation

Profil

Der Masterstudiengang Environmental Planning zielt darauf ab, die Fähigkeiten der Studierenden im Bereich der Umweltplanung auf fortgeschrittenem Niveau zu vertiefen und zu erweitern. Fundierte Kenntnisse in Planungs- und/oder Umweltfragen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Bewerbung. Besonderer Wert wird darauf gelegt, die Fähigkeit der Studierenden zu fördern, wissenschaftlich fundierte Lösungen für aktuelle und zukünftige Umweltherausforderungen in unterschiedlichen Arbeitskontexten, wie z. B. Wissenschaft, öffentliche Verwaltung, Umwelt-NGOs, Think Tanks oder Planungsbüros, zu entwickeln.

Die herausragende Expertise unserer Fakultät mit unterschiedlichen Schwerpunkten in der Umweltplanung – Landschaftsplanung, Umweltprüfung und -politik, Geoinformationsverarbeitung, Landschaftsökonomie und -governance, Naturschutz – ermöglicht es den Studierenden, sich mit den intellektuellen, politischen und praktischen Aspekten der Umweltplanung zu beschäftigen.

Durch ein interdisziplinäres Lehr- und Forschungsprogramm sowie vielfältige Kooperationen mit öffentlichen und privaten Akteuren vermitteln wir die Mittel und Kenntnisse, die exzellente Umweltplaner*innen qualifizieren. Wir bieten ein einzigartiges Studienumfeld, das von der außergewöhnlichen Auswahl an Hochschulen, der Vielzahl an Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen in der Region und der Tatsache profitiert, dass die Stadt Berlin das politische, kulturelle und akademische Zentrum Deutschlands ist.

Der Masterstudiengang richtet sich an Studierende, die während ihres Bachelorstudiums in mindestens drei der folgenden Bereiche ausreichende Kenntnisse erworben haben:

  • Umwelt-/Landschaftsplanung
  • Umweltverträglichkeitsprüfung (z. B. SEA, EIA, Umweltverträglichkeitsprüfung und Habitat Regulation Assessment)
  • Sonstige Raumplanung wie Raum-, Stadt- und Regionalplanung, Verkehrsplanung und Landschaftsarchitektur
  • Naturschutz
  • Ökologie
  • GIS und Fernerkundung
  • Umweltökonomie
  • Umwelt- und Naturschutzpolitik

Mit dem Abschluss des Masterstudiums verfügen die Absolventinnen und Absolventen über folgende wissenschaftlich und praktisch fundierten Qualifikationen:

  • ein einheitlich definiertes Verständnis über Abläufe von Planungs- und Umweltprüfungsprozessen in Europa und im weiteren internationalen Raum,
  • die Kenntnis der räumlichen Umweltplanung sowie ihrer Planungs- und Umweltprüfungsinstrumente,
  • die Kenntnis über die Anwendung der wesentlichen für die Umweltplanung bedeutsamen Richtlinien und Sektorpolitiken der Europäischen Gemeinschaften,
  • die Kenntnis wesentlicher Schnittstellen zu ökologischen, landschaftsarchitektonischen und sozialwissenschaftlichen Bereichen,
  • die Kenntnis über ökonomische, rechtliche, gesellschaftspolitische und technische Steuerungsmöglichkeiten sowie digitale Methoden, wie z.B. raumbezogene Informationssysteme oder Fernerkundung zur Implementierung von Umweltbelangen,
  • die Kenntnis über Möglichkeiten zur Fort- und Neuentwicklung europäischer Umweltrichtlinien und relevante Politiken,
  • die primäre wissenschaftliche Fundierung, so dass neben fachlichen Kompetenzen auch wissenschaftliche Methodenkompetenzen erworben werden,
  • die Fähigkeit, Lösungsmöglichkeiten und -strategien für spezifische wissenschaftliche Problemstellungen selbstständig entwickeln zu können,
  • die Fähigkeit der fachübergreifenden Anwendung des Erlernten zur Bewältigung von komplexen Planungsprozessen,
  • die Fähigkeit, Projekte und Aufgaben auszuführen, Prozesse zu leiten und dabei die Durchführung sachgerecht und unter Einbeziehung einschlägiger Fach- bzw. Rechtskenntnisse zu verantworten,
  • die Fähigkeit zur Analyse, Bewertung, Abwägung und der Konzeption von Lösungen,
  • die Fähigkeit zur Vermittlung fachlicher Aspekte gegenüber Fachleuten und sonstigen Interessierten,
  • die Fähigkeit zur Gestaltung, Steuerung und Begleitung von Planungsprozessen, die Diskussionsführung und die Ideen- und Ergebnisdarstellung mit verschiedenen Werkzeugen,
  • die Fähigkeit, die relevanten Aspekte des Studiengangs unter Diversity- und Gendergesichtspunkten zu betrachten,
  • die Kompetenz, ihre Fähigkeiten, Kenntnisse, Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und/oder methodische Fähigkeiten in Arbeits- oder Lernsituationen und für die berufliche und persönliche Entwicklung zu nutzen.

Studienverlauf

Zentraler Bestandteil des Studiums sind die Projekte. Die Projektarbeit wird dabei in der Projektgruppe (Plenum) und in Arbeitsgruppen geleistet. Das Projekt dient der Vermittlung und Einübung von analytischen Instrumentarien (Theorien, Methoden, Techniken) und der Entwicklung von modellhaften Lösungen auf planerischer, gesellschaftlicher, konstruktiver, gestalterischer und planungspolitischer Ebene. Es wird dabei unterstützt durch die anderen Lehrveranstaltungen des Studienganges. Zur Projektarbeit gehört auch die Durchführung von Exkursionen.

Zum Pflichtbereich des Masterstudiengangs Environmental Planning gehören unter anderem zwei Projekte sowie die Masterarbeit. Der Wahlpflichtbereich gliedert sich in den Kern- und Ergänzungsbereich. Der freie Wahlbereich dient dem Erwerb zusätzlicher fachlicher, überfachlicher und berufsqualifizierender Fähigkeiten. Wahlmodule können aus dem gesamten Fächerangebot der TU Berlin oder anderer Hochschulen im In- und Ausland gewählt werden. Zudem gibt es in jedem Studiengang ein sogenanntes Mobilitätsfenster, innerhalb dessen Sie einen Auslandsaufenthalt durchführen können..

Durch die Wahl der Projektthemen und der Module im Kernbereich können Sie im Studienverlauf eigene Interessensschwerpunkte setzen. Der Ergänzungsbereich bietet Ihnen die Möglichkeit, entweder fachnah oder fachübergreifend Module zu wählen, die die eigene Schwerpunktsetzung sinnvoll abrunden oder erweitern.

Die Ziele und die Ausgestaltung des Studiums sowie die Anforderungen und Durchführung der Prüfungen regelt die Studien- und Prüfungsordnung. Darin finden Sie auch einen exemplarischen Studienverlaufsplan, der den empfohlenen Ablauf des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit von 4 Semestern darstellt.

Module

Ein Modul ist eine abgeschlossene Lehr- und Lerneinheit, die sich in der Regel aus verschiedenen Lehrveranstaltungen zusammensetzt. Ein Modul umfasst neben den Präsenzzeiten in den Lehrveranstaltungen auch die Vor- und Nachbereitungszeiten inkl. der zu erbringenden Prüfungs- und ggf. Studienleistungen.

Detaillierte Informationen zu Leistungspunkten, Inhalten und Lernergebnissen, zugehörigen Lehrveranstaltungen, dem zu erwartenden Arbeitsaufwand, den Voraussetzungen für die Teilnahme, Prüfungsform und -modalitäten, Angaben zur Benotung sowie zur Dauer des Moduls finden Sie in den jeweiligen Modulbeschreibungen.

Die Pflicht- und Wahlpflichtmodule Ihres Studiengangs werden in der Modulliste bzw. im Modulkatalog zusammengefasst. Aus der Modulliste können Sie ersehen, welche Module in den einzelnen Bereichen Ihres Studiengangs (z.B. Pflicht-, Wahlpflicht-, Vertiefungsbereich) anerkannt werden können. Bitte berücksichtigen Sie diese Informationen bei Ihrer weiteren Studienverlaufsplanung. Nachträgliche Änderungen der Zuordnungen sind in der Regel nicht möglich.

Lehrveranstaltungen

Module setzen sich in der Regel aus mehreren Lehrveranstaltungen zusammen, die online oder in Präsenz stattfinden können.

Informationen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis der TU Berlin. Dort können Sie gezielt nach Veranstaltungen suchen oder sich für Ihr aktuelles Studiensemester gemäß der gültigen Studien- und Prüfungsordnung und dem Studienverlaufsplan Veranstaltungsvorschläge passend für Ihren Studiengang anzeigen lassen. Mit den gewünschten Lehrveranstaltungen können Sie sich Ihren persönlichen Stundenplan zusammenstellen.

Weitere inhaltliche Details zu den einzelnen Lehrveranstaltungen sind auch auf den Webseiten der anbietenden Fachgebiete oder auf der ISIS-Plattform einsehbar.

Projektbörse

Die Vorstellung und Platzvergabe in den Projekten wird in Projektbörsen durchgeführt.

Weitere Informationen finden Sie auf der ISIS-Plattform des Studiengangs.

Auslandsaufenthalt

Internationale Kooperationen des Studiengangs und der Fakultät ermöglichen Ihnen einen Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule in Europa oder weltweit. Außerdem bietet Ihnen die TU Berlin Unterstützung bei einem internationalen Praktikumsvorhaben. Die konkreten Möglichkeiten sowie weiterführende Links zu den Voraussetzungen, Terminen und Bewerbungsverfahren finden Sie auf unserer Webseite Studium & Praktika im Ausland.

Teilzeitstudium

Das Studium an der TU Berlin ist in der Regel ein Vollzeitstudium. Es ist jedoch möglich, in Teilzeit zu studieren, so dass Sie pro Semester nur die Hälfte der vorgesehenen Studienleistungen erbringen. Hochschulsemester in Teilzeit werden somit auch nur als halbes Fachsemester gezählt.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zur Beantragung und zu den Auswirkungen eines Teilzeitstudiums hält das Studierendensekretariat für Sie bereit.

Neben- und Gasthörerschaft

In den zulassungsbeschränkten Studiengängen der Fakultät VI werden Neben- und Gasthörer*innen grundsätzlich nur in Vorlesungen zugelassen. Sie benötigen hierfür eine Teilnahmegenehmigung, die von dem*der Dozent*in der Lehrveranstaltung und der Fakultät (Studiendekan*in) unterzeichnet werden muss.

Die Prüfungsmodalitäten für Nebenhörer*innen und die Vergabe von Leistungspunkten werden mit den jeweiligen Dozent*innen abgestimmt. Den Nachweis der erbrachten Leistungen mit Note und Leistungspunkten erhalten Sie von dem jeweiligen Fachgebiet. Ihre Teilnahme an Prüfungen kann der*die Dozent*in ablehnen, wenn die eigenen Prüfungskapazitäten ausgelastet sind.

Gasthörer*innen sind grundsätzlich nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen.

 

Antragsverfahren

Die Antragsformulare sowie weitere Informationen hält das Studierendensekretariat für Sie bereit. Bitte füllen Sie Ihren Antrag vollständig aus und holen anschließend das Einverständnis der jeweiligen Dozent*innen der einzelnen Lehrveranstaltungen sowie der Fakultät ein. Dies geschieht in der Regel rein elektronisch mit digitalen Unterschriften und per E-Mail. Bitte wenden Sie sich für das Einverständnis der Fakultät ausschließlich an studienbuero(at)fak6.tu-berlin.de.

Nachdem der Antrag vom Studierendensekretariat geprüft wurde, wird der Vorgang automatisch an die ZE Campusmanagement weitergeleitet. Von dort erhalten Sie dann Ihren TU-Account per E-Mail. Mit diesem wird Ihnen u.a. der Zugang auf die ISIS-Plattform ermöglicht.

Qualitätssicherung im Studiengang

Die folgenden Instrumente der Qualitätssicherung werden regelmäßig im Studiengang durchgeführt:

  • Studiengangs-Review-Verfahren (alle fünf bis sechs Jahre)
  • Lehrkonferenzen (mindestens einmal jährlich)
  • Lehrveranstaltungsevaluationen (mindestens alle drei Semester)

Zu diesen und weiteren Angeboten der Qualitätssicherung informiert das Referat Studium und Lehre der Fakultät auf der Seite Qualität in Studium und Lehre.

Aktuelle Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluationen werden angemeldeten Benutzer*innen zur Verfügung gestellt (zum Öffnen der Dateien ist die Anmeldung im TU-Portal erforderlich).

Studentische Studienfachberatung

Wenn Sie weitergehende Fragen haben, die Ihnen diese Webseite nicht beantwortet, können Sie sich gerne an die studentische Studienfachberatung wenden. Sie bietet individuelle Unterstützung und Beratung und veranstaltet regelmäßig Informationsveranstaltungen für neue Studierende.

Die Webseite der studentischen Studienfachberatung sowie weitere Ansprechpersonen finden Sie unter Downloads & Beratung.

Prüfungsangelegenheiten

Allgemeine Prüfungsangelegenheiten

Die Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin regelt die allgemeine Organisation und Durchführung des Studiums und der Prüfungen für alle Studiengänge der TU Berlin. Ergänzt wird die AllgStuPO durch die fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) Ihres Studiengangs, die die Ziele und die Ausgestaltung des Studiums sowie die Anforderungen und Durchführung der Prüfungen in Ihrem Studiengang regelt.

Auf den Webseiten des Referats Prüfungen sowie Ihres Prüfungsausschusses finden Sie alle allgemeinen und studiengangsspezifischen Informationen zu Prüfungsangelegenheiten - von der Prüfungsanmeldung bis zu Plagiaten. Hier finden Sie auch die für Sie zuständigen Ansprechpersonen.

Modulprüfungen

Module werden studienbegleitend mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Mit einer Modulprüfung wird festgestellt, in welchem Umfang die Studierenden die Lernergebnisse des Moduls erreicht haben.

Gemäß Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin werden die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von schriftlichen oder mündlichen Prüfungen, Portfolioprüfungen, Hausarbeiten oder Referaten erbracht. Die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) Ihres Studiengangs kann darüber hinaus weitere Prüfungsformen vorsehen.

Modulprüfungen werden in der Regel bei der nächsten regulären Prüfungsmöglichkeit eines Moduls abgelegt. Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt online über das Moseskonto/MTS/Modulprüfungen, anderenfalls teilen Ihnen die Dozent*innen weitere Anmeldemöglichkeiten mit.

Bitte beachten Sie unbedingt die An- und Abmeldefristen! Eine angemeldete Prüfung muss beendet werden, sofern Sie nicht in der angegebenen Frist zurücktreten. Sollten Sie zu einer angemeldeten Prüfung nicht erscheinen oder keine Prüfungsleistungen einreichen, wird die Prüfung mit nicht bestanden bewertet bzw. die Prüfungsleistung nicht bepunktet.

Außerhalb der Abmeldefristen kann der Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung aus wichtigem Grund erklärt werden (z.B. Krankheit). Der Rücktritt muss spätestens am Tag der Prüfung oder der ersten Prüfungsleistung dem*der Prüfer*in und dem Referat Prüfungen angezeigt werden. Rücktrittsgründe müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen beim Referat Prüfungen nachgewiesen werden.

Nicht bestandene Modulprüfungen können grundsätzlich zwei Mal wiederholt werden. Durch Teilnahme an einer Studienfachberatung wird Ihnen zusätzlich ein vierter Prüfungsversuch gewährt. Die Anmeldung zum dritten und vierten Versuch muss persönlich beim Referat Prüfungen erfolgen.

In Bachelorstudiengängen gelten im ersten Fachsemester erstmals nicht bestandene Modulprüfungen als nicht unternommen (s.g. Freiversuchsregelung). Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht zulässig.

Gegen Prüfungsbewertungen können Studierende nach Bekanntgabe der Prüfungsbewertung Gegenvorstellung erheben, um eine Überarbeitung und Abänderung der Prüfungsbewertung zu erreichen.

Detaillierte Informationen zu Prüfungsformen, An- und Abmeldungen, Rücktritten, Wiederholungen von Modulprüfungen sowie Bewertungen von Prüfungsleistungen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin.

Bei Fragen zu den einzelnen Prüfungen wenden Sie sich bitte direkt an das anbietende Fachgebiet.

Sollten Sie allgemeine Fragen zur Prüfungsorganisation haben oder Hilfe bei Konflikten im Rahmen von Prüfungen und Prüfungsbewertungen benötigen, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss.

Abschlussarbeit

Die Abschlussarbeit ist eine Prüfungsarbeit und zugleich Teil der wissenschaftlichen Ausbildung. Die Bearbeitungszeit sowie die Voraussetzungen für die Anmeldung werden in der Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) geregelt. Die Abschlussarbeit kann nach Festlegung in der StuPO um eine mündliche Aussprache (Disputation) ergänzt werden.

Die Abschlussarbeit kann auch als Gruppenarbeit oder auch in Zusammenarbeit mit Einrichtungen außerhalb der Universität angefertigt werden.

Den Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit mit dem Vorschlag für eine*n Erstprüfer*in und gegebenenfalls eines Themas sowie dem Nachweis der ggf. gemäß StuPO geforderten Voraussetzungen richten Sie an das Referat Prüfungen.

Nicht bestandene Abschlussarbeiten können grundsätzlich zwei Mal wiederholt werden.

Detaillierte Informationen zur Anmeldung, Rücktritt, Wiederholungen sowie Bewertungsmodalitäten finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin.

Bei inhaltlichen Fragen zu Ihrer Abschlussarbeit wenden Sie sich bitte direkt an den*die Erstprüfer*in bzw. das betreuende Fachgebiet.

Sollten Sie allgemeine Fragen zur Abschlussarbeit haben oder Hilfe bei Konflikten im Rahmen der Erstellung oder Bewertung der Abschlussarbeit benötigen, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss.

Plagiate, Täuschung und Ordnungsverstöße

Versucht ein*e Kandidat*in, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Einwirken auf Prüfungsorgane zu beeinflussen, wird er*sie von dem*der Prüfer*in von dieser Prüfung ausgeschlossen. Die Prüfung wird in diesem Fall mit „nicht ausreichend“ oder „nicht bestanden“ bewertet und ist zu wiederholen.

Eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch liegt insbesondere vor, wenn Quellen (für Texte, Graphiken, Tabellen und Bilder) einschließlich Internetquellen unverändert oder abgewandelt wiedergegeben werden, ohne dass diese als solche kenntlich gemacht sind. Das gilt auch, wenn eine schriftliche Arbeit für mehrere Studienleistungen oder Prüfungen verwendet wird. Auch die Verwendung nicht zugelassener Hilfsmittel und die Fälschung empirischer Daten sind als Täuschung zu werten.

Im Wiederholungsfall einer Täuschung kann der Prüfungsausschuss die zu prüfende Person von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen, was zu einer Exmatrikulation führen kann.

Ausführliche Informationen zu Täuschung und Ordnungsverstößen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).

Nachteilsausgleich

Wer aus triftigen Gründen (z.B. Behinderung oder chronische Krankheit, Schwangerschaft oder Mutterschutz, Pflege und Betreuung naher Angehöriger) nicht in der Lage ist, eine Studienleistung oder Prüfung zum vorgesehenen Termin, innerhalb einer vorgesehenen Dauer oder Bearbeitungszeit, am vorgesehenen Ort, in der vorgesehenen Form oder sonst in der vorgesehenen Weise zu erbringen, erhält einen Nachteilsausgleich. Dieser erfolgt durch Bestimmung eines anderen Termins, einer verlängerten Dauer oder Bearbeitungszeit, eines anderen Orts, einer anderen Form, der Zulassung von Hilfsmitteln oder Hilfspersonen oder auf andere geeignete Weise.

Über den Nachteilsausgleich entscheidet der für den Studiengang zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag des*der Studierenden.

Ausführliche Informationen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, die Psychologische Beratung oder das Familienbüro der TU Berlin wenden.

Anerkennung von Leistungen

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Auf Antrag des*der Studierenden werden Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule oder rechtlich gleich gestellten Einrichtung des In- und Auslands erbracht wurden, anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede zu den im Studiengang vorgeschriebenen Modulen bestehen (s. Modulliste).

Der Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen inkl. der notwendigen Nachweise ist schriftlich an den für den Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss zu richten.

Vor Antritt eines Auslandssemesters empfehlen wir Ihnen, sich die Anerkennungsfähigkeit der zu erbringenden Leistungen in Form eines „Learning Agreements“ durch den Prüfungsausschuss bestätigen zu lassen.

Ausführliche Informationen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).

 

Anrechnung berufspraktischer Tätigkeiten

Außerhalb von Hochschulen erworbene Kompetenzen (z.B. berufliche Qualifikationen) werden angerechnet, sofern diese gleichwertig zu den in den Modulen beschriebenen Inhalten und Lernergebnissen sind. Außerhochschulische Kompetenzen können bis zur Hälfte der für den Studiengang insgesamt vorgesehenen Leistungspunkte angerechnet werden.

Der Antrag auf Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen inkl. der notwendigen Nachweise ist schriftlich an den für den Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss zu richten.

Weitere Informationen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).

Auslandsaufenthalt

Alle Studiengänge sind so organisiert, dass Studierende einen Auslandsaufenthalt ohne Benachteiligungen durchführen können; so muss ein Mobilitätsfenster vorgesehen werden und in der Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) Ihres Studiengangs gekennzeichnet sein.

Die Mobilität der Studierenden wird durch eine transparente Anerkennungspraxis unterstützt. Vor Antritt eines Auslandssemesters wird empfohlen, sich die Anerkennungsfähigkeit der zu erbringenden Leistungen in Form eines „Learning Agreements“ durch den Prüfungsausschuss bestätigen zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie unter Anerkennung & Äquivalenzen.

BAföG-Bescheinigung

Für ein Erststudium oder ein erstes Masterstudium können deutsche (und unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische) Studierende Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Der Antrag muss beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden.

Während des Studiums findet einmal (beim Übergang vom vierten zum fünften Semester) eine Leistungsüberprüfung statt. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie die für Ihren Studiengang üblichen Leistungen erbracht haben.

Die*den für Ihren Studiengang zuständige*n BAföG-Beauftragte*n finden Sie unter Beauftragte und Gremien. Die Beauftragten sind im Wesentlichen für die Beglaubigung von Leistungsnachweisen zuständig, die als Voraussetzung für einen BAföG-Antrag benötigt werden.

Prüfungsausschuss

Spezifische Informationen, die für Ihren Studiengang relevant sind, Kontaktdaten und weiterführende Links finden Sie auf der Webseite Ihres Prüfungsausschusses.

Downloads & Beratung

Studentische Studienfachberatung

Die studentische Studienfachberatung bietet Informationen für Studieninteressierte sowie Unterstützung bei allgemeinen und spezifischen Anliegen rund um den Masterstudiengang Environmental Planning.

Allgemeine Studienberatung

Die Allgemeine Studienberatung der TU Berlin unterstützt Studieninteressierte und Studierende bei Fragen zur Studienwahl, zur Studienorganisation oder auch bei Problemen während des Studiums.

Bewerbung & Zulassung

Studiengangsteckbrief

Studieninteressierte finden eine hilfreiche Kurzübersicht zu den wichtigsten Fakten auch im Studiengangsteckbrief.

Termine und Fristen

Die relevanten Fristen, Zeiträume und Semestertermine finden Sie auf folgender Seite des Studierendensekretariats.