Bauingenieurwesen

Prüfungsausschüsse Bauingenieurwesen und Civil Systems Engineering

Die Organisation der Prüfungen obliegt Prüfungsausschüssen. Sie sind u.a. zuständig für die Anerkennung von Studienzeiten sowie von Studien- und Prüfungsleistungen, die Bestellung der Prüfer*innen sowie die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für Studierende mit länger andauernder oder ständiger körperlicher Beeinträchtigung. Der Prüfungsausschuss achtet insbesondere darauf, dass die Bestimmungen der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens an der TU Berlin (AllgStuPO) und die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung für den jeweiligen Studiengang eingehalten werden.

In den Prüfungsausschüssen haben die Hochschullehrer*innen die Mehrheit der Stimmen; die*der Vorsitzende wird aus ihrem Kreis gewählt.

Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen

StatusgruppeNameFunktion
Hochschullehrer*innenProf. Dr. Volker SchmidVorsitzender
Hochschullehrer*innenProf. Dr. Reinhard HinkelmannStellvertretender Vorsitzender
Hochschullehrer*innenProf. Timo HartmannStellvertretender Vorsitzender
Akademische Mitarbeiter*innenMoritz WotzlawMitglied
StudierendeJulia RobelMitglied

Sekretariat Prüfungsausschuss

Raum TIB13B 403

Masterstudiengang Bauingenieurwesen

StatusgruppeNameFunktion
Hochschullehrer*innenProf. Dr. Reinhard HinkelmannVorsitzender
Hochschullehrer*innenProf. Dr. Volker SchmidStellvertretender Vorsitzender
Hochschullehrer*innenProf. Timo HartmannStellvertretender Vorsitzender
Akademische Mitarbeiter*innenMoritz WotzlawMitglied
StudierendeAnn-Christin RungeMitglied

Hinweis

Bitte senden Sie Anträge etc. weiterhin möglichst in elektronischer Form (vorzugsweise PDF) an pa.master@wahyd.tu-berlin.de.

Bitte beachten Sie, dass das Sekretariat Wasserwirtschaft und Hydrosystemmodellierung in Angelegenheiten des Prüfungsausschusses nicht involviert ist.

Sekretariat Prüfungsausschuss

Gebäude TIB13b
Raum 508
Prüfungsauschuss Masterstudiengang BauingenieurwesenDi. und Do. 12:00 - 15:00

Masterstudiengang Civil Systems Engineering

StatusgruppeNameFunktion
Hochschullehrer*innenProf. Timo HartmannVorsitzender
Hochschullehrer*innenProf. Dr. Reinhard HinkelmannStellvertretender Vorsitzender
Hochschullehrer*innenProf. Dr. Wolfgang HuhntStellvertretender Vorsitzender
Akademische Mitarbeiter*innenMohamed AbdelfattahMitglied
StudierendeAna Sofía Gallegos GarcíaMitglied

Kontakt

Prof. Dr.

Timo Hartmann

timo.hartmann@tu-berlin.de

Raum TIB13B

Bitte beachten

Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudiengang Bauingenieurwesen

Bitte beachten Sie die Informationen zu den studiengangsspezifischen Zugangsvoraussetzungen. Sie müssen Ihrer Bewerbung auch ein Erläuterungsschreiben beifügen, anhand dessen die Zugangsvoraussetzungen überprüft werden. Ohne dieses Schreiben erfolgt keine Überprüfung und Sie erfüllen damit die Zugangsvoraussetzungen nicht.

FAQ BSc./MSc. Studiengang Bauingenieurwesen

1 Anerkennung von Studienleistungen aus vorherigen Studiengängen

Anerkennung von Studienleistungen NACH Beginn des Studiums an der TU-Berlin

Studienleistungen die an anderen Universitäten erbracht wurden, können für das Bauingenieurstudium an der TU Berlin angerechnet werden, wenn diese Leistungen hinsichtlich Inhalt und Anforderungsniveau den Berliner Modulen gleichwertig sind. Die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Moduls muss von dem oder der jeweils für das Modul zuständigen Berliner Professoren:in durch Unterschrift bestätigt werden. Für Universitäten ist das i.d.R. einfacher als für Fachhochschulen, da sich Lehrinhalte und Anforderungsniveau unter den Universitäten gleichen.

Für die Anerkennung müssen Sie zunächst den Modulkatalog des Bauingenieurstudiums lesen und dann in dem Formular "Überprüfung bisheriger Leistungen, Teil B" eintragen, welche ihrer bestandenen Module als gleichwertig mit einem Berliner Modul anerkannt werden sollen. Das Formular muss dann von allen betroffenen Berliner Professor:innen unterschrieben werden. Die Professor:innen benötigen für ihre Entscheidung genauere Informationen zum Inhalt der anzurechnenden Module, der ECTS und der Note, die Sie als Student:in beibringen müssen.

Um das Verfahren müssen Sie sich selbst kümmern, z.B. indem Sie die Modulverantwortlichen ausfindig machen und diese in der Regel persönlich aufsuchen oder ihnen Ihre Anfrage und die notwendigen Informationen per Mail zusenden. Evt. wollen die Professor:innen mit Ihnen vorher über das Modul sprechen. Abschießend unterschreibt der Prüfungsausschussvorsitzende für das Bauingenieurstudium auf der Rückseite das Formular.

Einfacher ist die Anerkennung der „Freie Wahl“ Module. Diese können direkt vom Prüfungsausschussvorsitzenden für das BSc-Bauingenieurstudium anerkannt werden, wenn die entsprechenden Belege (meist genügt ein Notenausdruck) vorliegen.

Notwendiges Formular: Antrag auf Überprüfung v. Leistungen Teil B

Anerkennung von Studienleistungen VOR Beginn des Studiums, zusammen mit der Bewerbung für einen Studienplatz an der TU-Berlin

Studienleistungen die an anderen Universitäten erbracht wurden, können für das Bauingenieurstudium an der TU Berlin angerechnet werden, wenn diese Leistungen hinsichtlich Inhalt und Anforderungsniveau den Berliner Modulen gleichwertig sind. Die Anerkennung kann im Prinzip auch schon vor Antritt des Studiums im Zuge der Bewerbung für einen Studienplatz durchgeführt werden. Dann müssen die Formulare "Überprüfung bisheriger Leistungen, Teil A und Teil B" ausgefüllt werden. Das Vorgehen für die Anerkennung ist oben beschrieben.

Das Studium direkt in einem höheren Semester zu beginnen ist theoretisch möglich. In der Praxis aber nur, wenn noch Studienplätze in einem höheren Semester frei sind. Das ändert sich von Semester zu Semester. Bisher war das selten möglich, weil es für den zulassungsbeschränkten Bauingenieur-BSc-Studiengang meist keine freien Studienplätze in höheren Semestern gibt.

Das oben beschreiben Anerkennungsverfahren ist für jemanden der nicht in Berlin wohnt sehr zeitaufwändig. Deshalb ist es der Regelfall, dass sich Studierende ins erste Semester einschreiben (wenn die Noten gut genug sind) und das Anerkennungsverfahren erst starten, nachdem sie ihr Studium in Berlin begonnen haben. Das ist problemlos möglich, wenn man kurz nach dem Studienbeginn das Anerkennungsverfahren einleitet. Dafür genügt dann das Formular "Überprüfung bisheriger Leistungen Teil B". So kann man kurz nach Studienbeginn in ein höheres Fachsemester wechseln (30 ECTS sind für ein Fachsemester notwendig) oder sich das ein oder andere Modul anrechnen lassen.

Notwendige Formulare: Antrag auf Überprüfung v. Leistungen Teil A und B

Weiterführende Informationen

Anerkennung von Leistungen

FAQ Masterstudiengang Bauingenieurwesen

1 Abgabefrist der Abschlussarbeit verlängern

Laut §9(2) StuPO 2017 kann die Abgabefrist der Masterarbeit auf begründetem Antrag vom Prüfungsausschuss verlängert werden.
Sollten gesundheitliche Gründe angeführt werden, ist ein Attest direkt beim Prüfungsamt einzureichen.

Für andere Gründe ist hierzu ein formloser Antrag des Studierenden erforderlich mit folgenden Angaben:

  • Name, Matrikelnummer, eMail-Adresse
  • Der Grund für die Fristverlängerung
  • Angabe der neuen Abgabefrist
  • Zustimmung von einem Prüfer der Arbeit 

Als Gründe werde i.d.R. solche anerkannt, welche nicht vom Studierenden zu verantworten sind. Dieser Antrag wird vom Prüfungsausschussvorsitzenden geprüft und i.d.R. anerkannt. Der anerkannte Antrag wird hiernach vom Studierenden beim Prüfungsamt abgegeben.

Eine Terminabsprache mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden ist nicht notwendig. Der Antrag kann im Sekretariat des Prüfungsausschusses oder digital beim Sekretariat des Prüfungsausschusses eingereicht werden.

2 Als Architekturabsolvent*in interessiert am Bauingenieurstudium?

Die Ausführungen sind ergänzend zu FAQ 1. Wenn Sie einen Bachelor- oder Masterabschluss in Architektur haben und am Bauingenieurstudium interessiert sind, müssen Sie sich für den Bachelor Bauingenieurwesen bewerben. Die Studiengänge Bauingenieurwesen und Architektur sind zu unterschiedlich hinsichtlich mathematischer, mechanischer und bautechnischer Grundlagen, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen nicht erfüllen (unabhängig von Zugangsvoraussetzungen aus FAQ 1).

Sollten Sie sich für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen entscheiden, ist es möglich, dass Ihnen ca. 30 LP an Studienleistungen aus Ihrem Architekturstudium anerkannt werden (z.B. 21 LP im Rahmen der Freien Wahl, ggf. weitere einzelne Fächer). Sie werden also eventuell ins 2. Semester eingestuft. Zur Anerkennung von Studienleistungen siehe die Webseite Anerkennung von Leistungen.

3 Ist die Anerkennung einer Studienleistung direkt beim Referat für Prüfung möglich?

Leistungen können direkt beim Ref. Prüfung eingereicht werden, ohne weitere Beurteilung durch den Prüfungsausschuss, wenn:

  • Es sich um eine Leistung für die Modulgruppe FÜS (freie Wahl) handelt und es für die Note/LP ein der TU vergleichbares Notensystem gibt.
  • Wenn die Leistung aus dem TU Bauing. Mastermodulkatalog stammt und an der TU Berlin erbracht wurde. Dies gilt auch für Leistungen aus einem abgeschlossenem Studium. Diese Leistungen können jedoch nicht für die Modulgruppe FÜS (freie Wahl) anerkannt werden, sie müssen zwingend der Modulgruppen Wahlpflichtpflicht zugeordnet werden.

4 Kann eine Leistung von der Modulgruppe Zusatzmodul in eine andere übertragen werden?

Wurde eine Modulleistung vor dem Bauing. Masterstudium als Zusatzmodul anerkannt, kann der Prüfungsausschuss diese Leistung in eine andere Modulgruppe (Wahlpflicht- oder Wahlmodule) übertragen. (formloser Antrag)

Wurde das Modul als Zusatzmodul im Masterstudium angemeldet und abgelegt, kann diese Leistung nicht mehr in eine anderen Modulgruppe übertragen werden.

5 Was ist ein formloser Antrag?

Bitte nutzen Sie diese Vorlage für formlose Anträge und senden den ausgefüllten Antrag weiterhin möglichst in elektronischer Form an pa.master@wahyd.tu-berlin.de.

6 Eine nachträgliche Anpassung des Themas oder Titel der Arbeit

S. AllgStuPO § 60 (2020)

5) Nach Rücksprache mit dem*der Kandidat*in leitet der*die Erstprüfer*in den Antrag inkl. Vorschlag für das Thema und eine*n Zweitprüfer*in an den zuständigen Prüfungsausschuss zur Genehmigung weiter. Dieser legt unter Berücksichtigung der Vorschläge des*der Kandidat*in den*die Zweitprüfer*in fest und leitet den Antrag an die für Prüfungen zuständige Stelle der TU Berlin weiter, die das Thema an den*die Kandidat*in ausgibt und das Abgabedatum aktenkundig macht. Eine nachträgliche Anpassung des Themas erfordert eine gemeinsame Erklärung des*der Kandidat*in und des*der Erst- und Zweitprüfer*in, die vor dem Abgabetermin über den Prüfungsausschuss an die zuständige Stelle der TU Berlin weiterzuleiten ist.

7 Können Zusatzmodule in das reguläre Studium eingefügt werden?

Zusatzmodule können nicht in das reguläre Studium eingefügt werden. Die Ausnahme bilden Zusatzmodule aus dem Bachelorstudium, die für das Masterstudium anerkannt werden sollen.

8 Masterabschlussarbeiten außerhalb der TU

Vorraussetzungen

  • Die Abschlussarbeit ist an der TU Berlin zu schreiben, eine Anerkennung ist nicht möglich. AllgStuPO §61(3)
  • Die Abschlussarbeit muss ein Problem aus dem ‚Fach‘ Bauingenieurwesen bearbeiten. BerlHG §30(2)
  • Der Erstprüfer muss ein Hochschullehrer sein. AllgStuPO §51(3)
    Soll ein externer Hochschullehrer als Prüfer bestellt werden, ist vorab ein formloser Antrag mit einer kurzen Begründung und CV an den Prüfungsausschussvorsitzenden zu stellen.
  • Zweitprüfer:
    a) Kann eine Person mit beruflicher Praxis und Ausbildung sein. StuPO Master Bauing. §9(7)
    In diesem Fall ist vorab ein formloser Antrag mit einer kurzen Begründung und CV an den Prüfungsausschussvorsitzenden zu stellen.
    b) Muss prüfungsberechtigt sein.
  • Mindestens ein Prüfer oder Prüferin muss Mitglied der TU Berlin sein. StuPO Master Bauing. §9(7)
  • Prüfungsleistungen dürfen nur von Personen bewertet werden, die mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen. BerlHG §32(2)

Es wird empfohlen, sich eine dem Masterarbeitsthema fachnahe Professorin oder einen fachnahen Professor an der TU zu suchen, die als Erstgutachterin bzw. der als Erstgutachter zur Verfügung stehen kann.