Die Organisation der Prüfungen obliegt Prüfungsausschüssen. Sie sind u.a. zuständig für die Anerkennung von Studienzeiten sowie von Studien- und Prüfungsleistungen, die Bestellung der Prüfer*innen sowie die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für Studierende mit länger andauernder oder ständiger körperlicher Beeinträchtigung. Der Prüfungsausschuss achtet insbesondere darauf, dass die Bestimmungen der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens an der TU Berlin (AllgStuPO) und die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung für den jeweiligen Studiengang eingehalten werden.
In den Prüfungsausschüssen haben die Hochschullehrer*innen die Mehrheit der Stimmen; die*der Vorsitzende wird aus ihrem Kreis gewählt.
Statusgruppe | Name | Funktion |
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Hochschullehrer*innen | Prof. Dr. Volker Schmid | Vorsitzender |
Hochschullehrer*innen | Prof. Dr. Reinhard Hinkelmann | Stellvertretender Vorsitzender |
Hochschullehrer*innen | Prof. Timo Hartmann | Stellvertretender Vorsitzender |
Akademische Mitarbeiter*innen | Moritz Wotzlaw | Mitglied |
Studierende | Julia Robel | Mitglied |
Raum | TIB13B 403 |
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Statusgruppe | Name | Funktion |
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Hochschullehrer*innen | Prof. Dr. Reinhard Hinkelmann | Vorsitzender |
Hochschullehrer*innen | Prof. Dr. Volker Schmid | Stellvertretender Vorsitzender |
Hochschullehrer*innen | Prof. Timo Hartmann | Stellvertretender Vorsitzender |
Akademische Mitarbeiter*innen | Moritz Wotzlaw | Mitglied |
Studierende | Ann-Christin Runge | Mitglied |
Bitte senden Sie Anträge etc. weiterhin möglichst in elektronischer Form (vorzugsweise PDF) an pa.master@wahyd.tu-berlin.de.
Bitte beachten Sie, dass das Sekretariat Wasserwirtschaft und Hydrosystemmodellierung in Angelegenheiten des Prüfungsausschusses nicht involviert ist.
Gebäude | TIB13b |
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Raum | 508 |
Prüfungsauschuss Masterstudiengang Bauingenieurwesen | Di. und Do. 12:00 - 15:00 |
Statusgruppe | Name | Funktion |
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Hochschullehrer*innen | Prof. Timo Hartmann | Vorsitzender |
Hochschullehrer*innen | Prof. Dr. Reinhard Hinkelmann | Stellvertretender Vorsitzender |
Hochschullehrer*innen | Prof. Dr. Wolfgang Huhnt | Stellvertretender Vorsitzender |
Akademische Mitarbeiter*innen | Mohamed Abdelfattah | Mitglied |
Studierende | Ana Sofía Gallegos García | Mitglied |
Informationen zum Masterstudiengang Civil Systems Engineering
Fragen zur Bewerbung an: cse.master[AT]civilsystems.tu-berlin.de
Raum | TIB13B |
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Studienleistungen die an anderen Universitäten erbracht wurden, können für das Bauingenieurstudium an der TU Berlin angerechnet werden, wenn diese Leistungen hinsichtlich Inhalt und Anforderungsniveau den Berliner Modulen gleichwertig sind. Die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Moduls muss von dem oder der jeweils für das Modul zuständigen Berliner Professoren:in durch Unterschrift bestätigt werden. Für Universitäten ist das i.d.R. einfacher als für Fachhochschulen, da sich Lehrinhalte und Anforderungsniveau unter den Universitäten gleichen.
Für die Anerkennung müssen Sie zunächst den Modulkatalog des Bauingenieurstudiums lesen und dann in dem Formular "Überprüfung bisheriger Leistungen, Teil B" eintragen, welche ihrer bestandenen Module als gleichwertig mit einem Berliner Modul anerkannt werden sollen. Das Formular muss dann von allen betroffenen Berliner Professor:innen unterschrieben werden. Die Professor:innen benötigen für ihre Entscheidung genauere Informationen zum Inhalt der anzurechnenden Module, der ECTS und der Note, die Sie als Student:in beibringen müssen.
Um das Verfahren müssen Sie sich selbst kümmern, z.B. indem Sie die Modulverantwortlichen ausfindig machen und diese in der Regel persönlich aufsuchen oder ihnen Ihre Anfrage und die notwendigen Informationen per Mail zusenden. Evt. wollen die Professor:innen mit Ihnen vorher über das Modul sprechen. Abschießend unterschreibt der Prüfungsausschussvorsitzende für das Bauingenieurstudium auf der Rückseite das Formular.
Einfacher ist die Anerkennung der „Freie Wahl“ Module. Diese können direkt vom Prüfungsausschussvorsitzenden für das BSc-Bauingenieurstudium anerkannt werden, wenn die entsprechenden Belege (meist genügt ein Notenausdruck) vorliegen.
Notwendiges Formular: Antrag auf Überprüfung v. Leistungen Teil B
Studienleistungen die an anderen Universitäten erbracht wurden, können für das Bauingenieurstudium an der TU Berlin angerechnet werden, wenn diese Leistungen hinsichtlich Inhalt und Anforderungsniveau den Berliner Modulen gleichwertig sind. Die Anerkennung kann im Prinzip auch schon vor Antritt des Studiums im Zuge der Bewerbung für einen Studienplatz durchgeführt werden. Dann müssen die Formulare "Überprüfung bisheriger Leistungen, Teil A und Teil B" ausgefüllt werden. Das Vorgehen für die Anerkennung ist oben beschrieben.
Das Studium direkt in einem höheren Semester zu beginnen ist theoretisch möglich. In der Praxis aber nur, wenn noch Studienplätze in einem höheren Semester frei sind. Das ändert sich von Semester zu Semester. Bisher war das selten möglich, weil es für den zulassungsbeschränkten Bauingenieur-BSc-Studiengang meist keine freien Studienplätze in höheren Semestern gibt.
Das oben beschreiben Anerkennungsverfahren ist für jemanden der nicht in Berlin wohnt sehr zeitaufwändig. Deshalb ist es der Regelfall, dass sich Studierende ins erste Semester einschreiben (wenn die Noten gut genug sind) und das Anerkennungsverfahren erst starten, nachdem sie ihr Studium in Berlin begonnen haben. Das ist problemlos möglich, wenn man kurz nach dem Studienbeginn das Anerkennungsverfahren einleitet. Dafür genügt dann das Formular "Überprüfung bisheriger Leistungen Teil B". So kann man kurz nach Studienbeginn in ein höheres Fachsemester wechseln (30 ECTS sind für ein Fachsemester notwendig) oder sich das ein oder andere Modul anrechnen lassen.
Notwendige Formulare: Antrag auf Überprüfung v. Leistungen Teil A und B
Laut §9(2) StuPO 2017 kann die Abgabefrist der Masterarbeit auf begründetem Antrag vom Prüfungsausschuss verlängert werden.
Sollten gesundheitliche Gründe angeführt werden, ist ein Attest direkt beim Prüfungsamt einzureichen.
Für andere Gründe ist hierzu ein formloser Antrag des Studierenden erforderlich mit folgenden Angaben:
Als Gründe werde i.d.R. solche anerkannt, welche nicht vom Studierenden zu verantworten sind. Dieser Antrag wird vom Prüfungsausschussvorsitzenden geprüft und i.d.R. anerkannt. Der anerkannte Antrag wird hiernach vom Studierenden beim Prüfungsamt abgegeben.
Eine Terminabsprache mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden ist nicht notwendig. Der Antrag kann im Sekretariat des Prüfungsausschusses oder digital beim Sekretariat des Prüfungsausschusses eingereicht werden.
Die Ausführungen sind ergänzend zu FAQ 1. Wenn Sie einen Bachelor- oder Masterabschluss in Architektur haben und am Bauingenieurstudium interessiert sind, müssen Sie sich für den Bachelor Bauingenieurwesen bewerben. Die Studiengänge Bauingenieurwesen und Architektur sind zu unterschiedlich hinsichtlich mathematischer, mechanischer und bautechnischer Grundlagen, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen nicht erfüllen (unabhängig von Zugangsvoraussetzungen aus FAQ 1).
Sollten Sie sich für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen entscheiden, ist es möglich, dass Ihnen ca. 30 LP an Studienleistungen aus Ihrem Architekturstudium anerkannt werden (z.B. 21 LP im Rahmen der Freien Wahl, ggf. weitere einzelne Fächer). Sie werden also eventuell ins 2. Semester eingestuft. Zur Anerkennung von Studienleistungen siehe die Webseite Anerkennung von Leistungen.
Leistungen können direkt beim Ref. Prüfung eingereicht werden, ohne weitere Beurteilung durch den Prüfungsausschuss, wenn:
Wurde eine Modulleistung vor dem Bauing. Masterstudium als Zusatzmodul anerkannt, kann der Prüfungsausschuss diese Leistung in eine andere Modulgruppe (Wahlpflicht- oder Wahlmodule) übertragen. (formloser Antrag)
Wurde das Modul als Zusatzmodul im Masterstudium angemeldet und abgelegt, kann diese Leistung nicht mehr in eine anderen Modulgruppe übertragen werden.
Bitte nutzen Sie diese Vorlage für formlose Anträge und senden den ausgefüllten Antrag weiterhin möglichst in elektronischer Form an pa.master@wahyd.tu-berlin.de.
S. AllgStuPO § 60 (2020)
5) Nach Rücksprache mit dem*der Kandidat*in leitet der*die Erstprüfer*in den Antrag inkl. Vorschlag für das Thema und eine*n Zweitprüfer*in an den zuständigen Prüfungsausschuss zur Genehmigung weiter. Dieser legt unter Berücksichtigung der Vorschläge des*der Kandidat*in den*die Zweitprüfer*in fest und leitet den Antrag an die für Prüfungen zuständige Stelle der TU Berlin weiter, die das Thema an den*die Kandidat*in ausgibt und das Abgabedatum aktenkundig macht. Eine nachträgliche Anpassung des Themas erfordert eine gemeinsame Erklärung des*der Kandidat*in und des*der Erst- und Zweitprüfer*in, die vor dem Abgabetermin über den Prüfungsausschuss an die zuständige Stelle der TU Berlin weiterzuleiten ist.
Zusatzmodule können nicht in das reguläre Studium eingefügt werden. Die Ausnahme bilden Zusatzmodule aus dem Bachelorstudium, die für das Masterstudium anerkannt werden sollen.
Es wird empfohlen, sich eine dem Masterarbeitsthema fachnahe Professorin oder einen fachnahen Professor an der TU zu suchen, die als Erstgutachterin bzw. der als Erstgutachter zur Verfügung stehen kann.