Architektur
Architektur, B.Sc.

Kurzprofil

Möchten Sie Gebäude, Freiflächen und die gebaute Umwelt planen und gestalten? Der Bachelorstudiengang Architektur vermittelt Ihnen das Wissen sowie die Fähigkeiten des architektonischen und städtebaulichen Entwerfens. Das Besondere am Studiengang ist die Kombination aus künstlerischer Kreativität und fundiertem Ingenieurwissen. Im Studium werden Ihnen technische, konstruktive, rechtliche und soziale Kompetenzen vermittelt und Sie lernen, wie Sie diese mit einer überzeugenden Gestaltung und Nachhaltigkeit in Übereinstimmung bringen. Exkursionen und die Begegnung mit der gebauten Realität garantieren einen starken Praxisbezug.

Studieninteressierte finden eine hilfreiche Kurzübersicht zu den wichtigsten Fakten auch im Studiengangsteckbrief.

AbschlussBachelor of Science
Regelstudienzeit6 Semester
Leistungspunkte180
StudienbeginnWintersemester
Zulassungzulassungsbeschränkt
LehrspracheDeutsch

Informationen zum Studium

Studienorganisation

Profil

Der Bachelorstudiengang Architektur an der Technischen Universität Berlin befähigt die Absolvent*innen, ihre Haltung zur Architektur verantwortlich und begründet zu formulieren und diese in der eigenen gestalterischen Arbeit auszudrücken. Dazu werden im Verlauf des Studiums Kenntnisse zu Architektur und Städtebau unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen, kulturellen und ökologischen Bedeutung dieser Disziplinen vermittelt. Lehre und Studium im Bachelorstudiengang Architektur werden in Form eines Projektstudiums durchgeführt. Das Fundament des Studiengangs bilden einsemestrige Entwurfsprojekte. Hierbei werden projektspezifische Konzeptionen erarbeitet, die von der ersten Idee bis zur baukonstruktiven Umsetzung in einem kreativen Prozess erarbeitet und durch Architekturdarstellung abgebildet sowie kommuniziert werden. Als Teil des Bachelorstudiengangs Architektur an der TU Berlin wird im so genannten “Berliner Modell” die Lehre der Baukonstruktion im Entwurf integriert. Im ersten Jahr haben die Studierenden die Wahl zwischen zwei Entwurfsfachgebieten und deren spezifischen Themenbereichen. Ab dem dritten Semester haben die Studierenden jeweils die Wahl zwischen vier angebotenen Entwurfshemen bzw. Fachgebieten. Diese Struktur ermöglicht es den Studierenden, im Bereich des Entwerfens bereits im Bachelor eigene Themenschwerpunkte und Profile herauszuarbeiten. Die Absolvent*innen des Bachelorstudiengangs Architektur haben folgende fachlichen, wissenschaftlichen und künstlerischen Qualifikationsziele erreicht:

  • Die Fähigkeit, Architektur und Städtebau im Zusammenhang mit ihrer gesellschaftlichen, kulturellen und ökologischen Bedeutung zu erfassen, historisch und gegenwärtig zu reflektieren und eigene zukunftsfähige planerische und bauliche Lösungen umzusetzen.
  • Die Fähigkeit, wissenschaftliche, künstlerische, bautechnische und administrative Methoden für die Planung und bauliche Gestaltung der Umwelt zu überblicken, sie für den Dialog mit anderen am Planungs- und Bauprozess Beteiligten einzusetzen und projektspezifisch weiterzuentwickeln.
  • Die Fähigkeit, wissenschaftlich-theoretische Arbeiten zu Themen aus Architektur und Städtebau anzufertigen.
  • Die Fähigkeit, Genderaspekte zu erfassen, sie mit Architektur und Städtebau in Verbindung zu setzen und im Sinne von Gleichberechtigung und Chancengleichheit in der eigenen planerischen und baulichen Tätigkeit zu berücksichtigen.
  • Die Fähigkeit, sich kritisch mit dem fachlichen Umfeld auseinanderzusetzen, die berufliche Situation von Architekt*innen einzuordnen und eigene berufliche Ziele entwickeln zu können.

Studienverlauf

Der Bachelorstudiengang gliedert sich in den Pflichtbereich, einen Wahlpflichtbereich und einen Wahlbereich. Zum Pflichtbereich zählen unter anderem fünf große Entwurfsprojekte sowie das Bachelorprojekt. Zusätzlich müssen Sie aus einem vorgegebenen Katalog Wahlpflichtmodule wählen. Der Wahlbereich dient dem Erwerb zusätzlicher fachlicher, überfachlicher und berufsqualifizierender Fähigkeiten. Wahlmodule können aus dem gesamten Fächerangebot der TU Berlin oder anderer Hochschulen im In- und Ausland gewählt werden. Zudem gibt es in jedem Studiengang ein sogenanntes Mobilitätsfenster, innerhalb dessen Sie einen Auslandsaufenthalt durchführen können.

Nach einem zusammenhängenden ersten Jahr im Bereich Entwerfen und Baukonstruktion weitet der städtebauliche Entwurf im dritten Semester den Blick auf stadträumliche Zusammenhänge und Maßstäbe. Im vierten und fünften Semester werden komplexere architektonische Entwürfe mit energetischen und konstruktiven Vertiefungen ergänzt. Das notwendige fachspezifische Wissen wird fortlaufend in den Grundlagenfächern des Pflichtbereichs vermittelt und in den Entwurfsmodulen zur Anwendung gebracht.

Die Ziele und die Ausgestaltung des Studiums sowie die Anforderungen und Durchführung der Prüfungen regelt die Studien- und Prüfungsordnung. Darin finden Sie auch einen exemplarischen Studienverlaufsplan, der den empfohlenen Ablauf des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit von 6 Semestern darstellt:

Module

Ein Modul ist eine abgeschlossene Lehr- und Lerneinheit, die sich in der Regel aus verschiedenen Lehrveranstaltungen zusammensetzt. Ein Modul umfasst neben den Präsenzzeiten in den Lehrveranstaltungen auch die Vor- und Nachbereitungszeiten inkl. der zu erbringenden Prüfungs- und ggf. Studienleistungen.

Detaillierte Informationen zu Leistungspunkten, Inhalten und Lernergebnissen, zugehörigen Lehrveranstaltungen, dem zu erwartenden Arbeitsaufwand, den Voraussetzungen für die Teilnahme, Prüfungsform und -modalitäten, Angaben zur Benotung sowie zur Dauer des Moduls finden Sie in den jeweiligen Modulbeschreibungen.

Die Pflicht- und Wahlpflichtmodule Ihres Studiengangs werden in der Modulliste bzw. im Modulkatalog zusammengefasst. Aus der Modulliste können Sie ersehen, welche Module in den einzelnen Bereichen Ihres Studiengangs (z.B. Pflicht-, Wahlpflicht-, Vertiefungsbereich) anerkannt werden können. Bitte berücksichtigen Sie diese Informationen bei Ihrer weiteren Studienverlaufsplanung. Nachträgliche Änderungen der Zuordnungen sind in der Regel nicht möglich.

Lehrveranstaltungen

Module setzen sich in der Regel aus mehreren Lehrveranstaltungen zusammen, die online oder in Präsenz stattfinden können.

Eine genaue und aktuelle Übersicht der Lehrveranstaltungen des jeweiligen Semesters finden Sie im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Instituts für Architektur.

Weitere, auch fachübergreifende Lehrveranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis der TU Berlin. Dort können Sie gezielt nach Veranstaltungen suchen oder sich für Ihr aktuelles Studiensemester gemäß der gültigen Studien- und Prüfungsordnung und dem Studienverlaufsplan Veranstaltungsvorschläge passend für Ihren Studiengang anzeigen lassen. Mit den gewünschten Lehrveranstaltungen können Sie sich Ihren persönlichen Stundenplan zusammenstellen.

Weitere inhaltliche Details zu den einzelnen Lehrveranstaltungen sind auch auf den Webseiten der anbietenden Fachgebiete oder auf der ISIS-Plattform einsehbar.

Praktikum

Vor Aufnahme des Architekturstudiums sollen ein oder mehrere Praktika im Umfang von insgesamt 320 Stunden (in der Regel in 8 Wochen) absolviert werden. Das Praktikum oder die Praktika müssen Sie spätestens bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit nachweisen.

Weitere Details zum Praktikum finden Sie in der Praktikumsrichtlinie des Studiengangs.

Auslandsaufenthalt

Internationale Kooperationen des Studiengangs und der Fakultät ermöglichen Ihnen einen Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule in Europa oder weltweit. Außerdem bietet Ihnen die TU Berlin Unterstützung bei einem internationalen Praktikumsvorhaben. Die konkreten Möglichkeiten sowie weiterführende Links zu den Voraussetzungen, Terminen und Bewerbungsverfahren finden Sie auf unserer Webseite Studium & Praktika im Ausland.

Teilzeitstudium

Das Studium an der TU Berlin ist in der Regel ein Vollzeitstudium. Es ist jedoch möglich, in Teilzeit zu studieren, so dass Sie pro Semester nur die Hälfte der vorgesehenen Studienleistungen erbringen. Hochschulsemester in Teilzeit werden somit auch nur als halbes Fachsemester gezählt.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zur Beantragung und zu den Auswirkungen eines Teilzeitstudiums hält das Studierendensekretariat für Sie bereit.

Neben- und Gasthörerschaft

In den zulassungsbeschränkten Studiengängen der Fakultät VI werden Neben- und Gasthörer*innen grundsätzlich nur in Vorlesungen zugelassen. Sie benötigen hierfür eine Teilnahmegenehmigung, die von dem*der Dozent*in der Lehrveranstaltung und der Fakultät (Studiendekan*in) unterzeichnet werden muss.

Die Prüfungsmodalitäten für Nebenhörer*innen und die Vergabe von Leistungspunkten werden mit den jeweiligen Dozent*innen abgestimmt. Den Nachweis der erbrachten Leistungen mit Note und Leistungspunkten erhalten Sie von dem jeweiligen Fachgebiet. Ihre Teilnahme an Prüfungen kann der*die Dozent*in ablehnen, wenn die eigenen Prüfungskapazitäten ausgelastet sind.

Gasthörer*innen sind grundsätzlich nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen.

 

Antragsverfahren

Die Antragsformulare sowie weitere Informationen hält das Studierendensekretariat für Sie bereit. Bitte füllen Sie Ihren Antrag vollständig aus und holen anschließend das Einverständnis der jeweiligen Dozent*innen der einzelnen Lehrveranstaltungen sowie der Fakultät ein. Dies geschieht in der Regel rein elektronisch mit digitalen Unterschriften und per E-Mail. Bitte wenden Sie sich für das Einverständnis der Fakultät ausschließlich an studienbuero(at)fak6.tu-berlin.de.

Nachdem der Antrag vom Studierendensekretariat geprüft wurde, wird der Vorgang automatisch an die ZE Campusmanagement weitergeleitet. Von dort erhalten Sie dann Ihren TU-Account per E-Mail. Mit diesem wird Ihnen u.a. der Zugang auf die ISIS-Plattform ermöglicht.

Qualitätssicherung im Studiengang

Die folgenden Instrumente der Qualitätssicherung werden regelmäßig im Studiengang durchgeführt:

  • Studiengangs-Review-Verfahren (alle fünf bis sechs Jahre)
  • Lehrkonferenzen (mindestens einmal jährlich)
  • Lehrveranstaltungsevaluationen (mindestens alle drei Semester)

Zu diesen und weiteren Angeboten der Qualitätssicherung informiert das Referat Studium und Lehre der Fakultät auf der Seite Qualität in Studium und Lehre.

Aktuelle Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluationen werden angemeldeten Benutzer*innen zur Verfügung gestellt (zum Öffnen der Dateien ist die Anmeldung im TU-Portal erforderlich).

Studentische Studienfachberatung

Wenn Sie weitergehende Fragen haben, die Ihnen diese Webseite nicht beantwortet, können Sie sich gerne an die studentische Studienfachberatung wenden. Sie bietet individuelle Unterstützung und Beratung und veranstaltet regelmäßig Informationsveranstaltungen für neue Studierende.

Die Webseite der studentischen Studienfachberatung sowie weitere Ansprechpersonen finden Sie unter Downloads & Beratung.

Prüfungsangelegenheiten

Allgemeine Prüfungsangelegenheiten

Die Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin regelt die allgemeine Organisation und Durchführung des Studiums und der Prüfungen für alle Studiengänge der TU Berlin. Ergänzt wird die AllgStuPO durch die fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) Ihres Studiengangs, die die Ziele und die Ausgestaltung des Studiums sowie die Anforderungen und Durchführung der Prüfungen in Ihrem Studiengang regelt.

Auf den Webseiten des Referats Prüfungen sowie Ihres Prüfungsausschusses finden Sie alle allgemeinen und studiengangsspezifischen Informationen zu Prüfungsangelegenheiten - von der Prüfungsanmeldung bis zu Plagiaten. Hier finden Sie auch die für Sie zuständigen Ansprechpersonen.

Modulprüfungen

Module werden studienbegleitend mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Mit einer Modulprüfung wird festgestellt, in welchem Umfang die Studierenden die Lernergebnisse des Moduls erreicht haben.

Gemäß Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin werden die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von schriftlichen oder mündlichen Prüfungen, Portfolioprüfungen, Hausarbeiten oder Referaten erbracht. Die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) Ihres Studiengangs kann darüber hinaus weitere Prüfungsformen vorsehen.

Modulprüfungen werden in der Regel bei der nächsten regulären Prüfungsmöglichkeit eines Moduls abgelegt. Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt online über das Moseskonto/MTS/Modulprüfungen, anderenfalls teilen Ihnen die Dozent*innen weitere Anmeldemöglichkeiten mit.

Bitte beachten Sie unbedingt die An- und Abmeldefristen! Eine angemeldete Prüfung muss beendet werden, sofern Sie nicht in der angegebenen Frist zurücktreten. Sollten Sie zu einer angemeldeten Prüfung nicht erscheinen oder keine Prüfungsleistungen einreichen, wird die Prüfung mit nicht bestanden bewertet bzw. die Prüfungsleistung nicht bepunktet.

Außerhalb der Abmeldefristen kann der Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung aus wichtigem Grund erklärt werden (z.B. Krankheit). Der Rücktritt muss spätestens am Tag der Prüfung oder der ersten Prüfungsleistung dem*der Prüfer*in und dem Referat Prüfungen angezeigt werden. Rücktrittsgründe müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen beim Referat Prüfungen nachgewiesen werden.

Nicht bestandene Modulprüfungen können grundsätzlich zwei Mal wiederholt werden. Durch Teilnahme an einer Studienfachberatung wird Ihnen zusätzlich ein vierter Prüfungsversuch gewährt. Die Anmeldung zur zweiten und dritten Wiederholungsprüfung erfolgt persönlich beim Referat Prüfungen.

In Bachelorstudiengängen gelten im ersten Fachsemester erstmals nicht bestandene Modulprüfungen als nicht unternommen (s.g. Freiversuchsregelung). Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht zulässig.

Gegen Prüfungsbewertungen können Studierende nach Bekanntgabe der Prüfungsbewertung Gegenvorstellung erheben, um eine Überarbeitung und Abänderung der Prüfungsbewertung zu erreichen.

Detaillierte Informationen zu Prüfungsformen, An- und Abmeldungen, Rücktritten, Wiederholungen von Modulprüfungen sowie Bewertungen von Prüfungsleistungen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin.

Bei Fragen zu den einzelnen Prüfungen wenden Sie sich bitte direkt an das anbietende Fachgebiet.

Sollten Sie allgemeine Fragen zur Prüfungsorganisation haben oder Hilfe bei Konflikten im Rahmen von Prüfungen und Prüfungsbewertungen benötigen, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss.

Abschlussarbeit

Die Abschlussarbeit ist eine Prüfungsarbeit und zugleich Teil der wissenschaftlichen Ausbildung. Die Bearbeitungszeit sowie die Voraussetzungen für die Anmeldung werden in der Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) geregelt. Die Abschlussarbeit kann nach Festlegung in der StuPO um eine mündliche Aussprache (Disputation) ergänzt werden.

Die Abschlussarbeit kann auch als Gruppenarbeit oder auch in Zusammenarbeit mit Einrichtungen außerhalb der Universität angefertigt werden.

Den Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit mit dem Vorschlag für eine*n Erstprüfer*in und gegebenenfalls eines Themas sowie dem Nachweis der ggf. gemäß StuPO geforderten Voraussetzungen richten Sie an das Referat Prüfungen.

Nicht bestandene Abschlussarbeiten können grundsätzlich zwei Mal wiederholt werden.

Detaillierte Informationen zur Anmeldung, Rücktritt, Wiederholungen sowie Bewertungsmodalitäten finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin.

Bei inhaltlichen Fragen zu Ihrer Abschlussarbeit wenden Sie sich bitte direkt an den*die Erstprüfer*in bzw. das betreuende Fachgebiet.

Sollten Sie allgemeine Fragen zur Abschlussarbeit haben oder Hilfe bei Konflikten im Rahmen der Erstellung oder Bewertung der Abschlussarbeit benötigen, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss.

Plagiate, Täuschung und Ordnungsverstöße

Versucht ein*e Kandidat*in, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Einwirken auf Prüfungsorgane zu beeinflussen, wird er*sie von dem*der Prüfer*in von dieser Prüfung ausgeschlossen. Die Prüfung wird in diesem Fall mit „nicht ausreichend“ oder „nicht bestanden“ bewertet und ist zu wiederholen.

Eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch liegt insbesondere vor, wenn Quellen (für Texte, Graphiken, Tabellen und Bilder) einschließlich Internetquellen unverändert oder abgewandelt wiedergegeben werden, ohne dass diese als solche kenntlich gemacht sind. Das gilt auch, wenn eine schriftliche Arbeit für mehrere Studienleistungen oder Prüfungen verwendet wird. Auch die Verwendung nicht zugelassener Hilfsmittel und die Fälschung empirischer Daten sind als Täuschung zu werten.

Im Wiederholungsfall einer Täuschung kann der Prüfungsausschuss die zu prüfende Person von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen, was zu einer Exmatrikulation führen kann.

Ausführliche Informationen zu Täuschung und Ordnungsverstößen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).

Nachteilsausgleich

Wer aus triftigen Gründen (z.B. Behinderung oder chronische Krankheit, Schwangerschaft oder Mutterschutz, Pflege und Betreuung naher Angehöriger) nicht in der Lage ist, eine Studienleistung oder Prüfung zum vorgesehenen Termin, innerhalb einer vorgesehenen Dauer oder Bearbeitungszeit, am vorgesehenen Ort, in der vorgesehenen Form oder sonst in der vorgesehenen Weise zu erbringen, erhält einen Nachteilsausgleich. Dieser erfolgt durch Bestimmung eines anderen Termins, einer verlängerten Dauer oder Bearbeitungszeit, eines anderen Orts, einer anderen Form, der Zulassung von Hilfsmitteln oder Hilfspersonen oder auf andere geeignete Weise.

Über den Nachteilsausgleich entscheidet der für den Studiengang zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag des*der Studierenden.

Ausführliche Informationen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, die Psychologische Beratung oder das Familienbüro der TU Berlin wenden.

Anerkennung von Leistungen

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Auf Antrag des*der Studierenden werden Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule oder rechtlich gleich gestellten Einrichtung des In- und Auslands erbracht wurden, anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede zu den im Studiengang vorgeschriebenen Modulen bestehen (s. Modulliste).

Der Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen inkl. der notwendigen Nachweise ist schriftlich an den für den Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss zu richten.

Vor Antritt eines Auslandssemesters empfehlen wir Ihnen, sich die Anerkennungsfähigkeit der zu erbringenden Leistungen in Form eines „Learning Agreements“ durch den Prüfungsausschuss bestätigen zu lassen.

Ausführliche Informationen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).

 

Anrechnung berufspraktischer Tätigkeiten

Außerhalb von Hochschulen erworbene Kompetenzen (z.B. berufliche Qualifikationen) werden angerechnet, sofern diese gleichwertig zu den in den Modulen beschriebenen Inhalten und Lernergebnissen sind. Außerhochschulische Kompetenzen können bis zur Hälfte der für den Studiengang insgesamt vorgesehenen Leistungspunkte angerechnet werden.

Der Antrag auf Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen inkl. der notwendigen Nachweise ist schriftlich an den für den Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss zu richten.

Weitere Informationen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).

Auslandsaufenthalt

Alle Studiengänge sind so organisiert, dass Studierende einen Auslandsaufenthalt ohne Benachteiligungen durchführen können; so muss ein Mobilitätsfenster vorgesehen werden und in der Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) Ihres Studiengangs gekennzeichnet sein.

Die Mobilität der Studierenden wird durch eine transparente Anerkennungspraxis unterstützt. Vor Antritt eines Auslandssemesters wird empfohlen, sich die Anerkennungsfähigkeit der zu erbringenden Leistungen in Form eines „Learning Agreements“ durch den Prüfungsausschuss bestätigen zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie unter Anerkennung & Äquivalenzen.

BAföG-Bescheinigung

Für ein Erststudium oder ein erstes Masterstudium können deutsche (und unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische) Studierende Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Der Antrag muss beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden.

Während des Studiums findet einmal (beim Übergang vom vierten zum fünften Semester) eine Leistungsüberprüfung statt. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie die für Ihren Studiengang üblichen Leistungen erbracht haben.

Die*den für Ihren Studiengang zuständige*n BAföG-Beauftragte*n finden Sie unter Beauftragte und Gremien. Die Beauftragten sind im Wesentlichen für die Beglaubigung von Leistungsnachweisen zuständig, die als Voraussetzung für einen BAföG-Antrag benötigt werden.

Prüfungsausschuss

Spezifische Informationen, die für Ihren Studiengang relevant sind, Kontaktdaten und weiterführende Links finden Sie auf der Webseite Ihres Prüfungsausschusses.

Downloads & Beratung

Studentische Studienfachberatung

Die studentische Studienfachberatung bietet Informationen für Studieninteressierte sowie Unterstützung bei allgemeinen und spezifischen Anliegen rund um die Studiengänge in Architektur und Urban Design.

Allgemeine Studienberatung

Die Allgemeine Studienberatung der TU Berlin unterstützt Studieninteressierte und Studierende bei Fragen zur Studienwahl, zur Studienorganisation oder auch bei Problemen während des Studiums.

Bewerbung & Zulassung

Studiengangsteckbrief

Studieninteressierte finden eine hilfreiche Kurzübersicht zu den wichtigsten Fakten auch im Studiengangsteckbrief.

Termine und Fristen

Die relevanten Fristen, Zeiträume und Semestertermine finden Sie auf folgender Seite des Studierendensekretariats.