Architektur
Architecture - Typology, M.Sc.

Kurzprofil

Architektonische und städtebauliche Aufgaben werden immer auch mit politischen, kulturellen, technischen, ökonomischen, sozialen und ökologischen Veränderungen konfrontiert. Im international ausgerichteten, englischsprachigen Masterstudium Architecture Typology lernen Sie, diese höchst unterschiedlichen, teilweise widersprüchlichen Anforderungen und Ziele im Entwurfsprozess zu einer ganzheitlichen architektonischen Lösung zusammenzuführen. Daneben liegt ein besonderer Fokus des Studiums auf der Gebäudetypologie. Um aktuellen Herausforderungen begegnen zu können, werden Gebäudetypologien neu gedacht und Werkzeuge entwickelt, die im jeweiligen Kontext differenzierte Antworten auf komplexe Fragestellungen ermöglichen. Dies geschieht unter Verwendung etablierter typologischer Analyse- und Entwurfsmethoden sowie neuer, experimenteller, digitaler und spekulativer Praktiken der Typenbildung.

Studieninteressierte finden eine hilfreiche Kurzübersicht zu den wichtigsten Fakten auch im Studiengangsteckbrief.

AbschlussMaster of Science
Regelstudienzeit4 Semester
Leistungspunkte120
StudienbeginnWintersemester
Zulassungzulassungsbeschränkt
LehrspracheEnglisch

Informationen zum Studium

Studienorganisation

Profil

Der internationale, englischsprachige Masterstudiengang Architecture – Typology an der TU Berlin qualifiziert Studierende für den Beruf der*des Architekt*in. Im Mittelpunkt des projektorientierten Studiums steht der Entwurf. Architektonische und städtebauliche Aufgaben werden dabei mit vielfältigen politischen, kulturellen, technischen, ökonomischen, sozialen und ökologischen Veränderungen konfrontiert. Diese höchst unterschiedlichen, teilweise widersprüchlichen Anforderungen und Ziele sind im Entwurfsprozess zu einer ganzheitlichen architektonischen Lösung zusammenzuführen.

Ein besonderer Fokus des Internationalen Masterstudiengangs Architecture - Typology liegt auf dem Thema der Gebäudetypologie. Typologien sind Ordnungssysteme. Um aktuellen Herausforderungen begegnen zu können, sind vielfältige typologische Ansätze in Gebäudeanalyse und Entwurf gefragt: Die Nachverdichtung urbaner Räume geht in vielen Regionen Hand in Hand mit der Entwicklung hybrider und nutzungsoffener Typen. Der Gebäudebestand befindet sich in ständiger Transformation und wird im Prozess der Aneignung und des Gebrauchs neuen Nutzungsanforderungen angepasst. Die Veränderung von Lebensformen in einer zunehmend vernetzten transkulturellen Gesellschaft wirkt sich auf die Gestalt und Organisation von Gebäuden aus. Schließlich nehmen gleichzeitig mit den technischen Anforderungen an Gebäude auch die Potentiale neuer Planungs- und Konstruktionstechnologien zu. In diesem Kontext werden Gebäudetypologien neu gedacht und darüber Werkzeuge entwickelt, die es ermöglichen, im jeweiligen Kontext differenzierte Antworten auf komplexe Fragestellungen zu finden. Dies geschieht unter Verwendung sowohl etablierter typologischer Analyse- und Entwurfsmethoden als auch neuer, experimenteller, digitaler und spekulativer Praktiken der Typenbildung. Vom Gebäude zum städtebaulichen Maßstab in die eine, und zu Material, Konstruktion und Detail in die andere Richtung. Dabei spielt die Einbeziehung gestalterischer, gesellschaftlicher und technologischer Aspekte eine wichtige Rolle. Anhand von konkreten Entwurfsaufgaben unterschiedliche typologische Entwurfsansätze und Methoden in verschiedenen Maßstäben bearbeitet und vertieft. Es wird das theoretisch-historische Verständnis des typologischen Denkens und Entwerfens in der Architektur vertieft und ein Bewusstsein für die Entwicklung des typologischen Denkens im Kontext des Prozesses der Ausdifferenzierung der Lebenswelt und in ihrem Zuge der Ausdifferenzierung der Architektur geweckt.

Die Absolvent*innen des internationalen Masterstudienganges Architecture - Typology verfügen aufbauend auf die im Bachelorstudiengang erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten durch die Vertiefung im konsekutiven Masterstudium über weit entwickelte Fähigkeiten im Entwerfen und Konstruieren, sowie fortgeschrittene Kenntnisse und Fertigkeiten, um als Generalist*innen komplexe Planungsprozesse interdisziplinär und integrativ entwickeln und koordinieren zu können.

Im Einzelnen sind dies:

  • Die Kompetenz, innerhalb der Vielfalt und Komplexität zukünftiger Entwurfsaufgaben besondere Bedingungen und Potentiale erkennen und die Fähigkeit, diese in innovative Entwürfe umsetzen zu können.
  • Die Kenntnis geeigneter typologischer Analyse- und Entwurfsmethoden im architektonischen und städtebaulichen Maßstab sowie die Fähigkeit, solche selbst zu entwickeln und anzuwenden.
  • Die Kompetenz, im Wechselspiel mit gesellschaftlichen und technologischen Veränderungen neue Typen zu entwickeln und zur Stärkung der Architektur als kultureller Disziplin beizutragen.
  • Die Kompetenz, die aktuellen Fragen nach der Bedeutung von typologischem Denken und typologischem Entwerfen in den theoretischen und historischen Kontext der Architektur einzuordnen und zu bewerten.
  • Die Kompetenz, die Notwendigkeit und Potentiale der Beteiligung anderer Fachbereiche am Planungsprozess zu erkennen und deren Beiträge entsprechend zu integrieren.
  • Die Kompetenz, komplexe stadtplanerische, architektonische, technische, gesellschaftliche, historische und ökologische Zusammenhänge insbesondere auch im Hinblick auf Nachhaltigkeits- und Genderaspekte zu erfassen und diese zu integrieren.
  • Die Fähigkeit, wissenschaftlich zu Themen der Architektur zu arbeiten, um weitergehende Studien und Forschung selbstständig durchführen zu können.
  • Die Fähigkeit, sich kritisch und kreativ mit der Komplexität der beruflichen Situation hinsichtlich ihrer sozialen und ethischen Auswirkungen auseinanderzusetzen.
  • Die Kenntnis zeitgemäßer Methoden von Präsentation, Moderation, Mediation und die Kompetenz, diese für die Darstellung und Vermittlung einzusetzen und in der Teamarbeit Führungsaufgaben bei der Steuerung von Planungs- und Realisierungsabläufen zu übernehmen.

Studienverlauf

Das Studium gliedert sich in einen Pflichtbereich, einen Wahlpflichtbereich und einen Wahlbereich. Zum Pflichtbereich gehören unter anderem drei Entwurfsprojekte sowie die Masterarbeit. Zusätzlich müssen aus einem vorgegebenen Katalog Wahlpflichtmodule gewählt werden. Der freie Wahlbereich dient dem Erwerb zusätzlicher fachlicher, überfachlicher und berufsqualifizierender Fähigkeiten. Wahlmodule können aus dem gesamten Fächerangebot der TU Berlin oder anderer Hochschulen im In- und Ausland gewählt werden.

Im Rahmen von einsemestrigen Entwurfsmodulen wird das architektonische Entwerfen trainiert. Die Entwurfsfachgebiete des Instituts für Architektur bieten für diese Module jedes Semester eine Vielzahl verschiedener aktueller Themen an. Je nach Schwerpunkt der Entwurfsthemen, kooperieren die Entwurfsfachgebiete mit Kolleg*innen anderer Fachgebiete, um die Studierenden projektspezifisch mit dem notwendigen, oft auch auch fachübergreifendem Wissen zu unterstützen. Diese Kooperationen finden im Rahmen der Projektintegrierten Veranstaltungen eines jeden Entwurfsmoduls statt.

Begleitend zu den Entwurfsmodulen sind weitere Module zur Wissensbildung im Pflichtbereich verankert. In diesen Modulen erlernen die Studierenden inhaltliche und methodisch relevante Aspekte kennen, die dem typologischen Denken und Entwerfen zu Grunde liegen.

Die Ziele und die Ausgestaltung des Studiums sowie die Anforderungen und Durchführung der Prüfungen regelt die Studien- und Prüfungsordnung. Darin finden Sie auch einen exemplarischen Studienverlaufsplan, der den empfohlenen Ablauf des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit von 4 Semestern darstellt:

Module

Ein Modul ist eine abgeschlossene Lehr- und Lerneinheit, die sich in der Regel aus verschiedenen Lehrveranstaltungen zusammensetzt. Ein Modul umfasst neben den Präsenzzeiten in den Lehrveranstaltungen auch die Vor- und Nachbereitungszeiten inkl. der zu erbringenden Prüfungs- und ggf. Studienleistungen.

Detaillierte Informationen zu Leistungspunkten, Inhalten und Lernergebnissen, zugehörigen Lehrveranstaltungen, dem zu erwartenden Arbeitsaufwand, den Voraussetzungen für die Teilnahme, Prüfungsform und -modalitäten, Angaben zur Benotung sowie zur Dauer des Moduls finden Sie in den jeweiligen Modulbeschreibungen.

Die Pflicht- und Wahlpflichtmodule Ihres Studiengangs werden in der Modulliste bzw. im Modulkatalog zusammengefasst. Aus der Modulliste können Sie ersehen, welche Module in den einzelnen Bereichen Ihres Studiengangs (z.B. Pflicht-, Wahlpflicht-, Vertiefungsbereich) anerkannt werden können. Bitte berücksichtigen Sie diese Informationen bei Ihrer weiteren Studienverlaufsplanung. Nachträgliche Änderungen der Zuordnungen sind in der Regel nicht möglich.

Lehrveranstaltungen

Module setzen sich in der Regel aus mehreren Lehrveranstaltungen zusammen, die online oder in Präsenz stattfinden können.

Eine genaue und aktuelle Übersicht der Lehrveranstaltungen des jeweiligen Semesters finden Sie im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Instituts für Architektur.

Weitere, auch fachübergreifende Lehrveranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis der TU Berlin. Dort können Sie gezielt nach Veranstaltungen suchen oder sich für Ihr aktuelles Studiensemester gemäß der gültigen Studien- und Prüfungsordnung und dem Studienverlaufsplan Veranstaltungsvorschläge passend für Ihren Studiengang anzeigen lassen. Mit den gewünschten Lehrveranstaltungen können Sie sich Ihren persönlichen Stundenplan zusammenstellen.

Weitere inhaltliche Details zu den einzelnen Lehrveranstaltungen sind auch auf den Webseiten der anbietenden Fachgebiete oder auf der ISIS-Plattform einsehbar.

Zur Übersicht aller Fachgebiete des Instituts für Architektur

Praktikum

Vor Aufnahme des Studiums ist ein Praktikum im Umfang von 16 Wochen (640 Stunden) zu absolvieren.

Details zu den Voraussetzungen und dem Nachweis des Praktikums können Sie der Praktikumsrichtlinie entnehmen.

Auslandsaufenthalt

Internationale Kooperationen des Studiengangs und der Fakultät ermöglichen Ihnen einen Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule in Europa oder weltweit. Außerdem bietet Ihnen die TU Berlin Unterstützung bei einem internationalen Praktikumsvorhaben. Die konkreten Möglichkeiten sowie weiterführende Links zu den Voraussetzungen, Terminen und Bewerbungsverfahren finden Sie auf unserer Webseite Studium & Praktika im Ausland.

Teilzeitstudium

Das Studium an der TU Berlin ist in der Regel ein Vollzeitstudium. Es ist jedoch möglich, in Teilzeit zu studieren, so dass Sie pro Semester nur die Hälfte der vorgesehenen Studienleistungen erbringen. Hochschulsemester in Teilzeit werden somit auch nur als halbes Fachsemester gezählt.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zur Beantragung und zu den Auswirkungen eines Teilzeitstudiums hält das Studierendensekretariat für Sie bereit.

Neben- und Gasthörerschaft

In den zulassungsbeschränkten Studiengängen der Fakultät VI werden Neben- und Gasthörer*innen grundsätzlich nur in Vorlesungen zugelassen. Sie benötigen hierfür eine Teilnahmegenehmigung, die von dem*der Dozent*in der Lehrveranstaltung und der Fakultät (Studiendekan*in) unterzeichnet werden muss.

Die Prüfungsmodalitäten für Nebenhörer*innen und die Vergabe von Leistungspunkten werden mit den jeweiligen Dozent*innen abgestimmt. Den Nachweis der erbrachten Leistungen mit Note und Leistungspunkten erhalten Sie von dem jeweiligen Fachgebiet. Ihre Teilnahme an Prüfungen kann der*die Dozent*in ablehnen, wenn die eigenen Prüfungskapazitäten ausgelastet sind.

Gasthörer*innen sind grundsätzlich nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen.

 

Antragsverfahren

Die Antragsformulare sowie weitere Informationen hält das Studierendensekretariat für Sie bereit. Bitte füllen Sie Ihren Antrag vollständig aus und holen anschließend das Einverständnis der jeweiligen Dozent*innen der einzelnen Lehrveranstaltungen sowie der Fakultät ein. Dies geschieht in der Regel rein elektronisch mit digitalen Unterschriften und per E-Mail. Bitte wenden Sie sich für das Einverständnis der Fakultät ausschließlich an studienbuero(at)fak6.tu-berlin.de.

Nachdem der Antrag vom Studierendensekretariat geprüft wurde, wird der Vorgang automatisch an die ZE Campusmanagement weitergeleitet. Von dort erhalten Sie dann Ihren TU-Account per E-Mail. Mit diesem wird Ihnen u.a. der Zugang auf die ISIS-Plattform ermöglicht.

Qualitätssicherung im Studiengang

Die folgenden Instrumente der Qualitätssicherung werden regelmäßig im Studiengang durchgeführt:

  • Studiengangs-Review-Verfahren (alle fünf bis sechs Jahre)
  • Lehrkonferenzen (mindestens einmal jährlich)
  • Lehrveranstaltungsevaluationen (mindestens alle drei Semester)

Zu diesen und weiteren Angeboten der Qualitätssicherung informiert das Referat Studium und Lehre der Fakultät auf der Seite Qualität in Studium und Lehre.

Aktuelle Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluationen werden angemeldeten Benutzer*innen zur Verfügung gestellt (zum Öffnen der Dateien ist die Anmeldung im TU-Portal erforderlich).

Studentische Studienfachberatung

Wenn Sie weitergehende Fragen haben, die Ihnen diese Webseite nicht beantwortet, können Sie sich gerne an die studentische Studienfachberatung wenden. Sie bietet individuelle Unterstützung und Beratung und veranstaltet regelmäßig Informationsveranstaltungen für neue Studierende.

Die Webseite der studentischen Studienfachberatung sowie weitere Ansprechpersonen finden Sie unter Downloads & Beratung.

Prüfungsangelegenheiten

Allgemeine Prüfungsangelegenheiten

Allgemeine Prüfungsangelegenheiten

Die Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin regelt die allgemeine Organisation und Durchführung des Studiums und der Prüfungen für alle Studiengänge der TU Berlin. Ergänzt wird die AllgStuPO durch die fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) Ihres Studiengangs, die die Ziele und die Ausgestaltung des Studiums sowie die Anforderungen und Durchführung der Prüfungen in Ihrem Studiengang regelt.

Auf den Webseiten des Referats Prüfungen sowie Ihres Prüfungsausschusses finden Sie alle allgemeinen und studiengangsspezifischen Informationen zu Prüfungsangelegenheiten - von der Prüfungsanmeldung bis zu Plagiaten. Hier finden Sie auch die für Sie zuständigen Ansprechpersonen.

Modulprüfungen

Module werden studienbegleitend mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Mit einer Modulprüfung wird festgestellt, in welchem Umfang die Studierenden die Lernergebnisse des Moduls erreicht haben.

Gemäß Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin werden die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von schriftlichen oder mündlichen Prüfungen, Portfolioprüfungen, Hausarbeiten oder Referaten erbracht. Die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) Ihres Studiengangs kann darüber hinaus weitere Prüfungsformen vorsehen.

Modulprüfungen werden in der Regel bei der nächsten regulären Prüfungsmöglichkeit eines Moduls abgelegt. Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt online über das Moseskonto/MTS/Modulprüfungen, anderenfalls teilen Ihnen die Dozent*innen weitere Anmeldemöglichkeiten mit.

Bitte beachten Sie unbedingt die An- und Abmeldefristen! Eine angemeldete Prüfung muss beendet werden, sofern Sie nicht in der angegebenen Frist zurücktreten. Sollten Sie zu einer angemeldeten Prüfung nicht erscheinen oder keine Prüfungsleistungen einreichen, wird die Prüfung mit nicht bestanden bewertet bzw. die Prüfungsleistung nicht bepunktet.

Außerhalb der Abmeldefristen kann der Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung aus wichtigem Grund erklärt werden (z.B. Krankheit). Der Rücktritt muss spätestens am Tag der Prüfung oder der ersten Prüfungsleistung dem*der Prüfer*in und dem Referat Prüfungen angezeigt werden. Rücktrittsgründe müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen beim Referat Prüfungen nachgewiesen werden.

Nicht bestandene Modulprüfungen können grundsätzlich zwei Mal wiederholt werden. Durch Teilnahme an einer Studienfachberatung wird Ihnen zusätzlich ein vierter Prüfungsversuch gewährt. Die Anmeldung zur zweiten und dritten Wiederholungsprüfung erfolgt persönlich beim Referat Prüfungen.

In Bachelorstudiengängen gelten im ersten Fachsemester erstmals nicht bestandene Modulprüfungen als nicht unternommen (s.g. Freiversuchsregelung). Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht zulässig.

Gegen Prüfungsbewertungen können Studierende nach Bekanntgabe der Prüfungsbewertung Gegenvorstellung erheben, um eine Überarbeitung und Abänderung der Prüfungsbewertung zu erreichen.

Detaillierte Informationen zu Prüfungsformen, An- und Abmeldungen, Rücktritten, Wiederholungen von Modulprüfungen sowie Bewertungen von Prüfungsleistungen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin.

Bei Fragen zu den einzelnen Prüfungen wenden Sie sich bitte direkt an das anbietende Fachgebiet.

Sollten Sie allgemeine Fragen zur Prüfungsorganisation haben oder Hilfe bei Konflikten im Rahmen von Prüfungen und Prüfungsbewertungen benötigen, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss.

Abschlussarbeit

Die Abschlussarbeit ist eine Prüfungsarbeit und zugleich Teil der wissenschaftlichen Ausbildung. Die Bearbeitungszeit sowie die Voraussetzungen für die Anmeldung werden in der Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) geregelt. Die Abschlussarbeit kann nach Festlegung in der StuPO um eine mündliche Aussprache (Disputation) ergänzt werden.

Die Abschlussarbeit kann auch als Gruppenarbeit oder auch in Zusammenarbeit mit Einrichtungen außerhalb der Universität angefertigt werden.

Den Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit mit dem Vorschlag für eine*n Erstprüfer*in und gegebenenfalls eines Themas sowie dem Nachweis der ggf. gemäß StuPO geforderten Voraussetzungen richten Sie an das Referat Prüfungen.

Nicht bestandene Abschlussarbeiten können grundsätzlich zwei Mal wiederholt werden.

Detaillierte Informationen zur Anmeldung, Rücktritt, Wiederholungen sowie Bewertungsmodalitäten finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin.

Bei inhaltlichen Fragen zu Ihrer Abschlussarbeit wenden Sie sich bitte direkt an den*die Erstprüfer*in bzw. das betreuende Fachgebiet.

Sollten Sie allgemeine Fragen zur Abschlussarbeit haben oder Hilfe bei Konflikten im Rahmen der Erstellung oder Bewertung der Abschlussarbeit benötigen, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss.

Plagiate, Täuschung und Ordnungsverstöße

Versucht ein*e Kandidat*in, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Einwirken auf Prüfungsorgane zu beeinflussen, wird er*sie von dem*der Prüfer*in von dieser Prüfung ausgeschlossen. Die Prüfung wird in diesem Fall mit „nicht ausreichend“ oder „nicht bestanden“ bewertet und ist zu wiederholen.

Eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch liegt insbesondere vor, wenn Quellen (für Texte, Graphiken, Tabellen und Bilder) einschließlich Internetquellen unverändert oder abgewandelt wiedergegeben werden, ohne dass diese als solche kenntlich gemacht sind. Das gilt auch, wenn eine schriftliche Arbeit für mehrere Studienleistungen oder Prüfungen verwendet wird. Auch die Verwendung nicht zugelassener Hilfsmittel und die Fälschung empirischer Daten sind als Täuschung zu werten.

Im Wiederholungsfall einer Täuschung kann der Prüfungsausschuss die zu prüfende Person von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen, was zu einer Exmatrikulation führen kann.

Ausführliche Informationen zu Täuschung und Ordnungsverstößen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).

Nachteilsausgleich

Wer aus triftigen Gründen (z.B. Behinderung oder chronische Krankheit, Schwangerschaft oder Mutterschutz, Pflege und Betreuung naher Angehöriger) nicht in der Lage ist, eine Studienleistung oder Prüfung zum vorgesehenen Termin, innerhalb einer vorgesehenen Dauer oder Bearbeitungszeit, am vorgesehenen Ort, in der vorgesehenen Form oder sonst in der vorgesehenen Weise zu erbringen, erhält einen Nachteilsausgleich. Dieser erfolgt durch Bestimmung eines anderen Termins, einer verlängerten Dauer oder Bearbeitungszeit, eines anderen Orts, einer anderen Form, der Zulassung von Hilfsmitteln oder Hilfspersonen oder auf andere geeignete Weise.

Über den Nachteilsausgleich entscheidet der für den Studiengang zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag des*der Studierenden.

Ausführliche Informationen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, die Psychologische Beratung oder das Familienbüro der TU Berlin wenden.

Anerkennung von Leistungen

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Auf Antrag des*der Studierenden werden Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule oder rechtlich gleich gestellten Einrichtung des In- und Auslands erbracht wurden, anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede zu den im Studiengang vorgeschriebenen Modulen bestehen (s. Modulliste).

Der Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen inkl. der notwendigen Nachweise ist schriftlich an den für den Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss zu richten.

Vor Antritt eines Auslandssemesters empfehlen wir Ihnen, sich die Anerkennungsfähigkeit der zu erbringenden Leistungen in Form eines „Learning Agreements“ durch den Prüfungsausschuss bestätigen zu lassen.

Ausführliche Informationen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).

 

Anrechnung berufspraktischer Tätigkeiten

Außerhalb von Hochschulen erworbene Kompetenzen (z.B. berufliche Qualifikationen) werden angerechnet, sofern diese gleichwertig zu den in den Modulen beschriebenen Inhalten und Lernergebnissen sind. Außerhochschulische Kompetenzen können bis zur Hälfte der für den Studiengang insgesamt vorgesehenen Leistungspunkte angerechnet werden.

Der Antrag auf Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen inkl. der notwendigen Nachweise ist schriftlich an den für den Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss zu richten.

Weitere Informationen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).

Auslandsaufenthalt

Alle Studiengänge sind so organisiert, dass Studierende einen Auslandsaufenthalt ohne Benachteiligungen durchführen können; so muss ein Mobilitätsfenster vorgesehen werden und in der Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) Ihres Studiengangs gekennzeichnet sein.

Die Mobilität der Studierenden wird durch eine transparente Anerkennungspraxis unterstützt. Vor Antritt eines Auslandssemesters wird empfohlen, sich die Anerkennungsfähigkeit der zu erbringenden Leistungen in Form eines „Learning Agreements“ durch den Prüfungsausschuss bestätigen zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie unter Anerkennung & Äquivalenzen.

BAföG-Bescheinigung

Für ein Erststudium oder ein erstes Masterstudium können deutsche (und unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische) Studierende Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Der Antrag muss beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden.

Während des Studiums findet einmal (beim Übergang vom vierten zum fünften Semester) eine Leistungsüberprüfung statt. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie die für Ihren Studiengang üblichen Leistungen erbracht haben.

Die*den für Ihren Studiengang zuständige*n BAföG-Beauftragte*n finden Sie unter Beauftragte und Gremien. Die Beauftragten sind im Wesentlichen für die Beglaubigung von Leistungsnachweisen zuständig, die als Voraussetzung für einen BAföG-Antrag benötigt werden.

Prüfungsausschuss

Spezifische Informationen, die für Ihren Studiengang relevant sind, Kontaktdaten und weiterführende Links finden Sie auf der Webseite Ihres Prüfungsausschusses.

Downloads & Beratung

Studentische Studienfachberatung

Die studentische Studienfachberatung bietet Informationen für Studieninteressierte sowie Unterstützung bei allgemeinen und spezifischen Anliegen rund um die Studiengänge in Architektur und Urban Design.

Allgemeine Studienberatung

Die Allgemeine Studienberatung der TU Berlin unterstützt Studieninteressierte und Studierende bei Fragen zur Studienwahl, zur Studienorganisation oder auch bei Problemen während des Studiums.

Bewerbung & Zulassung

Studiengangsteckbrief

Studieninteressierte finden eine hilfreiche Kurzübersicht zu den wichtigsten Fakten auch im Studiengangsteckbrief.

Termine und Fristen

Die relevanten Fristen, Zeiträume und Semestertermine finden Sie auf folgender Seite des Studierendensekretariats.