Wer kann zu uns kommen?
Alle Beschäftigten, die als Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte sowie als Auszubildende an der TU Berlin beschäftigt sind.
Wann kann man zu uns kommen?
Selbstverständlich steht Ihnen der Personalrat von Montag bis Freitag zur Verfügung. Wenn Sie die Sprechstunde nicht wahrnehmen können, vereinbaren Sie bitte (unter Angabe Ihres Anliegens) per E-Mail oder telefonisch einen individuellen Termin.
Die Geschäftsstelle kann gern auch kontaktiert werden insbesondere für allgemeine Angelegenheiten.
Mit welchen Anliegen kann man zu uns kommen?
Sie können mit allen Anliegen, die sich aus Ihrem Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnis und/oder Ihrem Arbeitsumfeld ergeben, zu uns kommen.
Alle Gespräche sind vertraulich und unterliegen gem. § 11 Landespersonalvertretungsgesetz Berlin der Schweigepflicht.
Das sind nur einige Informationen zu Ihrem Personalrat. Sofern Sie feststellen, dass Ihnen Informationen fehlen, freuen wir uns über Ihre Anregungen!
Sprechstunden
Die Sprechstunden finden derzeit an jedem letzten Freitag im Monat statt. Bitte melden Sie sich dafür unter Termine an, um Wartezeiten zu vermeiden.
Geschäftsstelle des Personalrats
Gebäude | Hauptgebäude |
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Raum | H 2076 |
Adresse | Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin |