Die Personalversammlung dient der Aussprache zwischen Personalrat und den Kolleginnen und Kollegen, darüber hinaus sollen Sie erfahren mit welchen konkreten Themen wir uns u.a. beschäftigen. Ebenso bemühen wir uns, Vertreterinnen und Vertreter der Dienststellenleitung in unsere Themen mit einzubeziehen, ebenso wie Kolleginnen und Kollegen der im Personalrat vertretenen Gewerkschaften.
Die Veranstaltung hat keinen parlamentarischen Charakter und kann auch keine rechtswirksamen Handlungen und keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen gegenüber Dritten, z.B. der Leitung der TU, vornehmen.
Aber Sie haben die Möglichkeit uns gegenüber Anregungen und/oder Beschwerden vorzubringen, Kritik zu üben oder Lob an unsere Arbeit vorzutragen.
Gesetzlich sind wir verpflichtet (§ 48 LPersVG Berlin) mindestens einmal im Kalenderjahr eine Personalversammlung zu veranstalten.
Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit nachzuvollziehen, welche Themenschwerpunkte wir wählten und finden dazu unsere Folien, die wir auf der jeweiligen Veranstaltung präsentierten.