Studienfachberatung Physik

Vor Studienbeginn

1. Bewerbung

Sie müssen sich zunächst für den Masterphysik bewerben.
Sie sollten einen Bachelor in Physik oder in einem fachlich nahestehden Studiengang (was das bedeutet steht in der Zugangs- und Zulassungsordnung), ferner sollte es sich um einen ausländischen Bachelor halten, müssen deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Stehen Sie kurz vor Abschluss des Bachlors, ist unter Umständen einen Immatrikulation unter Widerufsvorbehalt möglich. Mehr Information beim Studierendenservice Bereich Master.

2. Immatrikulation

Nach erfolgreicher Bewerbung können Sie sich immatrikulieren.
Sind Sie nur unter Widerrufsvorbehalt immatrikuliert, so denken Sie daran, dass Sie sich den Bachelorabschluss innerhalb eines Semester nachweisen müssen. Mehr Informationen beim Studierendenservice Bereich Master.

Bitte beachten Sie, dass die Studienfachberatung keinen Zugriff auf das Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren hat.
Wir können daher keine Auskünfte zum Stand ihrer Bewerbung/Immatrikulation geben.

Vor Beginn der (ersten) Vorlesungszeit

0. Besuch der Einführungsveranstaltung

Zu Beginn jedes Semesters werden die neuimmatrikulierten Studierenden in der Einführungsveranstaltung "Master Physik: Welche Wahlpflichtfächer soll ich wählen?" begrüßt.
Hier können Sie die meisten Fragen zur Struktur des Masters mit seinen vielfältigen Wahlmöglichkeiten klären.

1. Recherche im Vorlesungsverzeichnis

Zu Beginn eines Semester wird das Vorlesungsverzeichnis zu Rate gezogen, um die Lehrveranstaltungen des kommenden Semesters herauszusuchen.
Dieses finden Sie in Moses unter Verzeichnis.

2. Einschreiben in ISIS

Die meisten Kurse stellen Informationsmaterialien und (interaktive) Inhalte über ISIS bereit. Teilweise werden z.B. Übungszettel über ISIS abgegeben. Daher ist ein erster Blick ins ISIS ein Muss zum Beginn des Semesters.

3. Anmeldung zu Übungen

Die Anmeldung zu den Übungen z.B. der Theoretischen Physik wird über Moses ("Tutorien") durchgeführt (Frist meist Mittwoch 18:00 Uhr erste Vorlesungswoche).

Während des Semesters und Prüfungen

1. Prüfungen während oder am Ende des Semesters

Semesterbegleitende Prüfungen (genauer Portfolioprüfung im Master eigentlich nur Physik externe Module) müssen Sie anmelden und das meist vor der ersten bewertungsrelavanten Leistung. Auch schriftliche Prüfungen (meist nur Physik extern) müssen angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt über das TU Portal (Kacheln unter Prüfungen) bei Physik Modulen, sonst direkt im Prüfungsamt. Achtung, Nichtteilnahme ohne vorherige Abmeldung führt zum Nichtbestehen der Prüfung!

2. Übungsscheine und mündliche Prüfungen

In vielen Modulen in der Physik werden durch Abgabe von Übungsaufgaben, Übungsklausuren Leistungsnachweise erworben (auch Scheine genannt).
Diese berechtigen dann zum Ablegen der (mündlichen) Prüfung. Anmeldung und Terminvereinbarung erfolgt dann wieder über das TU Portal.

Achtung, bei Modulen die nur mit einem Leistungsnachweis abschließen muss eine Anmeldung im Portal vor Erwerb des Leistungsnachweises (Seminare, Spezielle Themen der Theoretischen Physik) erfolgen.

3. Prüfungsanmeldung über den Bereich Prüfungen

Prüfungen außerhalb der Physik, 2. Wiederholungsprüfungen werden direkt beim IB Bereich Prüfungen angemeldet. Aber auch für alle anderen Anträge (wie Krankheit), Zeugniserstellung, Bescheinigungen und Auskünfte zum Thema Prüfungen ist der Bereich Prüfungen zuständig. Mehr Informationen zu Prüfungen/Abschlussarbeiten findet man auf seinen Webseiten.

4. Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss überwacht das Prüfungsverfahren und ist auch ein Ansprechpartner bei Problem bei Prüfungen. Anträge über Anerkennung von Leistungen (z.B. Studienortwechsel, Auslandsaufenthalt), Nachteilsausgleich (z.B. bei Behinderung, chronischen Krankheiten, Kinderbetreuung) stellt man bei seinem Vorsitzenden oder seinen Stellvertretern/innen.

Zum Ende des Masters

1. Masterarbeit

Haben Sie alle Wahlpflichtfächer und das Seminarmodul bis auf höchstens eines erfolgreich abgeschlossen, so können Sie sich zu den Forschungsphasen und der Masterarbeit anmelden.
Suchen Sie sich zunächst ein/e Erstprüfenden der physikalischen Institute oder des ZAA der die Aufgabe stellt (auch bei externen Arbeiten notwendig), lernen die Gruppe z.B. durch Seminare kennen und stellen dann nach Absprache mit dem/r Aufgabenstellenden einen Antrag im TU Portal unter der Kachel Anträge. Wichtig, beginnen Sie erst nach erfolgter Anmeldung mit der Arbeit, die Masterarbeit kann erst abgegeben werden, wenn die Hälfte der Bearbeitungszeit nach Anmeldung verstrichen ist. Sowohl Erst- wie Zweitgutachter müssen habilitiert sein oder habilitations-äquivalente Erfahrungen in Lehre und Forschungen besitzen.

Die Darstellung auf dieser Seite ist etwas verkürzt und nur dazu da einen ersten groben Überblick zu erhalten. Für genauere Informationen ziehen Sie bitte unsere FAQ und den Studienführer zur Rate.

Außerdem wir raten dringend zum Studium der bindenden rechtlichen Grundlagen in AllgStuPO, den Studienordnungen und Modulbeschreibungen.