Das TU Berlin bietet mehrere Online Vorkurse und auch zum Wintersemester auch einen Präsenzvorkurs für Mathematik an.
Das Angebot Early Bird ist für Ingenieurstudierende gedacht und erfüllt nicht die Anforderungen der Mathematik für Physikstudiengang, gleiches gilt für den Physik-Vorkurs.
Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite zum Studienstart.
Nein, für Physikstudierende gibt es ein solches Angebot nicht. Den Online Physikvorkurs der TU Berlin für Ingenieurstudierende empfehlen wir nicht für Physikstudierende.
Die Anmeldung zum Projektlabor erfolgt in der ersten Vorlesungswoche. Bei allen übrigen Veranstaltungen des Studiengangs Physik Bachelor of Science reicht das Erscheinen zum ersten Vorlesungstermin und die Anmeldung des zugehörigen Tutoriums in MOSES. Weitere notwendige Anmeldungen z.B. in SAP für die Anfängerpraktika werden im Zuge der jeweiligen Veranstaltungen bekannt gegeben.
Die Einführungsveranstaltung der Studienfachberatung Physik findet üblicherweise am ersten Vorlesungstag oder vor der ersten Vorlesungswoche jedes Semesters statt. Einzelheiten zu Ort und Zeit werden im Vorlesungsverzeichnis und auf unserer Webseite bekannt gegeben. Außerdem erhaltet Sie kurz vor Vorlesungsbeginn ein Anschreiben zum Standort und Zeitraum der Einführungsveranstaltung Physik.
Studienanfängern wird dringend empfohlen, dort anwesend zu sein, da alle relevanten Informationen, Termine und Fristen in der Einführungsveranstaltung genannt werden. Zudem werden die unterschiedlichen Anfängerpraktika und Wahlpflichtfächer von den jeweiligen Dozierenden vorgestellt.
Üblicherweise findet die Anmeldung zu den Praktika am Dienstag in der ersten Vorlesungswoche statt, so dass Studienanfänger nach der Vorstellung der beiden Arten in der Einführungsveranstaltung noch etwas Zeit haben, die Entscheidung zu fällen.
Die genauen Termine sind auf den Internetseiten des Grundpraktikums bzw. des Projektlabors zu finden.
Im freien Wahlbereich kann aus dem Modulangebot der Berliner Universitäten frei gewählt werden.
Wichtig, es kann immer nur ein ganzen Modul belegt werden. Ein Modul kann nicht in seine einzelnen Bestandteile zerlegt werden.
Die Lehrveranstaltungen sind auf den Beginn des Studiums im Wintersemester ausgerichtet. Ein Beginn im Sommersemester ist aber dennoch möglich. Dabei können spezifische Probleme auftreten, bei deren Lösung die Studienfachberatung Physik gern hilft.
Da die individuellen Voraussetzungen des Studierenden eine große Rolle spielen, empfehlen wir denjenigen, die ihr Studium im Sommersemester beginnen wollen, einen Besuch unserer Sprechstunden.
Um eine grobe Vorstellung davon zu geben, kann man den Unterschied folgendermaßen beschreiben: Das Grundpraktikum ist tendenziell mit einem zeitlich etwas geringeren Arbeitsaufwand verbunden, deckt systematisch ein sehr breites Spektrum an Versuchen ab und richtet sich an Studierende, die den Bereich Experimentalphysik zügig absolvieren wollen. Aus dem das Praktikum begleitende Buch "Das Neue Physikalische Grundpraktikum" können innerhalb der vorgegebenen Themengebiete Versuche ausgewählt werden.
Im Projektlabor ist die Wahl der Versuche relativ frei, die Experimente werden weitestgehend von der Gruppe selbst aufgebaut, und daher erfordert die Teilnahme ein höheres eigenes Engagement.
Zu Beginn jeden Semesters kann man erneut entscheiden, an welcher Form des Praktikums man teilnehmen möchte.
Die Anmeldung für das Projektlabor findet für gewöhnlich am Dienstag in der ersten Vorlesungswoche statt. Das Grundpraktikum verwendet das Moseskonto für die Verteilung, die Frist läuft in der Regel bis Mittwoch 18:00 in der ersten Vorlesungswoche.
Für Studierende des Bachelorstudiengangs ist das vorherige Absolvieren des Moduls Experimentalphysik und ein Übungsschein aus einem Theoretische Physik Kurs nötig. Alle Informationen dazu hier.
Die Anmeldung zum Fortgeschrittenenpraktikum erfolgt für Sommer- oder Wintersemester bis zum 15.3. oder 15.9. vor Beginn des Praktikum via Email oder persönlich.
Der Schein aus Mathematische Methoden der Physik muss während des Studiums erworben werden. Das kann zu einem beliebigen Zeitpunkt passieren. Er ist nicht Voraussetzung zur Teilnahme an den Theorie-Vorlesungen.
Da das Modul Mathematische Methoden ohne Prüfung abschließt, müssen Sie sich vor Teilnahme an der Klausur über SAP anmelden. (Bei Nichtteilnahme bitte auch wieder abmelden.) Näheres teilen Ihnen die Veranstalter mit.
Es gibt die Absprache mit den zur Zeit prüfenden Mathematikprofessoren (Prof. Pinkall, Prof. Suris, Prof. Springborn), dass jeder Studierende innerhalb von drei Monaten einen Prüfungstermin erhalten muss. Möglicherweise muss jedoch von dem Wunschprüfer absehen werden, wenn schneller ein Termin benötigt wird.
Die entsprechenden Modulbeschreibungen inkl. ECTS Punkten, finden Sie im Modultransfersystem, nur die dortaufgeführten Modulbeschreibungen sind rechtlich bindend. Lassen Sie sich im Zweifel von den Veranstaltern das jeweilige Modul dort zeigen.
Alternativ können Sie sich auch von den Studienfachberatungen der entsprechenden Studiengänge (Link zu finden im Studiengangssteckbrief des Studiengangs) beraten lassen.
Das Prüfungsamt schreibt dazu:
In AllgStuPo §33 Abs. (1) Satz 3 [Anmerkung, jetzt AllgStuPO § 35 Abs. (1) Satz 3] ist festgelegt, dass Module mit höchstens einer Prüfung abgeschlossen werden. Daraus ergibt sich, dass Module auch ohne Prüfung abgeschlossen werden können.
Für die Berechnung der Bachelornote wird dann zuerst eine Gesamtnote für den Wahlbereich bestimmt. Dabei werden die einzelnen Wahlmodule nach ihren LP gewichtet, unbenotete Module werden nicht berücksichtigt. Diese Note geht mit proportional zur Gewichtung des Wahlbereiches in die Bachelornote ein.
Grundsätzlich können nur ganze Module gemäß ihrer Modulbeschreibung eingebracht werden. Schließt ein Modul nur mit einem oder mehreren Übungsschein(en) ab, so kann dieses auch so eingebracht werden. Wird eine Prüfung vorausgesetzt, so muss diese auch abgelegt werden.
Wichtig, schauen Sie bei Wahlmodulen (insbesondere außerhalb der Physik) immer im MTS nach, ob ein entsprechendes Modul in Form auch existiert wie Sie es belegen wollen.
Verlassen Sie sich nicht auf Aussagen der Veranstaltenden, in der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme mit der Anrechnung.
Die Anmeldung erfolgt über das SAP System durch die Studierenden. Das erfolgt in der SAP Kachel "Antrag stellen". Eingetragen werden
• Studiengang und Abschlussarbeitsmodul
• Sprache
• Gewünschtes Thema
• Erstprüfende
• Gruppenarbeit Ja/Nein
Das Thema sollte man vorher mit dem/der Aufgabenstellenden abgesprochen haben. Der/Die Erstprüfende muss Mitglied der physikalischen Institute oder des Zentrum für Astronomie und Astrophysik und Prüfungsberechtigt für die Abschlussarbeit sein. Leider ist zur Zeit die Liste der TU eigenen Prüfenden noch unvollständig/fehlerhaft, sollte also jemand in der Auswahl fehlen, kann man ggf. eine Eintragung als Externer Prüfenden durchführen. (Aber am besten weist man den/die Aufgabenstellenden darauf hin).
Bei Beantragung des Themas wird der Aufgabenstellende automatisch über die Antragstellung informiert.
Grundsätzlich muss der/die Aufgabenstellende (erste(r) Gutachter) Mitglied der physikalischen Institute oder des Zentrums für Astronomie und Astrophysik sein.
Daher ist das Schreiben einer Bachelorarbeit außerhalb der Physik nur möglich, wenn man ein Mitglied der physikalischen Institute oder des ZAA findet, das fachlich in der Lage ist die Arbeit zu betreuen und auch willens ist die Aufgabe zu stellen (Das ist in keinem Fall verpflichtend.) Sowohl der/die Erstbegutachtende wie auch der/die Zweitbegutachtende müssen habilitiert sein, oder über habilitationsäquivalente Leistungen in Lehre und Forschung verfügen.
Grundsätzlich darf erst nach Anmeldung der Abschlussarbeit mit der Arbeit inkl. Recherche begonnen werden.
Auch wenn kurze Einarbeitungszeiten (wenige Wochen!) in den groben Themenbereich durchaus zur Themenfindung üblich sein können.
Allerdings dürfen Abschlussarbeiten grundsätzlich erst nach dem die Hälfte der Bearbeitungszeit verstrichen ist abgegeben werden.
Daher sollte immer eine zügige Anmeldung des Themas erfolgen!
Zuerst einmal können Sie Scheine aus dem Masterstudiengang erwerben, wenn Sie noch in dem Bachelorstudiengang eingeschrieben sind. Nur um Modulprüfungen abzulegen, müssen Sie im Masterstudiengang eingeschrieben sein. Allerdings besteht auch die Option Masterprüfungen als Zusatzmodul im Bachelor abzulegen, was das sicherste Weg ist.
Weiterhin können Sie sich auch parallel schon im Masterstudiengang unter Widerrufsvorbehalt einschreiben, weiter Informationen gibt es hier.
Grundsätzlich muss der/die Aufgabenstellende (erste(r) GutachterIn) Mitglied der physikalischen Institute oder des Zentrums für Astronomie und Astrophysik sein.
Daher ist das Schreiben einer Masterarbeit außerhalb der Physik nur möglich, wenn man ein Mitglied der physikalischen Institute oder des ZAA findet, das fachlich in der Lage ist die Arbeit zu betreuen und auch willens ist die Aufgabe zu stellen (Das ist in keinem Fall verpflichtend.)
Sowohl der/die Erstbegutachtende wie auch der/die Zweitbegutachtende müssen habilitiert sein, oder über habilitationsäquivalente Leistungen in Lehre und Forschung verfügen.
Zur Zeit ist der Masterstudiengang zulassungsfrei. Das bedeutet, dass Sie sich bis zum 31.08. für das Wintersemester oder bis zum 28.02. für das Sommersemester einschreiben können. Die vorherige Bewerbung ist nur eine Formalität.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich wie oben beschrieben unter Widerrufsvorbehalt in den Master einzuschreiben.
Die Rückmeldung erfolgt wie jede andere während Ihres Bachelorstudiums. Das Immatrikulationsamt schreibt die Rückmeldung automatisch um, wenn Sie in den Masterstudiengang wechseln.
Die Forschungsphase kann laut der Studienordnung angemeldet werden, wenn alle physikalischen Module bestanden sind, mit Ausnahme von einem. Physikalische Module sind alle Module außer dem freien Wahlbereich also (neue StuPO):
Die Anmeldung erfolgt über das SAP System durch die Studierenden. Das erfolgt in der SAP Kachel "Antrag stellen". Eingetragen werden
Das Thema sollte man vorher mit dem/der Aufgabenstellenden abgesprochen haben. Der/Die Erstprüfende muss Mitglied der physikalischen Institute oder des Zentrum für Astronomie und Astrophysik und Prüfungsberechtigt für die Abschlussarbeit sein. Leider ist zur Zeit die Liste der TU eigenen Prüfenden noch unvollständig/fehlerhaft, sollte also jemand in der Auswahl fehlen, kann man ggf. eine Eintragung als Externer Prüfenden durchführen. (Aber am besten weist man den/die Aufgabenstellenden darauf hin).
Bei Beantragung des Themas wird der/die Aufgabenstellende automatisch über die Antragstellung informiert.
Grundsätzlich darf erst nach Anmeldung der Abschlussarbeit mit der Arbeit inkl. Recherche begonnen werden.
Auch wenn kurze Einarbeitungszeiten (wenige Wochen!) in den groben Themenbereich durchaus zur Themenfindung üblich sein können.
Allerdings dürfen Abschlussarbeiten grundsätzlich erst nach dem die Hälfte der Bearbeitungszeit verstrichen ist abgegeben werden.
Daher sollte immer eine zügige Anmeldung des Themas erfolgen!