
Die Promotion ist der Erwerb des Doktorgrades an einer wissenschaftlichen Hochschule im Rahmen eines Prüfungsverfahrens. An der Fakultät II der TU Berlin gilt folgende Promotionsordnung:
Aktuelle Fassung der Promotionsordnung vom 15.06.2022
Formale Voraussetzung für die Promotion ist der erfolgreiche Abschluss eines Masterstudiengangs oder ein äquivalenter Studienabschluss im fachlichen Bereich des jeweiligen Doktorgrades. Inhaltliche Voraussetzungen sind die erfolgreiche Anfertigung einer Forschungsarbeit (Dissertation) und eine bestandene mündliche Prüfung (wissenschaftliche Aussprache).
Die Fakultät II - Mathematik und Naturwissenschaften vergibt folgende Doktorgrade:
Doktor der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.)
Doktor der Ingenieurwissenschaften(Dr.-Ing.)
Bitte melden Sie Ihre Promotionsabsicht so früh wie möglich an und nutzen dazu das Dokument Anmeldung der Promotionsabsicht. Reichen Sie darüber hinaus bitte auch eine Promotionsvereinbarung mit der betreuenden Person ein. Sie können beispielsweise die Promotionsvereinbarung der TU Berlin als Muster nutzen.
Informationen zur Besetzung von Promotionsausschüssen finden Sie im § 6 der Promotionsordnung der Fakultät II – Mathematik und Naturwissenschaften. Bitte beachten Sie ebenfalls unsere Hinweise zu Promotionsausschüssen.
Nach Fertigstellung der Dissertation muss die Zulassung zum Promotionsverfahren beantragt werden.
Bei der Planung des Ablaufs des Promotionsverfahrens sollte berücksichtigt werden, dass für die Erstellung der Gutachten eine Frist von 3 Monaten besteht und nach deren Eingehen eine Einladungsfrist für die wissenschaftliche Aussprache von mindestens 14 Tagen einzuhalten ist. In der Summe bedeutet dies, dass zwischen dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren und dem Termin der wissenschaftlichen Aussprache über 4 Monate liegen können. Zwischen Abgabe des Antrags und geplantem Verteidigungstermin sollte eine Frist von mindestens 8 Wochen liegen!
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie die Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens planen oder beantragen möchten.
Zu beachten ist die Einladungsfrist von 14 Tagen vor dem Termin der wissenschaftlichen Aussprache. Die Einladung erfolgt durch das Promotionsbüro.
Achtung:
Gemäß § 8 Abs. 2a der Promotionsordnung der Fakultät II – Mathematik und Naturwissenschaften sind wissenschaftliche Aussprachen im Online-/Hybridformat als Ausnahme zulässig, wenn der*die Doktorand*in oder einem Mitglied des Promotionsaus-schusses die Anwesenheit aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Pandemie, plötzliche Erkrankung, Ausfall von Flug-/Zugverbindung) unmöglich ist. Hierfür bedarf es der Zustimmung des*der Doktorand*in, des*der Vorsitzenden bzw. Promotionsausschusses sowie des*der Dekan*in.
Informieren Sie sich über die aktuellen Terminen der wissenschaftlichen Aussprachen in unserer Übersicht. Wissenschaftliche Aussprachen sind universitätsöffentlich und Sie sind herzlich eingeladen, an den Veranstaltungen teilzunehmen.
Die Dissertation muss innerhalb von 12 Monaten nach der wissenschaftlichen Aussprache in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.