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Gute Forschung richtig messen

Publish or perish – dass diese Formel keine exzellente Forschung hervorbringt, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Doch wie soll gute Forschung in Zukunft gemessen werden? Um einen Kulturwandel in der Forschungsbewertung aktiv voranzutreiben, hat die Technische Universität Berlin auf Beschluss des Präsidiums das Agreement on Reforming Research Assessment unterzeichnet und ist somit nun Mitglied der internationalen Coalition for Advancing Research Assessment (CoARA).

Seit Veröffentlichung des Agreements am 20. Juli 2022 haben es schon knapp 600 europäische Wissenschaftsorganisationen unterzeichnet. Dazu zählen nicht nur Einzeluniversitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und namhafte Fördermittelgeber wie das European Research Council (ERC) oder die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), sondern seit April 2023 auch die Berlin University Alliance (BUA), der Exzellenzverbund der drei Berliner Universitäten, Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Berlin sowie der Charité – Universitätsmedizin Berlin.

„Wir sehen den Reformprozess und die Beteiligung an der CoARA als wertvolle Chance, um internationale Standards zu definieren, neue Maßstäbe für die Förderung und Sicherung von Forschungsqualität zu setzen und so den Wissenschaftsstandort Berlin weiter zu stärken, umso mehr als wir diesen Prozess nicht allein, sondern im Verbund mit den Partnerinnen der Berlin University Alliance angehen. Eine koordinierte Reform der Forschungsbewertung über Institutionen- und Ländergrenzen hinweg ist ein wichtiger Schritt. Vor diesem Hintergrund war es die logische Folge, sowohl im Verbund als auch als TU Berlin das Agreement zu unterzeichnen“ sagt Prof. Dr. Geraldine Rauch, Präsidentin der TU Berlin und Sprecherin der Berlin University Alliance.

Kernanliegen der Reform ist es, die Vielfalt der Forschungsergebnisse und -tätigkeiten anzuerkennen. Die Bewertungsprozesse sollen sich daher primär qualitativer Methoden und Kriterien bedienen, ergänzt durch den verantwortungsbewussten Einsatz quantitativer Indikatoren. Das „Agreement on Reforming Research Assessment“ gibt die Richtung der angestrebten Reformen vor, indem es Grundsätze und Prinzipien definiert, zu denen sich die Wissenschaftsorganisationen bekennen. Wie und mit welchen inhaltlichen Schwerpunktsetzungen die CoARA Mitglieder die mit der Unterzeichnung des Agreements eingegangenen Selbstverpflichtungen umsetzen, wird durch sie selbst gestaltet.

Die TU Berlin kann hier auf Erfahrungen aus bereits bestehenden Initiativen aufbauen. Darunter die Unterzeichnung der San Francisco Declaration on Research Assessment (DORA), die Umsetzung der europäischen Initiative „Human Resources Strategy for Researchers“ (HRS4R), die Open Access-Strategie sowie die Entwicklung eines Berufungsportals und eines digitalen Lernspiels zum Thema „Unconscious Bias in Berufungskommissionen“. Im Rahmen des Objective 3 der BUA „Advancing Research Quality and Value“ wird zudem wichtige Expertise für die zukünftige Ausgestaltung der CoARA gebündelt.