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Gremienwahlen auf Juli 2021 verschoben

Der Zentrale Wahlvorstand der TU Berlin hat in seiner Sondersitzung am 12. Mai 2021 Folgendes beschlossen:

  1. Die Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge für die Gremienwahlen (Akademischer Senat, Erweiterter Akademischer Senat, Kuratorium, Fakultätsräte, Frauenbeiräte, Zentralinstitut SETUB) und die Nachwahlen der Institutsräte, ebenso die Wahl der Nebenberufliche Frauenbeauftragten (NFA) der Zentralen Universitätsverwaltung (ZUV) und die NFA und die stv. NFA der Zentraleinrichtung Campusmanagement wird bis zum 7. Juni 2021 verlängert
  2. Die Wahltermine für die an Wahlen werden auf den 13., 14. und 15. Juli 2021 verschoben
  3. Der ZWV wird in einer Folgesitzung am 3. Juni 2021 bewerten, ob die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl weiter bedroht ist und die Wahl gemäß § 18 a WahlO abgesagt werden muss.

Grund für die Verschiebung ist die seit 30. April 2021 bestehende Einschränkung von IT-Systemen an der TU Berlin.

Da der Wahltermin sich an der Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge orientiert, sind auch die Wahltermine um die entsprechende Frist zu verschieben. Letzter möglicher Wahltermin ist die Woche vom 12. bis 16. Juli 2021, da die Wahlen nach § 6 Absatz 1 der Wahlordnung so zu terminieren sind, dass die Wahlauszählung noch innerhalb der Vorlesungszeit liegt. Insofern kommt eine Verschiebung sowohl der Frist als auch der Wahltermine um maximal 3 Wochen in Betracht.

Da es bisher keine Aussagen zur voraussichtlichen Dauer der Beeinträchtigung der IT-Systeme gibt, ist die maximale Frist anzuwenden und gleichzeitig ein Termin für eine Neubewertung der Lage anzusetzen. Dieser soll am 3. Juni 2021 stattfinden.

Soweit die Bewertung ergeben wird, dass die Wahl abgesagt werden muss, ist nach § 18a WahlO ein neuer Wahltermin festzulegen. Unter Berücksichtigung von § 6 Absatz1 WahlO wäre der frühestmögliche Termin im Wintersemester 2021/22 der 7. bis 9. Dezember 2021.