Sie waren bei uns im Fachgebiet Medizintechnik, Dovestraße 6 zu Gast und haben etwas liegenlassen? Fragen Sie uns, wir sehen gerne nach!
Folgendes wurde in unserem Fachgebiet gefunden:
Ein AED hängt im Eingangsbereich des Gebäudes SG-12.
Der Gebäudeeingang befindet sich auf der südliche, zum Salzufer gelegenen Hausseite.
Sehen Sie sich doch bitte mal auf den Seiten des Betriebsärztlichen Dienstes um!
Dort erfahren Sie, dass die Notrufnummer innerhalb der TU Berlin 3333 lautet – vom Handy aus ist die 030 314-3333 zu wählen. Sie werden mit der Berliner Feuerwehr verbunden, aber gleichzeitig kann jemand aus der Pfördnerloge aktiv werden um bspw. Tore aufzuschließen.
Sie werden auch die weiteren Standorte von Defibrillatoren (AEDs) kennenlernen und vieles mehr.
Übrigens: Sie sind auch auf dem direkten Weg zur und von der Universität versichert.
Bei Fragen sprechen Sie unseren Sicherheitsbeauftragten an.
Aus der DGUV Information 204-010, Ausgabe November 2014, unter 2.4:
„Die Anwendung des AED geschieht genauso wie die Wiederbelebung immer im Rahmen des „rechtfertigenden Notstandes“ entsprechend § 34 Strafgesetzbuch (StGB) und der mutmaßlichen Einwilligung des Betroffenen. Demnach ist davon auszugehen, dass der Anwender eines AED strafrechtlich nicht belangt werden kann, sofern er nicht die gebotene Sorgfaltspflicht verletzt. Hinweise hierzu sind in der Broschüre „Rechtsfragen bei Erste-Hilfe-Leistungen durch Ersthelfer“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu finden.“