IT-Bereich

Benutzerordnung für die informationstechnischen Einrichtungen des Instituts für Mathematik

Nutzung

Die Nutzung des EDV- Bereichs durch einen Benutzer oder eine Benutzerin setzt eine Erlaubnis voraus. Eine Nutzungserlaubnis für den EDV- Bereich erhalten auf Antrag an den Rechnerbetrieb

  • im Forschungsbereich:
    • alle am Fachbereich Mathematik Beschäftigten zur Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben,
    • Studierende auf Antrag des sie betreuenden Professors beziehungsweise der sie betreuenden Professorin bei Nutzung nur im Forschungsbereich vorhandender Ressourcen.
    • weitere natürliche Personen, wenn die Nutzung im Sinne des Fachbereichs erfolgt.
  • im Lehrrechnerbereich:
    • Studenten und Studentinnen, die eine Lehrveranstaltung mit Rechnerübungen besuchen; die Kennungen werden durch den Dozenten oder die Dozentin oder den wissenschaftlichen Mitarbeiter oder die wissenschaftliche Mitarbeiterin, die die Lehrveranstaltung betreuen, beantragt,
    • Diplomanden auf Antrag des sie betreuenden Hochschullehrers oder der sie betreuenden Hochschullehrerin zur Ausarbeitung von Examensarbeiten,
    • Angehörige des Fachbereichs in begründeten Fällen zur Nutzung der im Lehrrechnerbereich vorhandenen Ressourcen,
  • im Verwaltungsrechnerbereich:
    • am Fachbereich Mathematik Beschäftigte zur Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben, sofern die Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Die Nutzungserlaubnis wird dann erteilt, wenn der zukünftige Benutzer oder die zukünftige Benutzerin schriftlich die Regelungen dieser Ordnung anerkannt hat. Die Nutzung des Fachbereichsnetzes auf dieser Grundlage ist entgeltfrei. Die Nutzungserlaubnis wird für den Forschungsrechnerbereich unbefristet, in allen anderen Fällen befristet erteilt. Die befristete Nutzungserlaubnis erlischt mit Ablauf ihrer Beendigungsfrist, die unbefristete Nutzungserlaubnis bei Wegfall ihrer Voraussetzungen. Nach Erlöschen der Nutzungserlaubnis verhindert der Rechnerbetrieb die Nutzung des Fachbereichsnetzes und löscht die Dateien des Benutzers oder der Benutzerin. Für eine Übergangszeit kann er die Nutzung zur Beendigung der mit der vorausgegangenen Nutzung verbundenen Tätigkeiten gestatten. Eine private Nutzung des Bereichs ist ausgeschlossen: Einrichtungen und Geräte der Technischen Universität Berlin dürfen ausschließlich zu Zwecken wissenschaftlicher Forschung und Lehre benutzt werden. Der Rechnerbetrieb ist berechtigt, im Nutzungsantrag Namen, Vornamen und Matrikelnummer oder Dienststelle jedes Benutzers und jeder Benutzerin zu erheben und mit der Benutzerkennung und den Erlaubnismodalitäten zum Zwecke der System-, Nutzungserlaubnis- und Ressourcenverwaltung zu verarbeiten. Eine Übermittlung der Daten über die Benutzer und Benutzerinnen an Dritte ist unzulässig. Alle Daten über die Benutzerin sind spätestens ein Jahr nach Ablauf der Nutzungserlaubnis zu löschen.

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