Das Ziel der Doppelmasterprogramme ist das Kennenlernen der französischen Studienstruktur und der Erhalt eines zweiten Masterabschlusses einer renommierten Universität Frankreichs. Vor allem dient der zweisemestrige Aufenthalt jedoch dem Erkunden von Land, Leuten aus aller Welt, Kultur und Sprache. Erfahrungsgemäß sind Auslandsaufenthalte sehr erlebnisreich und horizonterweiternd und daher stark zu empfehlen. Viel Spaß dabei!
Das Doppelmaster-Program ermöglicht den Studierenden zwei Masterabschlüsse bei nur geringfügiger Verlängerung der Studiendauer zu erlangen.
Alle Studierenden, die ein Interesse für Frankreich und das französische Studium mitbringen, werden ermutigt, sich frühzeitig und in Abstimmung mit dem Fachgebiet Logistik und dem akademischen Auslandsamt auf ihren Austausch vorzubereiten. Dies ermöglicht eine zielgerichtete Kursauswahl und erhöht somit die Chance der Nominierung sowie eines erfolgreichen Auslandsaufenthaltes.
Zurzeit existiert das Doppelmasterprogram mit der Toulouse Business School (TBS) und der CentraleSupélec.
Bei den Doppelmasterprogrammen handelt es sich um reine Masterprogramme. Das bedeutet, dass Interessierte zum Zeitpunkte der Bewerbung bereits an der TU Berlin im Master-Studienfach Wirtschaftsingenieurwesen immatrikuliert sein müssen.
Für genauere Informationen, vereinbaren Sie eine Sprechstunde mit Gülsah Kaya
Es muss ein Sprachzeugnis bspw. der ZEMS (Zentrale Einrichtung Moderner Sprachen) oder der SKB (Sprach- und Kulturbörse) vorgewiesen werden. Ein Mindestmaß des zu erreichenden Sprachniveaus ist nicht vorgegeben, jedoch gelten die französischen Sprachkenntnisse als wichtiges Auswahlkriterium (B2 Niveau wird empfohlen). Ein Teil des Bewerbungsgesprächs findet auf Französisch statt.
Es sind keine weiteren Aufnahmetests erforderlich.
Alle Doppelmasterprogramme werden für alle Vertiefungsrichtungen des Wirtschaftsingenieurs der TU Berlin angeboten.
Welche Kurse Sie an der TU Berlin und welche an der Gastuniversität belegen müssen, entnehmen Sie am besten den Studienverlaufsplänen. Grundsätzlich gibt es keine explizite Auflistung von Kursen, die vor dem Auslandsaufenthalt belegt werden müssen. Jedoch sollte darauf geachtet werden, dass pro Semester ca. 30 ECTS belegt werden, damit die Regelstudienzeit eingehalten werden kann.
Pro Jahr und Programm werden bis zu 5 Austauschstudierende angenommen.
Bewerbungsfrist
Januar
Für den Studienanfang im September liegt die Bewerbungsfrist im Januar desselben Jahres. Bitte die genauen Termine in den Ausschreibungen beachten. Zu diesem Zeitpunkt sind die vollständigen Bewerbungsunterlagen beim Bereich Internationales (International Office) einzureichen. Diese werden dann an den Programmverantwortlichen weitergeleitet.
Bewerbungsgespräche
Februar-März
Das Bewerbungsgespräch wird von Prof. Straube als Programverantwortlicher geleitet und findet zum Teil auf deutscher und französischer Sprache statt.
Im Fokus des Gesprächs stehen: Motivation an dem Doppelmasterprogramm teilzunehmen, Kenntnisse über das Partnerland und -hochschule sowie der bisherige Lebenslauf. Darüber hinaus kann auch auf den Studienverlauf und die zu belgenen Kurse eingegangen werden.
Nominierung (vorläufige Zusage)
März - April
Die Nominierung wird in der Regel per Post von den verantwortlichen Hochschullehrern der TU Berlin bzw. vom International Office an die ausgewählten Studierenden übersandt. Zeitgleich mit der Nominierung erhalten die Partneruniversitäten die ERASMUS-Unterlagen der Bewerber*innen.
Endgültige Zusage
April- Juni
Nach der positiven Entscheidung der Partneruniversität werden die Bewerber*innen persönlich von der Partneruniversität, über die programmverantwortlichen Hochschullehrer*innen oder über das International Office mit weiteren Informationsmaterialien und Anmeldeunterlagen versorgt (Letter of Acceptance).
Alle Formulare können der Seite des International Office entnommen werden: shortlink www.tu.berlin: 160069 oder Bewerbung & Formulare (tu.berlin)
Bewerbungsunterlagen (CV-Motivation Letter) müssen auch in der Sprache der Partneruniversität oder zumindest auf Englisch eingereicht werden.
Die Notenauflistung der erbrachten Studienleistungen muss dem Prüfungsausschuss/Prüfungsobmann vorgelegt werden. Hier finden Sie die offiziellen Regelungen zur Anerkennung von Studienleistungen. Das „Learning agreement" ist im Falle des Doppelmasterprogramms vorab festgelegt und muss lediglich vom Prüfungsobmann unterschrieben und dann beim Prüfungsamt eingereicht werden. Wenn ein Praktikum im Ausland absolviert wurde und dieses von der TU Berlin als Fachpraktikum anerkannt werden soll, gelten die Praktikumsrichtlinien der GKWi. Das heißt, es sind Praktikumsberichte und Wochennachweise nachzuweisen, die vom Prüfungsobmann begutachtet und anerkannt werden müssen.