Gute Lehre will gut organisiert sein

Von den Lehrenden bis zum Vize – Wer alles daran beteiligt ist

Die oberste Zuständigkeit für die Lehre an der Technischen Universität Berlin liegt bei der für Studium und Lehre zuständigen Vizepräsidentin bzw. dem Vizepräsidenten. Sie bzw. er wird zentral durch die Abteilung Studierendenservice und das Strategische Controlling bei der Wahrnehmung der Aufgaben unterstützt.

Fakultätsräte

Die Fakultätsräte sind Satzungsgeber für Zugangs-, Zulassungs-, Studien- und Prüfungsordnungen und werden hierbei von ihrer Ausbildungskommission beraten. Sie benennen die nachfolgend aufgeführten Beauftragten und vergeben Lehraufträge.

Studiendekan*innen

An den Fakultäten der Universität ist jeweils die Studiendekanin bzw. der Studiendekan für die geordnete Durchführung der Lehre und der Prüfungen, für die Koordinierung der Lehre, die Evaluation der Lehre zuständig. Sie beziehungsweise er arbeitet mit den Studiengangsbeauftragten, Modulbeauftragten, Lehrenden und Prüfenden an der Fakultät zusammen.

Studiengangsbeauftragte

In die Verantwortung der Studiengangsbeauftragten der jeweiligen Fakultät fallen unter anderem die regelgerechte Umsetzung der Studien- und Prüfungsordnung, die Sicherstellung des Lehrangebots, die Abstimmung von Lehraufträgen, die Aktualisierung von studiengangsspezifischen Unterlagen, die Koordination der Weiterentwicklung des Studiengangs sowie die Organisation und Durchführung regelmäßiger Lehrkonferenzen. Zusammen mit dem Strategischen Controlling organisieren diese Personen die Durchführung der Studiengangsreviewverfahren.

Stundenplanbeauftragte

Die Aufgabe der Stundenplanbeauftragten ist es sicherzustellen, dass alle Lehrveranstaltungen durch die zuständigen Fachgebiete sowie Dozent*innen angeboten und Überschneidungen von zu belegenden Lehrveranstaltungen vermieden werden.

Referent*innen für Studium und Lehre

Die Referent*innen für Studium und Lehre der jeweiligen Fakultät stehen den Lehrenden und allen anderen Akteur*innen bei organisatorischen und inhaltlichen Problemen in Lehre und Studium als Anlaufstelle zur Verfügung. Eine weitere Aufgabe ist es, in Kooperation mit den zuständigen Personen Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um die Qualität der Lehre unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen des Arbeitsmarktes, der Lehrveranstaltungsgestaltung sowie des Prüfungswesens zu verbessern.

Evaluationsbeauftragte

Die Evaluationsbeauftragten organisieren in Zusammenarbeit mit Referent*innen für Studium und Lehre die Evaluation der Lehrveranstaltung und informieren alle Lehrenden über geplante Evaluationen.

Lehrende

Professorinnen und Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter, Tutor*innen und Tutoren, internationale Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler – also alle Lehrenden –, die Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare, Tutorien und andere Lehrformate durchführen, sind die tragende Säule der Lehre an der Universität. Sie bestimmen mit ihrem fachlichen Wissen, hochschuldidaktischen Können und durch ihre Persönlichkeit maßgeblich die Qualität der Lehre und sind verpflichtet, ihre Lehrveranstaltung evaluieren zu lassen. 

Prüfungsausschüsse

Für jeden Studiengang gibt es einen Prüfungsausschuss. Seine Aufgabe ist es, darauf zu achten, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Er ist zudem zuständig für die Organisation der Prüfungen, die Anerkennung von Studienzeiten sowie von Studien- und Prüfungsleistungen, die Aufstellung der Listen der Prüfenden sowie der Beisitzenden sowie die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für Studierende mit länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung beziehungsweise Beeinträchtigung.

Kommission für Lehre und Studium

Die Kommission für Lehre und Studium (LSK) berät über die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen. Sie begutachtet die von den Fakultäten/Gemeinsamen Kommissionen vorgelegten Studien- und Prüfungsordnungen unter Beachtung vorhandener Rahmenrichtlinien und gesetzlicher Anforderungen. Die Kommission für Lehre und Studium nimmt Stellung zur Förderung von Studienreformprojekten, Projektwerkstätten und Innovationstutorien über deren Förderung der Vizepräsident/die Vizepräsidentin entscheidet. Sie wirkt aktiv bei der Studienreform mit und berät bei der Erarbeitung von Grundsätzen und Ordnungen für die Entwicklung von Studiengängen.

Akademischer Senat

Der Akademische Senat beschließt die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen, nimmt Stellung zu geänderten Ordnungen und beschließt Grundsätze und Rahmenordnungen aller Art. Er entscheidet über Zulassungsbeschränkungen und beschließt die Zulassungszahlen.