Hinweise zu Abschlussarbeiten
Generelles / Voraussetzungen
Das FG Kommunikationswissenschaft stellt (Erst-) Gutachter*innen (Prüfer, Betreuer) für Abschlussarbeiten in den Studiengängen B.A. Kultur und Technik mit dem Kernfach Sprache und Kommunikation und M.A. Sprache und Kommunikation mit Schwerpunkt Angewandte Kommunikations- und Sprachwissenschaft, vorausgesetzt...
- Sie studieren einen dieser Studiengänge
- Sie haben die erforderliche Anzahl an LP (Credit Points), um die Abschlussarbeit anzumelden (120 im BA, 60 im MA, siehe jeweilige StuPO)
Vorgaben durch die Prüfungsordnungen
Rechtlich verbindlich sind die AllgStuPO (v.a. §60) der TU und die Prüfungsordnungen der spezifischen Studiengänge (BA, §12; MA, §11). Bitte beachten Sie, dass sich daraus Folgendes (in dieser Abfolge) ergibt:
- Sie wählen einen Erstgutachter (ein Fachgebiet)
- Mit dem Erstgutachter zusammen grenzen Sie ein Thema ein
- evtl. besprechen Sie sich auch zu einem möglichen Zweitgutachter
- Sie melden die Arbeit beim Prüfungsteam IB 3 an (das Formular erhalten Sie vom Prüfungsamt, siehe für die BA-Arbeit, MA-Arbeit, allgemeine Hinweise vom Prüfungsamt)
- der Erstgutachter vergibt (unter der Berücksichtigung der Bearbeitbarkeit bei gegebener Frist - BA: 8 Wochen, MA: 6 Monate, siehe POs - und der Vergleichbarkeit zwischen den Kandidat*innen) einen konkreten Titel der Arbeit und schlägt einen Zweitgutachter vor.
- Titel und Zweitgutachter werden vom Prüfungsausschuss/ Studiendekan geprüft und eingesetzt
- Sie erhalten den Titel der Arbeit und das Abgabedatum vom Prüfungsamt; die Bearbeitungsfrist beginnt
Arten von Abschlussarbeiten
- Das Thema sollte gesprochene Sprache als Hauptfokus haben
- der grundlegende Ansatz sollte ein empirischer (inkl. eigener Datenerhebung) sein
- als methodischer Rahmen kann der "Klassische Sendlmeier‘sche Methodische Dreiklang" dienen
- Hörerperzeption
- akustische Messung
- statistische Zusammenhänge analysieren
Anforderungen
- Zitate kenntlich machen
- Aussagen mit Literatur belegen
- Vollständiges Literaturverzeichnis (Format z.B. APA o.ä.)
- Als Abbildungen wirklich nur Bilder einfügen, NICHT Texte oder Tabellen als Screenshot
- Sonderformatierung für Code
- Ergebnisse übersichtlich in Tabellen darstellen
- Seitenbeschränkung (inkl. Literatur, Abbildungen, Tabellen, aber ohne Anhang), vgl. StuPO:
- bei der MA-Arbeit sollten 80 A4 Seiten nicht überschritten werden
- bei der BA-Arbeit sollten 25 A4 Seiten nicht überschritten werden
- zeitlicher Umfang (Arbeitszeit), vgl. StuPO:
- MA: 30 LP, entspricht 900 h
- BA: 10 LP, entspricht 300 h