Fachgebiet Kraftfahrzeuge

Themen für studentische Abschlussarbeiten

Masterarbeiten (Details und Kontaktinformationen: siehe pdf):

  • Entwicklung und Implementierung einer „Track and Follow“ – Funktion in ein Bus Shuttle pdf

Bachelorarbeiten:

  • auf Anfrage

Bitte auch eigene Vorschläge mit den wissenschaftlichen Mitarbeitern des Fachgebiets absprechen.

Wenn Sie Interesse haben, informieren Sie sich bitte weiter unten im Abschnitt "Vorgehensweise zur Beantragung studentischer Abschlussarbeiten" über das Vorgehen.

Bei Anfragen bitte unbedingt den Studiengang, die eigenen Qualifikationen und Kenntnisse beschreiben, damit eine geeignete Zuordnung zu offenen Themen kurzfristig möglich ist.

Zur Bearbeitung von Abschlussarbeiten bitte die folgenden Hinweise in der PDF-Datei beachten: 220204_Hinweise_BAMA

Vorgehensweise zur Beantragung studentischer Abschlussarbeiten

Aus gegebenen Anlass weisen wir hiermit noch einmal auf die Vorgehensweise hin, die für die Beantragung einer SA/DA bzw. BSc/MSc-Arbeit zwingend notwendig ist.

  • Wer eine Arbeit am Fachgebiet Kraftfahrzeuge schreiben möchte, wendet sich nicht an Prof. Müller, sondern an eine/n Wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (WM), die/der die Arbeit fachlich betreuen soll.
  • Bei Anfragen bitte unbedingt den Studiengang, die eigenen Qualifikationen und Kenntnisse beschreiben, damit eine geeignete Zuordnung zu offenen Themen kurzfristig möglich ist.
  • Eine Themenfindung für die Arbeit erfolgt gemeinsam, das heißt, es können Vorschläge gemacht werden, aber die Ausformulierung des Themas sowie der Bearbeitungsschwerpunkte obliegt der Hochschule.
  • Wenn das Thema grob umrissen ist, wird die Arbeit von den Studierenden im Prüfungsamt (PA) angemeldet.
  • Der/Die Betreuer/in wird dem PA nach Aufforderung den genauen Titel und die Aufgabenstellung mitteilen. Das PA leitet dies dann in einem Brief an die Studierenden offiziell weiter und schreibt die exakte Bearbeitungsdauer vor.
  • Es besteht die Möglichkeit (Möglichkeit bedeutet nicht, dass dies ein einklagbares Recht ist), die Arbeit außerhalb der TU Berlin, z.B. in einem Industriebetrieb, zu schreiben. Es ist zu beachten, dass künftig  keine Sperrvermerke oder andere über die die üblichen Verschwiegenheits- und Sorgfaltspflichten hinausgehenden Regelungen zur Geheimhaltung auf Abschlussarbeiten akzeptiert werden (Fakultätsratsbeschluss vom 6. April 2016).