Referat für Angelegenheiten der Akademischen Selbstverwaltung - K3

Werde aktiv! - Dein Weg ins Gremium

Herzlichen Glückwunsch, Sie haben es fast geschafft! Nun ist der Weg ins Wunschgremium nicht mehr weit.

Auf dieser Seite erfahren Sie alles wissenswerte rund um das Engagement in den universitären Gremien.

Die Berliner Hochschulen regeln ihre Angelegenheiten nach dem Prinzip der Akademischen Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltung ist das Recht der Hochschule eigene, vom Staat unbeeinflusste, von der Hochschule selbst verantwortete Entscheidungen zu treffen. Zu diesem Zwecke gibt es verschiedene Gremien an der TU Berlin. In den Gremien werden Themen der Universität diskutiert und demokratisch entschieden.

Schon gewusst? Die Gremien der TU Berlin tagen in der Regel öffentlich. Sie können einfach vorbei kommen, als Gast teilnehmen und einen ersten Eindruck bekommen. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an den*die Vorsitzende, oder an die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle des Gremiums.

Freie Sitze

GremiumSitze vakantAmtszeitWeg ins Gremium
Zentraler Wahlvorstand (ZWV)1x HL01. April 2022 - 31. März 2024Mitgliedschaft durch Wahl im Akademischen Senat
Wahl jederzeit möglich
Kommission für Lehre und Studium (LSK)
- Stellvertretung -
1x HL
2x MTSV
2x Stud
01. April 2022 - 31. März 2024
01. April 2023 - 31. März 2025
Mitgliedschaft durch Benennung im Akademischen Senat
Benennung jederzeit möglich
Strukturkommission (SK)2x Stud01. April 2022 - 31. März 2024
01. April 2023 - 31. März 2025
Mitgliedschaft durch Benennung im Akademischen Senat
Benennung jederzeit möglich
Strukturkommission (SK)
- Stellvertretung -
5x HL
1x AM
1x Stud
01. April 2022 - 31. März 2024
01. April 2023 - 31. März 2025
Mitgliedschaft durch Benennung im Akademischen Senat
Benennung jederzeit möglich
Nachhaltigkeitsrat (RNE)
- Stellvertretung -
1x MTSV
Die Besetzung weiterer Stellvertretungspositionen ist möglich.
01. April 2023 - 31. März 2025Mitgliedschaft durch Benennung im Akademischen Senat
Benennung jederzeit möglich

Aktuelle Listen an der TU

Zur Wahl stehende Kandidat*innen schließen sich zu (Wahl-)Listen zusammen, ähnlich wie eine Partei oder Wählervereinigung. Hier erhalten Sie eine Übersicht über die einzelnen aktiven Listen an der TU Berlin, sowie Kontaktmöglichkeiten zu den Listenvorsitzenden.

FAQ Gremienarbeit

Wo kann ich mich engagieren?

Engagieren können Sie sich in allen universitären Gremien der TU Berlin.

Gremien gibt es auf zentraler und auf dezentraler Ebene. Die dezentralen Bereiche decken die Fakultäten mit dem Fakultätsrat und Institutsrätren und deren Kommissionen und Ausschüssen ab. Auf zentraler Ebene kommen alle Mitglieder der TU, also sowohl aus den Fakultäten als auch aus der Zentralen Universitätsverwaltung (ZUV) zusammen, und wählen die zentralen Gremien, die Entscheidungen für die gesamte Universität treffen.

Gremien werden zudem nach ihrer Entscheidungsbefugnis unterschieden. In Gremien mit Entscheidungsbefugnis (AS, EAS, KU, FR, IR) werden verbindliche Entscheidungen getroffen. Die Gremien ohne Entscheidungsbefugnis (Kommissionen & Ausschüsse) bereiten in der Regel eine Entscheidung vor, hierzu setzen sie sich fachlich mit einem speziellen Thema auseinander, und erarbeiten einen umfassenden Entscheidungsvorschlag. Dieses ist mit der Arbeit eines Fachausschusses auf parlamentarischer Ebene zu vergleichen.

Hier finden Sie eine Auflistung der Zentralen Gremien.

Hier finden Sie eine Auflistung der Dezentralen Gremien (vor allem Fakultäts- und Institutsräte).

Was ist eine Statusgruppe?

Die Gremien setzen sich aus Personen verschiedener Statusgruppen zusammen. Es gibt vier verschiedene Statusgruppen. Diese sind:

  • Die Gruppe der Hochschullehrenden (HL),
  • Die Gruppe der Akademischen Mitarbeitenden (AM),
  • Die Gruppe der Studierenden (Stud),
  • Die Gruppe der Mitarbeitenden in Technik, Service und Verwaltung (MTSV).

Die Zugehörigkeit zu einer der Gruppen ergibt sich aus dem Verhältnis, in dem Sie zur TU Berlin stehen. Jedes Gremium ist aus den vier Statusgruppen unterschiedlich zusammengesetzt. Eine grafische Darstellung der Zusammensetzung finden Sie  auf dieser Webseite.

Wie werde ich Mitglied?

Es gibt zwei Wege, Mitglied eines Gremiums zu werden.

  1. Mitgliedschaft durch Wahl
    Es gibt Gremien, in die die Mitglieder gewählt werden. Hier gibt es ein formalisiertes, an Fristen gebundenes Wahlverfahren. In folgende Gremien werden die Mitglieder durch Wahl gewählt: Akademischer Senat, Erweiterter Akademischer Senat, Kuratorium (TU-Mitglieder), Fakultätsräte, Institutsräte, Gremien der Zentralinstitute und Zentraleinrichtungen, Frauenbeiräte. Wahlberechtigt sind hier alle Mitglieder der Statusgruppe.
  2. Mitliedschaft durch Benennung
    Für andere Gremien entsteht eine Mitgliedschaft durch Benennung. Eine Benennung findet meist für die Gremien ohne Entscheidungsbefugnis statt. Die Benennung erfolgt im Rahmen der Gremiensitzung des übergeordneten Gremiums durch dessen Mitglieder, beispielsweise werden die Mitglieder der Strukturkommission (SK) von den Mitgliedern des Akademischen Senates (AS) benannt. Eine Benennung ist formloser und kann ohne aufwändiges Wahlverfahren durchgeführt werden.
  3. Sonderstellung Zentraler Wahlvorstand
    Die Mitglieder des Zentralen Wahlvorstandes (ZWV) werden von der jeweiligen Statusgruppe im Akademischen Senat gewählt. Was ist der Unterschied zur Benennung? Eine Wahl muss laut Berliner Hochschulgesetz immer geheim stattfinden, die Benennung kann hingegen durch offene Abstimmung erfolgen.

Wann ist Sitzungstag?

Mittwochs ist Sitzungstag! Grundsätzlich tagen alle Gremien der Universität am Mittwoch Nachmittag, im Zeitraum von 13 - 17 Uhr.

Hiervon abweichend tagt das Kuratorium immer Freitag Vormittag, ab 9 Uhr.

Zudem finden die Sitzungen von Kommissionen und Ausschüsse regelmäßig an anderen Tagen statt. Beispielsweise tagt die Kommission für Lehre und Studium (LSK) mit regelmäßiger Sitzungszeit am Dienstag Mittag (ab 14 Uhr).

Die Gremiensitzungen finden auf unterschiedliche Art entweder in Präsenz, als reine Online-Sitzung, oder in hybrider Form statt. Die Sitzungsart wird in der Einladung bekannt gegeben.

Wie läuft eine Gremiensitzung ab?

Der Ablauf der Gremiensitzung wird durch die Tagesordnung (TO) bestimmt. Im Vorfeld zu jeder Sitzung werden die Themen gesammelt, die auf der Sitzung behandelt werden, und als Tagesordnungspunkte aufgelistet (TOP). Die TO und die dazu gehörigen Unterlagen werden im Vorfeld der Sitzung an die Mitglieder verschickt. Über die Webseiten der Gremien können auch die Zuschauer*innen vorher einen Blick in die TO werfen, und sich über die anstehende Sitzung informieren.

Die Sitzung wird durch den*die Vorsitzende des Gremiums geleitet.

An der Sitzung nehmen die Mitglieder des Gremiums teil. Darüber hinaus haben in vielen Gremien verschiedene Universitätsvertreter*innen wie das Präsidium, Dekan*inne, Personalvertretungen, der AStA, die Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte oder die Schwerbehindertenvertretung ein Rede- und Antragsrecht. Bei öffentlichen Sitzungen, die der Regelfall sind, können Gäste auch ohne vorherige Anmeldung auf den Zuschauerplätzen die Sitzung mitverfolgen.

Die Gremien werden meistens durch eine Geschäftsstelle betreut. Diese ist zuständig für die Protokollierung der Sitzung, für organisatorische Vorbereitung (Raumbuchung, Verschicken von Einladungen, etc.), und steht für Fragen der Mitglieder und Gäste zur Verfügung.

Erhalte ich eine Aufwandsentschädigung?

Studentische Gremienmitglieder erhalten Sitzungsgeld. Sitzungsgeld wird von dem*der Vorsitzende*n des Gremiums beantragt. Für Beschäftigte sind die Sitzungen inkl. Vor- und Nachbereitung Dienstzeit.