Referat für Angelegenheiten der Akademischen Selbstverwaltung - K3

Der Zentrale Wahlvorstand der Technischen Universität Berlin (ZWV)

Aufgaben

Der Zentrale Wahlvorstand (ZWV) ist zuständig für die Durchführung der Wahlen zum Präsidium (Präsident*in und Vizepräsident*innen), zu den Zentralen Gremien (Kuratorium, Akademischer Senat, Erweiterter Akademischer Senat), den Fakultätsräten, Institutsräten, Räten der Zentraleinrichtungen, für die Wahl der Beiräte der hauptberuflichen und nebenberuflichen Frauenbeauftragten.

Der Zentrale Wahlvorstand setzt durch Beschluss die Termine für Wahlen fest und entscheidet in Absprache mit den dezentralen Wahlvorständen der Fakultäten über die Festsetzung der Wahlorte, die Auslage der Wählerverzeichnisse, die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge (Kandidat*innen und Listen), die Feststellung des Wahlergebnisses und über Wahlanfechtungen.

Gerald Weberling

Wahlamt, Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands

k3-TB-wahlamt@win.tu-berlin.de

+49 30 314 22532

+49 30 314-26922

Sekretariat K 3 - Wahlen
Gebäude H
Raum H 2507
Adresse Zwischengeschoss - 2./3. OG Westflügel

Mitglieder

Der Zentrale Wahlvorstand setzt sich zusammen aus 7 Mitgliedern, davon jeweils 2 Mitglieder der Statusgruppe der Hochschullehrenden, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Studierenden, sowie 1 Mitglied der Gruppe der Mitarbeitenden in Service, Technik und Verwaltung.

Die Mitglieder und Stellvertreter*innen des Zentralen Wahlvorstandes werden vom Akademischen  Senat auf Vorschlag des Präsidiums oder von Mitgliedern des Akademischen Senates für die Amtszeit von zwei Jahren gewählt.

Sitzungen

Beschluss des ZWV vom 15.02.2024 zur Wahl einer NFGB und einer stv. NFGB in der Fakultät V

Die nächste Sitzung des Zentralen Wahlvorstandes findet am Donnerstag, den 15. Februar 2024 um 11:00 Uhr als Oneline-Sitzung statt.
Tagesordnung: Wahl einer NFGB und stv. NFGB durch den Frauenbeirat der Fakultät 5 am 26. Januar 2024.