Der Zentrale Wahlvorstand (ZWV) ist zuständig für die Durchführung der Wahlen zum Präsidium (Präsident*in und Vizepräsident*innen), zu den Zentralen Gremien (Kuratorium, Akademischer Senat, Erweiterter Akademischer Senat), den Fakultätsräten, Institutsräten, Räten der Zentraleinrichtungen, für die Wahl der Beiräte der hauptberuflichen und nebenberuflichen Frauenbeauftragten.
Der Zentrale Wahlvorstand setzt durch Beschluss die Termine für Wahlen fest und entscheidet in Absprache mit den dezentralen Wahlvorständen der Fakultäten über die Festsetzung der Wahlorte, die Auslage der Wählerverzeichnisse, die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge (Kandidat*innen und Listen), die Feststellung des Wahlergebnisses und über Wahlanfechtungen.
Sekretariat | K 3 - Wahlen |
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Gebäude | H |
Raum | H 2507 |
Adresse | Zwischengeschoss - 2./3. OG Westflügel |
Der Zentrale Wahlvorstand setzt sich zusammen aus 7 Mitgliedern, davon jeweils 2 Mitglieder der Statusgruppe der Hochschullehrenden, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Studierenden, sowie 1 Mitglied der Gruppe der Mitarbeitenden in Service, Technik und Verwaltung.
Die Mitglieder und Stellvertreter*innen des Zentralen Wahlvorstandes werden vom Akademischen Senat auf Vorschlag des Präsidiums oder von Mitgliedern des Akademischen Senates für die Amtszeit von zwei Jahren gewählt.
Die nächste Sitzung des Zentralen Wahlvorstandes findet am Mittwoch, den 11. Oktober 2023 um 12:00 Uhr im Wahlamt Raum H 2507 statt.
Tagesordnung: Gremienwahlen im WS 2023/2024 (Wahltermine vsl. am 30., 31. Januar + 1. Februar 2024, Abgabefrist Wahlvorschläge bis 4. Dezember 2023, 15:00 Uhr)