Wahl der weiteren Vizepräsident*innen für die Amtszeit vom 1. April 2024 bis 31.03.2026
Wahlbekanntmachung Wintersemester 2023/24(Wahlplakat)
Auslage der Wähler*innenverzeichnisse: 20. November bis 4. Dezember 2023
Abgabefrist für Wahlvorschläge und Einsprüche gegen die Wähler*innenverzeichnisse; spätestens am 4. Dezember 2023, 15:00 Uhr (Ausschlussfrist)
Wahlvorschläge gerne als Scan per E-Mail an k3-TB-wahlamt(at)win.tu-berlin.de
Beispiel für einen gültigen Wahlvorschlag
Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen sollen Frauen zu einem Anteil von mindestens 50 vom Hundert berücksichtigt werden (§ 48 Abs. 7 BerlHG).
Wahltag(e) der Stimmabgabe im Wahllokal: 30., 31. Januar und 1. Februar 2024, 10:00 bis 15:00 Uhr
- Fakultätsräte der Fakultäten I - VII / Akademischer Senat / Erweiterter Akademischer Senat / Kuratorium
- Rat des Zentralinstituts „School of Education Technische Universität Berlin (SETUB)
- Beirat für die Zentrale hauptberufliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (ZFGB)
- Frauenbeiräte der nebenberuflichen örtlichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (NFGB) der Fakultäten I bis VII
- Frauenbeirat der nebenberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (NFGB) für des Zentralinstitut SETUB
Wahltag der Stimmabgabe im Wahllokal: 1. Februar 2024, 10:00 bis 15:00 Uhr
- Rat der Zentraleinrichtung Hochschulsport (ZEH )
- Rat der Zentraleinrichtung Elektronenmikroskopie (ZELMI)
- Nebenberufliche und stellvertretende nebenberufliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (NFGB) für die Zentraleinrichtung Moderne Sprachen (ZEMS)
- Nebenberufliche stellvertretende Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Zentralen Universitätsverwaltung (ZUV)
Beantragung Briefwahlunterlagen Gremienwahlen und Wahlen der Frauenbeiräte
Vom 09. Dezember 2023 - 19. Januar 2024 können Sie die Briefwahlunterlagen für folgende Wahlen über den persönlichen Account im TU Portal beantragen: https://tuport.sap.tu-berlin.de/
Wahl der Mitglieder
- des Akademischen Senats/des Erweiterten Akademischen Senats,
- des Kuratoriums,
- der Fakultätsräte der Fakultäten I - VII,
- der Frauenbeiräte der nebenberuflichen Frauen und Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten I bis VII,
- des Beirates für die hauptberufliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Für alle anderen Wahlen, wie Rat ZI SETUB, Rat ZEH und NFGB werden aus technischen Gründen ausfüllbare PDF-Anträge unter diesem Link https://www.tu.berlin/k3/wahlamt/vordrucke-unterlagen zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen werden vrs. ab dem 16. Dezember 2023 versandt. Wir bitten Sie diese möglichst zeitnah zurückzusenden. Bedenken Sie dabei auch längere Laufzeiten bei der Postzustellung beim Versand an private Anschriften.
Wahlberechtigung für Studierende
Bei den Wahlen des Kuratoriums sowie des Akademischen Senats bzw. des Erweiterten Akademischen Senats sind alle immatrikulierten Studierende wahlberechtigt.
Für die Fakultätsratswahlen sind Studierende in der Fakultät Ihres Studienganges wahlberechtigt. Die Zuordnung erfolgt automatisch bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung.
Für die Institutsratswahlen gilt jedoch, dass jede*r Studierende die Wahloption für ein Institut bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung selber auswählen und angeben muss.
Bitte informieren Sie sich vor jeder Wahl, in welcher Fakultät bzw. in welchem Institut Sie wahlberechtigt sind. Sie können die Wahloption in der Bescheinigung für Gremienwahlenim persönlichem Portal einsehen. Eine Änderung der Wahloption kann nur im Studierendensekretariat (E-Mail) beantragt werden. Sie gilt dann ab dem folgenden Semester.
Wahlbekanntmachung ZWV-Mitglieder Amtszeit 1. April 2024 - 31. März 2026
- 1. stv. Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Wahl am 10.11.2023
- 2. stv. Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Wahl am 10.11.2023
- Bekanntmachung der Wahlbewerbungen für die 1. und 2. stv. Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte