Referat für Angelegenheiten der Akademischen Selbstverwaltung - K3

Wahlamt

Die Wahlen zu den Gremien der Akademischen Selbstverwaltung werden - soweit nicht anders geregelt - vom Zentralen Wahlvorstand der TU Berlin (ZWV) durchgeführt.

Der Zentrale Wahlvorstand (ZWV) ist zuständig für die Durchführung der Wahlen zum Präsidium (Präsidentin bzw. Präsident und Vizepräsidentinnen bzw Vizepräsidenten), zu den Zentralen Gremien (Kuratorium, AS, EAS), den Fakultätsräten, Institutsräten, Räten der Zentraleinrichtungen, für die Wahl der Beiräte der hauptberuflichen und nebenberuflichen Frauenbeauftragten.

Der ZWV setzt durch Beschluss die Termine für Wahlen fest und entscheidet in Absprache mit den dezentralen Wahlvorständen der Fakultäten über die Festsetzung der Wahlorte, die Auslage der Wählerverzeichnisse, die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge (Kandidatinnen, Kandidaten und Listen), die Feststellung des Wahlergebnisses und über Wahlanfechtungen.

Aktuelles

Bekanntmachung Nachwahl der Institutsräte

Nachwahl der Institutsräte der Fakultäten I, III, IV, VI und VII am 7. Juni 2023

Die Wähler*innenverzeichnisse liegen vom 18.04.2023-02.05.2023 im Wahlamt zur Einsicht aus.

Wahlergebnisse Institutsratswahlen vom 31.01.2023

Die Wahlergebnisse der Institutsratswahlen können hier eingesehen werden.

Gerald Weberling

Wahlamt, Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands

k3-TB-wahlamt@win.tu-berlin.de

+49 30 314 22532

Sekretariat K 35 (alt) K 3 - Wahlen (neu)
Raum H 2507
Adresse Zwischengeschoss - 2./3. OG Westflügel