Studierende und nebenberufliche Lehrkräfte, die in Gremien gemäß § 2 Absatz 1 Nummern 1-13 der Hochschulsitzungsgeldverordnung (HSigVO) gewählt wurden, erhalten für die Teilnahme an den Gremiensitzungen eine Aufwandsentschädigung in Form eines Geldbetrages. Dieser Geldbetrag richtet sich nach dem Sitzungsgeld, das Bezirksverordnete für Ausschusssitzungen erhalten. Das Sitzungsgeld wird einmal pro Tag gewährt. Auf das Sitzungsgeld haben auch stellvertretende Mitglieder Anspruch, die in Vertretung eines Mitgliedes an einer Gremiensitzung teilnehmen.
Zur Beantragung reichen Sie bitte den vollständig ausgefüllten Antrag unterschrieben und gestempelt bei K 3 - EAS ein.