Referat für Angelegenheiten der Akademischen Selbstverwaltung - K3

Aufgaben der Strukturkommission

Die Aufgaben der Kommission für Struktur-, Entwicklungs- und Forschungsplanung sowie wissenschaftliche Nachwuchsförderung (SK) werden in ihrem Einrichtungsbeschluss des AS wie folgt definiert:

Beschluss AS 7/644-25.10.2006 | mit 1 Enthaltung angenommen


1. Der Akademische Senat beschließt folgende Zusammensetzung der Kommission für Struktur-, Entwicklungs- und Forschungsplanung sowie wissenschaftliche Nachwuchsförderung (SK)

  • Mitglieder:
    • sechs Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer
    • zwei akademische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter
    • zwei sonstige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter
    • zwei Studentinnen oder Studenten.
  • Stellvertretende Mitglieder:
    • sechs Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer
    • zwei akademische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter
    • zwei sonstige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter
    • zwei Studentinnen oder Studenten.

An der Kommission sollen Vertreterinnen und Vertreter aller Fakultäten beteiligt sein.

2. Der Akademische Senat beschließt, die Kommission für Struktur-, Entwicklungs- und Forschungsplanung sowie wissenschaftliche Nachwuchsförderung (SK) grundsätzlich mit folgenden Aufgaben zu betrauen:

a) strukturprägende Aufgaben

  • Beteiligung an der mittelfristigen- und langfristigen Planung der Hochschule sowie der Erarbeitung der Hochschulstruktur- und Ausstattungspläne
  • Stellungnahmen zu Zuweisungsanträgen
  • Stellungnahmen zu Entwicklungsplänen der Fakultäten
  • Stellungnahmen zu Nutzungskonzepten von Großgeräten
  • Vorschläge für die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Organisationseinheiten
  • sowie Stellungnahmen zur Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Untergliederungen der Fakultäten.

b) Forschung und Nachwuchsförderung -

  • Stellungnahme zu TU-internen Forschungsförderungsanträgen
  • Stellungnahmen zu Drittmittelanträgen (Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs und vergleichbar große Verbundprojekte)
  • Stellungnahmen zu Konzepten/Anträgen zur Nachwuchsförderung
  • Stellungnahmen zum Abschluss und zur Änderung von Kooperationsverträgen mit außeruniversitären Institutionen, soweit Fragen von grundsätzlicher Bedeutung in Forschung und Lehre betroffen sind
  • im Bedarfsfall: Forderungen aus Berufungs- und Bleibeverhandlungen
  • im Bedarfsfall: Stellungnahme zu Promotions- und Habilitationsordnungen.

3. Über die genannten Aufgaben hinaus können Präsidium und Akademischer Senat die SK per Beschluss mit weiteren Einzelaufgaben betrauen.
4. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben soll die SK intensiv die Option nutzen, TU-interne und/oder TU-externe Expertinnen und Experten zur beratenden Unterstützung hinzuzuziehen.
5. Die Verwaltung der TU Berlin arbeitet der Kommission zu, insbesondere mit der Zurverfügungstellung von Daten.