Referat für Angelegenheiten der Akademischen Selbstverwaltung - K3

Mitglieder des Erweiterten Akademischen Senats

Der Erweiterte Akademische Senat setzt sich gemäß § 11 der Grundordnung der TU Berlin aus 31 Hochschullehrenden, 10 akademischen Mitarbeitenden, 10 Studierenden und 10 Mitarbeitenden für Technik, Service und Verwaltung zusammen. Diese Mitglieder sind stimmberechtigt.
Rede- und Antragsrecht haben die*der Präsident*in, die Vizepräsident*innen, die*der Kanzler*in, je ein*e Vertreter*in der Personalräte, die hauptberufliche Frauenbeauftragte, ein*e Vertreter*in des Allgemienen Studierendenausschusses und die Vertrauensperson der Schwerbehinderten inne. Auf Beschluss kann das Rederecht auch anderen Personen erteilt werden.

Zusammensetzung des Erweiterten Akademischen Senats