Referat für Angelegenheiten der Akademischen Selbstverwaltung - K3

Aufgaben des Akademischen Senats

Die Aufgaben des Akademischen Senats sind u.a.:

  • Mitwirkung bei der Errichtung von Organisationseinheiten,
  • Einrichtung von Studiengängen,
  • Erlass von Satzungen,
  • Aufstellung von Grundsätzen für Lehre,
  • Studium und Prüfungen,
  • Stellungnahme zu Studien- und Prüfungsordnungen,
  • Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen,
  • Koordinierung der Tätigkeit der Fakultäten,
  • Beschlussfassung über Hochschulentwicklungs- und Ausstattungspläne,
  • Frauenförderrichtlinien und
  • Regelungen über die Benutzung der Hochschuleinrichtungen.