Referat für Angelegenheiten der Akademischen Selbstverwaltung - K3
Aufgaben des Akademischen Senats
Die Aufgaben des Akademischen Senats sind u.a.:
- Mitwirkung bei der Errichtung von Organisationseinheiten,
- Einrichtung von Studiengängen,
- Erlass von Satzungen,
- Aufstellung von Grundsätzen für Lehre,
- Studium und Prüfungen,
- Stellungnahme zu Studien- und Prüfungsordnungen,
- Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen,
- Koordinierung der Tätigkeit der Fakultäten,
- Beschlussfassung über Hochschulentwicklungs- und Ausstattungspläne,
- Frauenförderrichtlinien und
- Regelungen über die Benutzung der Hochschuleinrichtungen.