Behördliche Datenschutzbeauftragte der Technischen Universität Berlin

Gesetzliche Aufgaben der Behördlichen Datenschutzbeauftragten

Die Aufgaben der Behördlichen Datenschutzbeauftragten sind in Art. 39 DSGVO und § 6 DSG Bln geregelt:

Unterrichten der Behördenleitung sowie aller Beschäftigten hinsichtlich ihrer datenschutzrechtlichen Rechte und Verpflichtungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise über

  • datenschutzrechtliche Vorschriften und deren Änderungen
  • relevante Gerichtsurteile
  • Anordnungen und Auslegungen der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder sowie des europäischen Datenschutzausschusses

und Beraten  u.a.

  • bei der Planung und Durchführung von Forschungsprojekten
  • bei der Implementierung und Änderung von Software- und nichtautomatisierter Verwaltungsverfahren
  • beim Einsatz von Softwareprodukten
  • bei der Meldung von Datenschutzpannen
  • bei der Bearbeitung von Betroffenenrechten, usw.

Überwachen der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei allen akten- bzw. softwarebasierten Verfahren in der Verwaltung, Forschung und Lehre, in denen perpersonenbezogene Daten verarbeitet werden

Sensibilisieren und Schulen aller an der Verarbeitung personenbezogener Daten Beteiligten,

  • auf Anfrage oder zu vorgegebenen Terminen
  • für kleine und große Gruppen
  • auch zur Unterstützung anderer Schulungen

Beratung beim Erstellen einer Datenschutz-Folgeabschätzung und Überwachung der Durchführung

Zusammenarbeit mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, insbesondere als

  • Ansprechpartner:in
  • vermittelnde Stelle gegenüber den einzelnen Organisationseinheiten der TU Berlin.