Antidiskriminierung

Neugestaltung des Amtes der:des Beauftragten für Diversität und Antidiskriminierung zum Beginn des WS 2023

Entsprechend den Vorgaben des neugeschaffenen § 59a BerlHG (Berliner Hochschulgesetz) erfolgt an der Technischen Universität Berlin bis zum Beginn des Wintersemesters 2023 die Umgestaltung des Amtes der:des Antidiskriminierungsbeauftragten  in das neue Amt  der:des Beauftragten für Diversität und Antidiskriminierung.

Bis dahin wird die Aufgabe vom amtierenden Antidiskriminierungsbeauftragten Alexander Hoffmeier wahrgenommen.

Aufgaben

Zu seinen Aufgaben gehören:

  • vertrauliche Erst- und Verweisberatungen nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz),
  • Beschwerdestelle nach § 13 AGG,
  • vertrauliche Erst- und Verweisberatungen nach dem LADG (Landesantidiskriminierungsgesetz).