Entsprechend den Vorgaben des neugeschaffenen § 59a BerlHG (Berliner Hochschulgesetz) erfolgt an der Technischen Universität Berlin bis zum Beginn des Wintersemesters 2023 die Umgestaltung des Amtes der:des Antidiskriminierungsbeauftragten in das neue Amt der:des Beauftragten für Diversität und Antidiskriminierung.
Bis dahin wird die Aufgabe vom amtierenden Antidiskriminierungsbeauftragten Alexander Hoffmeier wahrgenommen.
Zu seinen Aufgaben gehören: