Integrierte Verkehrsplanung

Prüfungshinweise

Bitte beachten Sie die abweichenden Prüfungsmodalitäten der einzelnen Lehrveranstaltungen. Diese werden in der Regel dort mitgeteilt bzw. sind bei der Dozentin/beim Dozenten zu erfragen, soweit sie nicht hier veröffentlicht wurden.

Informationsseite zur neuen Studien- und Prüfungsordnung im Verkehrswesen

Neue Studienordnung Verkehrswesen

Die 1. Satzungsänderung zur aktuellen StuPO Verkehrswesen

Prüfungsäquivalente Studienleistung

Alle Veranstaltung sind als prüfungsäquivalente Studienleistung zu absolvieren, d. h. die Studierenden müssen sich innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit zu der Veranstaltung im jeweiligen Prüfungsamt anmelden. In der Regel ist die Anmeldung über QISPOS möglich.
Die angerechneten Leistungspunkte bzw. Semesterwochenstunden sind auf der Seite des jeweiligen Moduls zu finden.
Alle Lehrveranstaltungen richten sich auch an Studierende anderer Studiengänge. Die genauen Prüfungsbedingungen sind beim Prüfungsamt zu erfragen.
Die Durchschläge der Prüfungsanmeldungen sind im Sekretariat bis Ende der 8. Woche abzugeben (sofern sie nicht vom Prüfungsamt verschickt werden).

Teilnahmebedingungen

Die von diesem Fachgebiet angebotenen Lehrveranstaltungen sind mit einer maximalen Teilnehmer*innenzahl beschränkt. Sollte diese Zahl zum Termin der ersten Lehrveranstaltung überschritten werden, wird ein faires Vergabeverfahren eingeleitet. Um den geplanten Ablauf des Semesters nicht zu gefährden, ist es notwendig, zum jeweils ersten Veranstaltungstermin eines Moduls die Gesamtteilnehmerzahl ermitteln zu können. Die Anwesenheitin der erstenSitzung ist also unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme an einem der angebotenen Module.

Folgende Unterlagen müssen Sie bei der ersten Veranstaltung vorlegen können:

  • Studierendenausweis
  • Immatrikulationsbescheinigung (mit Angabe der Fachsemesterzahl)
  • ggf. eine Vollmacht, wenn Sie nicht selbst anwesend sein können

Die Unterlagen können noch bis 24 Uhr am selben Tag (per Mail/ Fax oder persönlich) nachgereicht werden. Sollten bis zu diesem letztmöglichen Termin keine Nachweise vorliegen, so ist die Teilnahme an diesem Modul in dem aktuellen Semester nicht mehr möglich. Ausnahmen sind Krankheitsfälle (Vorlage des Krankenscheins innerhalb von 5 Werktagen).