Integrierte Verkehrsplanung

Studien- und Abschlussarbeiten

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Betreuungsmöglichkeiten am Fachgebiet, können wir nur begrenzt Abschlussarbeiten zur Betreuung annehmen. Wenn Sie diesbezüglich mit uns in Kontakt treten wollen, ist eine Anfrage an christine.ahrend(at)tu-berlin.de zu richten.

Grundlage für eine Betreuung ist die erfolgreiche Teilnahme an mindestens einer Lehrveranstaltung des Fachgebiets Integrierte Verkehrsplanung.

Die Bachelor-/Masterarbeit muss sich in der Regel auf ein Studienfach des Fachgebiets Integrierte Verkehrsplanung beziehen. Der Umfang der Bachelorarbeit sollte 50 Seiten, der Umfang einer Masterarbeit sollte 80 Seiten nicht überschreiten.

Dabei wird es keine Warteliste geben, wir bitten diesbezüglich von Anfragen abzusehen.

Informationen zum wissenschaftlichen Arbeiten

Hilfestellungen beim Verfassen wissenschaftlicher Texte:

AssisThesis (ein Leitfaden für das wissenschaftliche Arbeiten aus dem ehemaligen Textlabor der TU Berlin) 

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Literatur zum wissenschaftlichen Arbeit und zum Verfassen von Abschlussarbeiten in unserer Bibliothek einzusehen. Die Bibliothek kann während der normalen Arbeitszeiten genutzt werden, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Gendersensible Sprache

Am Fachgebiet verwenden wir eine gendersensible Sprache. Auch wenn dies für schriftliche Arbeiten und Übungen nicht verpflichtend ist, begrüßen wir die Verwendung gendergerechter Sprache.

Vorlagen

Plagiat

Ein Plagiat bezeichnet die nicht als Zitat gekennzeichnete Übernahme fremder Texte (vgl. Wikipedia: Plagiat). Ein Plagiat gilt als nicht erbrachte Leistung und wird darüber hinaus von uns ggf. disziplinarrechtlich geahndet.

Aufgrund zunehmender Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens weisen wir die Studierenden ausdrücklich darauf hin, dass die wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen des Fachgebiets Integrierte Verkehrsplanung den von der Deutschen Forschungsgemeinschaft veröffentlichten „Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ folgen. Das bedeutet insbesondere, dass wir das Plagiat als wissenschaftliches Fehlverhalten ahnden (vgl. DFG 1998: 13).

Ab dem Sommerstemester 2015 werden wir für den Umgang mit Plagiaten im Rahmen von Portfolioprüfungen die Regelungen der Fakultät I übernehmen, d. h. dass bei einem Plagiat in einem Teil einer Portfolioprüfung das gesamte Modul nicht bestanden ist und alle Teilleistungen wiederholt werden müssen. Die gesamte Regelung kann hier eingesehen werden.

Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis werden die Studierenden gebeten, ihre Qualifikationsarbeiten (Haus- und Studienarbeit, Bachelor- und Masterarbeit etc.) sowohl in gedruckter wie auch in elektronischer Form (Word-Datei kein pdf) einzureichen.

Literatur:

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) (1998): Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis: Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“. Denkschrift. Weinheim: Wiley-VCH. Auch als PDF online zum Download verfügbar unter:
www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/download/empfehlung_wiss_praxis_0198.pdf (abgerufen August 2012)

Veröffentlichte Abschlußarbeiten

veröffentlichte Hausarbeiten

2020

  • Larsen, Christian/ Lorenz, Danny/ Miehe, Maren/ Mittmann, Gereon/ Wirbel, Thomas/ Yacoub, Kareem (2020): Flächengerechtigkeit

 

veröffentlichte Bachelorarbeiten

2023

2022

2020

2019

 

veröffentlichte Masterarbeiten

2022

2021

2020

2019