Die Ethik-Kommision (EK) des Instituts für Psychologie und Arbeitswissenschaft nimmt auf Antrag Stellung zur forschungsethischen Vertretbarkeit der Ziele und Verfahrensweisen von Forschungsvorhaben am Menschen.
Sie orientiert sich dabei an den Ethischen Richtlinien der DGPs und des BDP. Die Kommission ist die älteste ihrer Art an der TU Berlin und wurde auf Eigeninitiative von den Mitgliedern des IPA für die Mitglieder des IPA ins Leben gerufen. Das Gremium wird ehrenamtlich betrieben.
Antragsberechtigt sind angestellte Wissenschaftler*innen des Instituts für Psychologie und Arbeitswissenschaft (IPA), als auch die Fachgebiete der aktuell aktiven EK-Mitglieder.
Die Ethik-Kommission bietet antragsberechtigten Personen zwei unterschiedliche Leistungen an: Den Vollantrag, welcher von Mitgliedern der EK begutachtet wird, und ein Fragenkatalog zur Selbstevaluation eigener Vorhaben (ohne Stellungnahme).
Wenn Sie aktives Mitglied in der EK werden wollen, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf (ethik (at)ipa.tu-berlin.de). Bitte bewerben Sie sich aber nicht gleichzeitig um Mitarbeit in der Kommission und reichen einen Antrag ein, da wir in dem Fall eher von einer Zwangssituation als von einer freiwilligen Gremienmitarbeit ausgehen müssen.
Dieser Option geht in der Regel die Aufforderung eines Forschungsträgers (z. B. DFG, VW-Stiftung, EU-Gremien) voraus, eine Stellungnahme der örtlichen Ethik-Kommission beizubringen. Sie erfordert eine ausführliche und detaillierte Beschreibung des geplanten Forschungsvorhabens in Form eines Vollantrags, inkl. der vollständigen Übersendung sämtlicher Materialien, die Informationen für Versuchspersonen enthalten (z.B. Instruktionen, Einladungstexte und Einverständniserklärungen). Der Vollantrag ist frühzeitig, mindestens jedoch 8 Wochen vor Beginn der Datenerhebung bei der Ethik-Kommission einzureichen. Im positiven Fall wird die forschungsethische Unbedenklichkeit in Form einer Stellungnahme schriftlich bestätigt.
Die Ethik-Kommission behält sich das Recht vor, die Begutachtung bei mangelnden Ressourcen oder fehlenden Kompetenzen abzulehnen oder an andere Stellen zu verweisen. Ausdrücklich nicht zuständig ist die Ethik-Kommission für klinische Prüfungen von Arzneimitteln oder Medizinprodukten. Die Begutachtung dieser Studien obliegt allein der Ethik-Kommission des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo).
Der auf Selbstevaluation basierende Fragenkatalog ist vor allem für die unaufgeforderte Überprüfung von Forschungsvorhaben geeignet (z. B. für Seminararbeiten). Diese Option bietet die Möglichkeit sich anhand der in Selbsteinschätzung zu beantwortenden Fragen mit grundlegenden ethischen Richtlinien des geplanten Forschungsvorhabens auseinanderzusetzen. Es erfolgt keine weitere Bearbeitung durch die Ethik-Kommission. Eine schriftliche Stellungnahme wird nicht ausgestellt.
Tritt im Rahmen einer Studie mit positivem Ethik-Votum ein kritisches Ereignis auf oder besteht die Möglichkeit, dass ein kritisches Ereignis aufgetreten ist, muss, um das Ethikvotum aufrecht zu erhalten,
1.) die Durchführung der Forschung ab diesem Zeitpunkt ausgesetzt werden und
2.) das Ereignis so schnell wie möglich an die Ethik-Kommission gemeldet werden.
Kritische Ereignisse sind unerwartete, durch den Studienablauf (inkl. die Speicherung, Auswertung oder Publikation von Daten) verursachte Ereignisse, die das Risiko erhöhen, dass Studienteilnehmende oder Andere durch die Studie geschädigt werden oder werden könnten. Beispiele sowie eine Identifikationshilfe zur Bestimmung kritischer Ereignisse und genaue Informationen zum Meldeprozess finden Sie hier.