Institut für Psychologie und Arbeitswissenschaft

Informationsmaterial

Masterarbeit

Wichtige Hinweise zu den Formalien zur Anfertigung und Abgabe der Masterarbeit finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung Human Factors (2018) in § 9 und in der AllgStuPO (2021) in § 60 sowie in der Modulbeschreibung "Masterarbeit Human Factors" im Modulkatalog:

Moses - Masterarbeit - Human Factors (tu-berlin.de)

Wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w/d) mit Tätigkeit in der Lehre können nach § 32 BerlHG Abs. 3 grundsätzlich nicht Prüfende einer Masterarbeit sein. Ausnahme: Wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w/d) mit Tätigkeit in der Lehre, die an einer Hochschule des Landes Berlin beschäftigt sind, können Prüfende einer Masterarbeit sein, wenn ihnen der Fakultätsrat ihrer Fakultät das Recht zur selbstständigen Lehre übertragen hat. Sie erhalten dies auf Antrag ihrer Fachgebietsleitung beim Fakultätsrat ihrer Fakultät. Es ist bei der Anmeldung der Masterarbeit gegenüber dem Prüfungsausschuss Human Factors nachzuweisen.

Bitte beachten Sie auch folgenden Beschluss des Prüfungsausschusses vom 7.4.22:

Bei Abgabe von Master- oder Doktorarbeiten wird die Eidesstattliche Erklärung ergänzt um den Satz: „Sofern ich einen Account als Researcher im Sona-VP-Portal hatte, habe ich diesen abgemeldet“.

Hinweise zu externen Masterarbeiten in Unternehmen

Bei der Anfertigung von externen Masterarbeiten in Unternehmen ist ab sofort das folgende Formular von einem Verantwortlichen des betreuenden Unternehmens zu unterzeichnen (Kenntnisnahme). Das Formular muss beim universitären Betreuer (Gutachter) des IPA abgegeben werden.

Sperrvermerke in Masterarbeiten sind nicht zulässig (Beschluss des Fakultätrats am 06.04.2016, siehe amtliches Mitteilungsblatt).

§7 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Human Factors wird durch folgenden Absatz ergänzt:

(12) Die Masterarbeit darf keinen Sperrvermerk und keine andere über die üblichen Verschwiegenheits- und Sorgfaltspflichten hinausgehende Regelung zur Geheimhaltung enthalten.

Versuchspersonen-Stunden

Auf der 17. Sitzung des Prüfungsausschusses Human Factors am 3.5.2017 wurde folgender Beschluss gefasst: 

Für Masterarbeiten, die ab 1.4.18 angemeldet werden, sind 15 VP-Stunden erforderlich und Bestandteil der Arbeit.

Der Nachweis (Formular hier zum Download, Formular ggf. mehrfach ausdrucken) über die abgeleisteten VP-Stunden ist in die Arbeit einzubinden und Bestandteil der Prüfungsleistung.

Achtung: Ausdrucke aus dem neuen Sona-Portal ersetzen NICHT dieses Formular! Dieses ist unbedingt weiterhin erforderlich.

Bitte beachten Sie auch folgenden Beschluss des Prüfungsausschusses vom 7.4.22:

Bei Abgabe von Master- oder Doktorarbeiten wird die Eidesstattliche Erklärung ergänzt um den Satz: „Sofern ich einen Account als Researcher im Sona-VP-Portal hatte, habe ich diesen abgemeldet“.

Modulkatalog

Der aktuelle Modulkatalog und die Modulliste sind im Modultransfersystem (MTS) auf der Moses-Plattform einsehbar.

Um sich alle Module des Masterstudiengangs Human Factors anzuschauen klicken Sie oben im Menü auf  "Studiengänge", "Studiengang suchen", geben dort "Human Factors" ein, wählen bei "Studienprüfungsordnung" StuPO 2011 oder StuPO 2018 sowie das aktuelle Semester aus. Dann sehen Sie automatisch die aktuelle Modulliste mit Verlinkung zu den Modulbeschreibungen.

Um sich einzelne Modulbeschreibungen dort anzeigen zu lassen klicken Sie bitte auf "Studiengänge" und dann auf "Modul suchen".

Der jeweils aktuelle Modulkatalog ist bindend für die Zuordnung von Modulen zu den Bereichen des Studiengangs. Der Prüfungsausschuss kann hierbei nichts entscheiden bzw. Ausnahmeregelungen sind nicht möglich.

Bitte wählen Sie aus den domänenspezifischen Vertiefungen unbedingt nur solche Module, deren fachliche Voraussetzungen Sie erfüllen. Anderenfalls würden die Modulverantwortlichen die Module für Human-Factors-Studierende wieder sperren.