Internationales

FAQs & Zeitplan zum Studium in Europa / Erasmus+

Hier bekommen Sie alle wichtigen Fragen zum Austausch in Europa beantwortet und die wichtigsten Termine und To Dos im Überblick.

Zeitplan - Bewerbungsprozedur

Okt./ Nov.Veröffentlichung der Erasmus+ Austauschplätze auf unserer Webseite und in den Infobroschüren in der Infothek bzw. den betreuenden Hochschullehrer*innen
Okt. - Dez.Länderspezifische Informationsveranstaltungen für das Studium im Ausland organisiert durch das Büro für Internationales, siehe Termine. Zusätzlich: fachspezifische Informationsveranstaltungen durch Hochschullehrer*innen (Aushänge in den Fakultäten beachten!)
 Sprachtests durch die ZEMS, Zentraleinrichtung moderner Sprachen, www.zems.tu-berlin.de. Nachweis der Sprachkenntnisse durch die einzelnen Dozenten*innen der ZEMS der TU, FU oder HU. Benötigte Formulare sind unter Formulare zu finden.
Jan.Bewerbungstermin: Abgabe der Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal "Mobility Online". Der Link zum Bewerbungsportal, Bewerbungsformulare und Hinweise zum Ausfüllen sind hier zu finden.
 BEWERBUNGSFRIST für das akad. Jahr 2024/25 (WiSe 2024/25 und/oder SoSe 2025): 1. Nov 2023 - 10. Jan 2024. Gerne können Sie die Bewerbung auch schon vor der Frist hochladen!
Jan. - MärzAuswahl der Bewerber*innen, ggf. Auswahlgespräche. Zu- und Absagen werden per E-Mail verschickt.
Feb. - MaiNominierung der ausgewählten TU-Studierenden an den Partnerhochschulen. Das Büro für Internationales bzw. die Referent*innen für Internationales/programmverantwortliche Hochschullehrende an den Fakultäten nominieren die ausgewählten Studierenden per E-Mail/über Online-Portale (abhängig von der Partnerhochschule) an den Gasthochschulen.
März - JuniSelbstständige Anmeldung der ausgewählten Studierenden an den Partnerhochschulen. I.d.R. nimmt die Partnerhochschule mit dem/der Stipendiaten/in, dem/der verantwortlichen Hochschullehrenden oder dem Büro für Internationales per Mail Kontakt auf und übersendet Informationen für die Einschreibung an der Partneruniversität. Dieses Verfahren verläuft je nach Partneruniversität unterschiedlich - bitte in den Erfahrungsberichten nachlesen. Falls kein Kontakt seitens der Partneruni hergestellt wird, eigenständig an der Partneruniversität erkundigen!!!
Mai - JuniStipendienzusage (endgültige Zusage) mit Dauer und Höhe des Erasmus+ Stipendiums kann im Mobility Online Portal heruntergeladen werden.
 Bewerbungen auf Restplätze sind möglich. Listen mit den noch vorhandenen Plätzen und Informationen zur Bewerbung werden hier veröffentlicht. Es können grundsätzlich nur Restplätze für einen Aufenthalt im Sommersemester angeboten werden. BEWERBUNGSFRIST für Restplätze im SoSe 2025: 1. - 31. Mai 2024

Der persönliche Zeitplan - Vorbereitung

Sommer - DezWahl des Gastlandes: Lesen der fakultätsspezifischen Infobroschüren; Klären der Unterrichtssprache; Erfahrungsberichte ehem. Austauschstudierender lesen (Infothek); Lesen von Studienführern und Vorlesungsverzeichnissen des Gastlandes bzw. der Gasthochschule; Kurszusammenstellung; Infoveranstaltungen besuchen; am Buddyprogramm (ab Sept./Okt.) teilnehmen und Erfahrungen von Austauschstudierenden sammeln
 Gespräch mit den programmverantwortlichen Hochschullehrer*innen bzw. Prüfungsobleuten und Abklärung des Studieninhaltes im Ausland: Wie passt das Auslandsstudium in den Lehrplan; akadem. Jahr/ Semester mit Besuch der Vorlesungen; Studien- oder Abschlussarbeit für ein Semester; Doppelabschluss; Anerkennungsfragen
 Sprachvorbereitung/Spracherwerb:Kursangebote der ZEMS und der SKB der TUB; private Sprachkurse; Sprachtandems nutzen an Sprachschulen oder über das Buddyprogramm; Sprachtest der ZEMS
Jan.Abgabe der Bewerbung über das "Mobility Online Portal"
 BEWERBUNGSFRIST für das akad. Jahr 2024/25 (WiSe 2024/25 und/oder SoSe 2025): 1. Nov 2023 - 10. Jan 2024. Gerne können Sie die Bewerbung auch schon vor der Frist hochladen!
Jan. - Märzggf. Vorbereitung auf Auswahlgespräch (Jan. - März)
 Antrag auf Auslands-BAföG (sofort nach Auswahl stellen)
 weiterhin Sprachvorbereitung/Spracherwerb; Studienvorbereitung und Informationen zum Gastland und zur Gastuniversität sammeln
 Zu- und Absagen werden verschickt (Feb./März)
Feb- MaiNominierung der ausgewählten Studierenden an den Partneruniversitäten (s.o.)
März - JuniSelbstständige Anmeldung der Studierenden an der Partnerhochschule, Achtung: Die Fristen enden häufig Ende März bzw. Ende April! Falls kein Kontakt seitens der ausländischen Partneruniversität hergestellt wird, bitte eigenständig an der Partneruniversität im International Office oder bei den dortigen verantwortlichen Erasmus+ Hochschulprofessoren*innen bzw. Erasmus+ Koordinatoren*innen erkundigen!!!
JuniStipendienzusage (endgültige Zusage) mit Dauer und Höhe des Erasmus+ Stipendiums kann im Mobility Online Portal heruntergeladen werden. Damit kann im Immatrikulationsamt eine Beurlaubung semesterweise beantragt werden.
 Lesen der Pre-Departure Broschüre (Infos zu Urlaubssemestern, Krankenversicherung, etc.)
ReisevorbereitungenDie Pre-Departure-Broschüre und die Erfahrungsberichte der Infothek geben viele nützliche Hinweise zur Reisevorbereitung. Wichtig für die Vorbereitung sind:
 • Krankenversicherung (Auslands-,Unfall-, Krankenrücktransportversicherung);
 • evtl. Haftpflichtversicherung;
 • Beantragung von Urlaubssemestern;
 • eine Wohnung/ein Zimmer im Gastland organisieren;
 • Kontaktaufnahme zu ehemaligen Austauschstudierenden bzw. gründliches Lesen der Erfahrungsberichte wird zur Klärung der oben genannten Punkte sehr empfohlen!;
 • ggf. unsere Unterstützung bei der Beantragung eines Visums;
 • mögliche Einreisebedingungen bzw. -beschränkungen des Gastlandes prüfen

Patricia Seiler / Elena Pitscheider / Laurenz Nadler

INFOTHEK - Studentische Beratung von TU-Studierenden, die einen Austausch planen (Outgoing): Erstberatung & Europa/ERASMUS+

infothek@tu-berlin.de

SprechstundenDi. & Do. 9.30-12.30 Uhr

Dilara Ünlüel

Betreuung ERASMUS+/Europa (Outgoing), Koordination Nominierungen ERASMUS+, Veranstaltungen, Erstberatung

dilara.uenlueel@tu-berlin.de

+49 30 314-24497

+49 30 314-24067

Raum H 0041A

Janina Horoba

Betreuung ERASMUS+ / Europa (Outgoing)

janina.horoba@tu-berlin.de

+49 30 314-24695

+49 30 314-24067

Raum H 0041A

Upcoming events

Häufig gestellte Fragen

Was ist Erasmus+?

Erasmus+ ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, das den Austausch von Studierenden, Dozierenden und Personal innerhalb des europäischen Raumes durch finanzielle und organisatorische Unterstützung erleichtern soll. Neben den EU-Mitgliedsstaaten sind am Erasmus+ Programm auch Liechtenstein, Norwegen, Island, Türkei, Serbien, das Vereinigte Königreich und Nordmazedonien beteiligt.

Wo bekomme ich fakultätsspezifische Informationen?

HIER  finden Sie unsere aktuellen fakultätsspezifischen Broschüren mit den Erasmus+ Austauschplätzen der einzelnen Fakultäten.

Informationen finden Sie auch hier:

Kann ich ein Auslandssemester in Großbritannien oder der Schweiz machen?

Ja, es besteht die Möglichkeit an einer unserer Partneruniversitäten in Großbritannien und der Schweiz zu studieren. Sie können sich zu den regulären Erasmus+ Fristen bewerben. Die Kooperationen finden Sie hier.

Für Großbritannien können Sie das reguläre Erasmus+ Stipendium erhalten, das ein monatliches Teilstipendium (je nach Haushaltslage) und den Erlass der Studiengebühren beinhaltet.

Für die Schweiz erhalten Sie in der Regel ein Stipendium der Schweizer Regierung und den Erlass der Studiengebühren.

Wer kann sich für Erasmus+ bewerben?

Das Erasmus+ Programm steht allen offen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung, des Stipendienantritts und während des gesamten Auslandsaufenthaltes an der TU Berlin immatrikuliert sind (Studierendenaustausch), oder arbeiten (Austausch für Mitarbeitende). Bei Studiengängen in Kooperation mit anderen Universitäten muss die TU Berlin Ihre Hauptuniversität sein.

Staatsangehörige von Drittländern (außereuropäische Länder) sollten sich bitte rechtzeitig selbstständig um Visumsangelegenheiten kümmern!

Was muss ich bei der zeitlichen Planung des Erasmus+ Studienaufenthalts bedenken?

Da ein Auslandsstudium relativ lange Vorlaufzeiten mit sich bringt, ist für einen Austausch im Bachelor ab dem 3. Fachsemester schon eine Bewerbung direkt nach Studienbeginn nötig, d. h. im Januar nach Studienaufnahme. Sie können sich auf ein oder zwei Auslandssemester bewerben. Die Bewerbungsfrist hierfür liegt im Januar.

Bitte klären Sie unbedingt mit der Studienfachberatung / Studiengangskoordinator*in ab, wann ein Auslandsaufenthalt in Ihrem Studiengang möglich ist.

Für Teilnehmende an Doppelabschlussprogrammen gelten mitunter besondere Regelungen (welche Prüfungen bereits absolviert sein müssen usw.), die bei den zuständigen Hochschullehrenden bzw. auf deren Internetseiten zu erfahren sind.  

Mit vorbereitenden Sprachkursen (z.B. an der ZEMS oder SKB), die den Aufenthalt im Ausland erleichtern, kann nie früh genug begonnen werden.

Kann ich auch zum Sommersemester mit dem Auslandsaufenthalt beginnen?

Zunächst sollten Sie überprüfen, ob die gewünschte Partnerhochschule ihren Lehrplan in einzelne Semester (statt in Studienjahre) einteilt. Ist dies der Fall, so können Austauschprogramme grundsätzlich auch für ein einzelnes Sommersemester genutzt werden.

Aufgrund der sprachlichen und kulturellen Eingewöhnungsphase ist der akademische Erfolg bei kurzen Auslandsaufenthalten jedoch meist geringer. Daher wird bei der Auswahl der Kandidat*innen insbesondere Wert auf solide Sprachkenntnisse und ein fundiertes Studienvorhaben gelegt. In den Erasmus+ Verträgen ist üblicherweise der Auslandsaufenthalt für ein akademisches Jahr, beginnend zum Wintersemester, vorgesehen. Folglich werden die Plätze auch zum Wintersemester vergeben. Wer sich zum Sommersemester bewerben möchte, sollte sich daher ebenfalls bereits im Januar des Vorjahres dafür bewerben. Spätere Bewerbungen haben nur dann eine Chance, wenn nicht alle Plätze vergeben wurden. Hier ist die Bewerbungsfrist der 31. Mai.

Für mein Studienfach gibt es kein Austauschprogramm mit der Universität, an die ich gerne möchte. Kann ich trotzdem dorthin?

Meist können Sie sich auch außerhalb des Erasmus+ Programms, d. h. ohne Erasmus+ Stipendium als sogenannter Free-Mover an Ihrer Wunschuniversität bewerben. Die Hochschulen in Europa sind zu einem großen Teil öffentlich finanziert, daher werden vergleichsweise niedrige Studiengebühren verlangt. Zur Finanzierung kann BAföG oder ein Bildungskredit beantragt werden. Ausländische Studiengebühren werden im Rahmen von Auslands-BAföG mit bis zu ca. 4600 € p.a. bezuschusst. Nähere Informationen finden Sie hier.

Unter Umständen können auch fachfremde Austauschprogramme genutzt werden. Hierfür ist die Zustimmung der Partneruniversität sowie ggf. des verantwortlichen Hochschullehrenden erforderlich. Es wird eine überdurchschnittliche Qualifikation und ein fachlich begründetes Studien- bzw. Forschungsvorhaben erwartet.

Wie läuft die Finanzierung?

Das Erasmus+ Stipendium setzt sich in der Regel aus zwei Teilen zusammen:

  1. Austauschplatz und Erlass der Studiengebühren an der Partnerhochschule inklusive Erasmus+ Status,
  2. je nach Haushaltslage ein monatliches TEIL-Stipendium für die Auslandsmobilität.

Weitere Hinweise:

  • Manche Universitäten fordern eine geringe Verwaltungsgebühr für die Einschreibung.
  • Während des Auslandsaufenthaltes ist es sinnvoll, sich an der TU Berlin zu beurlauben und eine Befreiung vom Semesterticket zu beantragen.
  • Die Höhe und Dauer des Teilstipendiums richtet sich nach den Vorgaben des DAAD bzw. der EU Kommission und der aktuellen Haushaltslage der TU Berlin.
  • Sie erhalten NACH Ankunft an der Partnerhochschule und wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, die 1. Rate des Erasmus+ Stipendiums.
  • Die 2. Rate berechnet sich nach der genauen Aufenthaltsdauer (bzw. maximalen Anzahl an Monaten, die wir fördern können) und wird erst NACH Rückkehr und Einreichung aller erfolderlichen Unterlagen ausgezahlt.
  • Zusätzlich kann Auslands-BaföG beantragt werden (Achtung: Auch Studierende, die kein reguläres Bafög bekommen, haben eine Chance auf Auslands-BaföG!) und – falls nötig – auch ein Bildungskredit in Anspruch genommen werden.
  • Es gibt die Möglichkeit für nachaltiges Reisen eine Sonderförderung "Green Travel" zu beantragen.
  • Es gibt die Möglichkeit eine Sonderförderung (Top Up) für "fewer opportunities" zu beantragen.
  • Alle Informationen zur etwaigen Höhe des Stipendiums, zu Sonderförderungen und grünem Reisen finden Sie hier (unter "Erasmus+ Mobilitätszuschüsse & Sonderförderungen").

Mehr über die Lebenshaltungskosten erfahren Sie in den Erfahrungsberichten der ehemaligen Austauschstudierenden in unserem Online Portal.

    Maximale Dauer des Erasmus+ Teilstipendiums:

    Das Erasmus+ Teilstipendium wird in der Regel für maximal 4 Monate (=120 Tage) (bei einem Austauschsemester) bzw. 8 Monate (=240 Tage) (bei zwei Austauschsemestern) gewährt (bei einem Trimester sind es 4 Monate, bei 2 Trimestern sind es 6 Monate, bei 3 Trimestern sind es 8 Monate). Dieser Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten der Studierenden wird von der Europäischen Kommission finanziert und festgesetzt (die TU Berlin hat hier keinen Einfluss).

    Höhe des Erasmus+ Teilstipendiums:

    Ländergruppe 1: 
    Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
    Monatlicher Zuschuss, Gruppe 1: 600€

    Ländergruppe 2:
    Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
    Monatlicher Zuschuss, Gruppe 2: 540€
                                       
    Ländergruppe 3:
    Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
    Monatlicher Zuschuss, Gruppe 3: 490€
                                            
    Die Schweiz ist seit 2014/15 kein Erasmus+ Programmland. Studierende der TU Berlin können dennoch gebührenfrei an den Schweizer Partnerhochschulen studieren, erhalten den Mobilitätszuschuss jedoch nicht von der Heimathochschule sondern in der Regel von der jeweiligen Schweizer Partnerhochschule.

    Wie stehen die Chancen, ein Erasmus+ Stipendium zu bekommen?

    Es gibt keine Garantie dafür, dass Sie nach einer Erasmus+ Bewerbung auch einen Platz an einer Gasthochschule erhalten. Auch wer mit der Wahl der Gastuniversität auf aktuell gute Bedingungen achtet (an der Universität gibt es mehr freie Plätze als Bewerber*innen), kann nicht von einem Stipendium ausgehen. Insgesamt bekommen etwa zwei Drittel der Bewerber*innen ein Erasmus+ Stipendium.

    Um die Wettbewerbssituation grob abzuschätzen, die aktuellen Bewerbungstrends: Am härtesten umkämpft sind die Austauschprogramme für Wirtschaftswissen­schaftler*innen (Wi-Ing) inkusive ihrer Schwerpunktfächer. 

    Ein Großteil der Bewerber*innen zieht urbane Ballungsräume gegenüber kleinen Universitätsstädten vor. Beliebte Länder(-gruppen) sind aktuell Skandinavien, Großbritannien und Südeuropa.

    Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Bewerber*innen?

    Ausschlaggebend ist der Gesamteindruck der Bewerber*innen. Dazu zählen:

    • Motivation
    • Begründung für die Wahl der Partnerhochschule und Kurswahl
    • Studienleistungen
    • Sprachkenntnisse
    • Vorbereitung für den Auslandsaufenthalt, landeskundliche Kenntnisse
    • Außerfachliches Engagement
    • Botschafter*innenfunktion, persönliche Eignung

    Wie kann ich meine Chancen auf ein Stipendium verbessern?

    Ihre Bewerbung sollte sorgfältig ausgearbeitet sein. Auch wenn viele Studierende nur ungern über die Planung ihrer Spezialisierung und späteren Karriere nachdenken, ist es im Rahmen der Bewerbung durchaus sinnvoll, den Zusammenhang zwischen dem Auslandsaufenthalt und längerfristigen Forschungs- und Karrierezielen deutlich zu machen.

    Eine Mehrfachbewerbung mit bis zu drei Prioritäten bedeutet mehr Arbeit, die aber mit gesteigerten Chancen belohnt wird. Wird ein/e Kandidat*in für die erste Priorität nicht nominiert, nimmt seine/ihre Bewerbung am Auswahlverfahren der zweiten und ggf. dritten Priorität teil.

    Da das Platzangebot im Vereinigten Königreich sehr begrenzt ist, sollten Studierende, die gerne auf Englisch studieren möchten, als Alternative auch Universitäten in Ländern wie Schweden, Norwegen, Finnland, den Niederlanden und Dänemark in Erwägung ziehen. Die Universitäten in diesen Ländern bieten meist einen Teil der Kurse auf Englisch an. Für Studierende Berliner Hochschulen ist es meist schwer vorstellbar, auf ein urbanes Lebensumfeld zu verzichten. Folglich verbessern sich die Chancen mit einer Bewerbung an eine Universität außerhalb der Ballungszentren. Neben verbesserten Chancen auf ein Stipendium wird an solchen Universitäten immer wieder die gute Betreuung sowie intensiver Kontakt zur Lokalbevölkerung gelobt. 

    Wie wähle ich meine Lehrveranstaltungen an der Gastuniversität aus?

    Vorlesungsverzeichnisse der Partneruniversitäten finden Sie in der Infothek und im Internet. Eine Hilfestellung zur Kurswahl sind evtl. die Erfahrungsberichte der ehemaligen Austauschstudierenden, die in der Infothek erhältlich sind.
     
    Als Erasmus+ Student*in müssen Sie sich nicht an die Studienordnung der ausländischen Universität halten und können die Kurse entsprechend der Anforderungen der Studienordnung an der TU Berlin zumeist frei wählen. ABER Sie müssen Kurse passend zum ISCED-Code (Fächer-Code) der Kooperation aussuchen. Sollten Sie Kurse außerhalb des ISCED-Codes wählen, kann die Partnerhochschule Ihre Bewerbung ggf. ablehnen.

    Im Ausland ist das Studium üblicherweise in Undergraduate Studies (3-4 Jahre; zum Erwerb des Bachelor) und Graduate Studies (1-2 Jahre; zum Erwerb des Master) eingeteilt.

    Für Bachelor- oder Masterstudierende der TU Berlin gilt: An der Partnerhochschule müssen Kurse gewählt werden, die ähnlich zu denen an der TU Berlin sind und zum ISCED -Code der gewählten Kooperation passen. Dabei sollte bedacht werden, wie sich die ausgewählten Kurse in das Studium an der TU Berlin einfügen können. Für eine problemlose spätere Anerkennung wird empfohlen, die Auswahl der Kurse mit dem Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs zu besprechen.

    Für Master-Studierende gilt: Um Leistungen für das Studium anrechnen zu lassen, wird vom Prüfungsausschuss verlangt, dass an der ausländischen Universität Kurse im Graduate-Bereich belegt werden. Lehrveranstaltungen im Undergraduate-Bereich werden meist nur dann anerkannt, wenn sie für das dritte Studienjahr oder später vorgesehen sind.

    Was ist ein Digitales Learning Agreement (DLA)?

    Das Digitale Learning Agreement (DLA) ist eine Vereinbarung zwischen dem/der TU-Austauschstudent*in, der TU Berlin und der Gasthochschule. Im Learning Agreement müssen Studierende vor Antritt ihres Auslandsstudiums die Kurse eintragen, die sie voraussichtlich an der Gasthochschule belegen werden. Ebenso müssen sie angeben, welche dieser Kurse sie sich anerkennen lassen möchten.

    Diese (vorläufige) Kurswahl muss von Ihnen, Ihrer Gasthochschule und dem Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs unterschrieben werden. Sie müssen selbstständig dafür sorgen, dass Sie alle Unterschriften erhalten.

    Wir und Fakultät IV und V haben alle Frage hier zusammengefasst und beantwortet "FAQ Digitales Learning Agreement (DLA)", "FAQ DLA - Fakultät IV", "FAQ DLA - Fakultät V".

    Informationen und eine Video-Anleitung zum DLA der Fakultät VII finden Sie hier: "Fragen zu Bewerbungsunterlagen (Hochschullerer*innen-Gutachten, Sprachgutachten, Learning Agreement)" - "Wie fülle ich mein Learning Agreement aus?"

    Wie funktioniert die Anerkennung?

    Die Anerkennung von Studienleistungen, die außerhalb der TU Berlin erbracht werden, erfolgt im Rahmen der Studienordnung des jeweiligen Studienganges. Üblicherweise können maximal 50% des Studiums im Ausland absolviert werden.

    Um eine Anerkennung zu gewährleisten, müssen die Lehrveranstaltungen sowohl inhaltlich als auch vom Umfang her den Anforderungen der Studienordnung gerecht werden. Im Einzelfall entscheidet darüber der Prüfungsobmann. In Europa werden Studienleistungen üblicherweise in ECTS (Leistungspunkte) bemessen. Ein gängiger Umrechnungskurs liegt bei 3 ECTS = 2 SWS.

    Bei allgemeinen Fragen zur Anerkennung können Sie sich auch an Peter Marock wenden.

    Kann ich im Ausland einen Abschluss erwerben?

    Im Rahmen von Doppelabschlussprogrammen: Ja; ansonsten nur auf Eigeninitiative. Im Rahmen des Erasmus+ Austauschprogramm erfolgt im Allgemeinen die Einschreibung als "Erasmus+ Student*in" / „Gaststudent*in“. Als Gaststudent*in sind Sie nicht berechtigt, Studienabschlüsse zu erlangen. Ausnahmen sind jedoch manchmal möglich, insbesondere dann, wenn die Gasthochschule aufgrund von fachlicher Exzellenz ein besonderes Interesse daran hat, die/den Studierenden an sich zu binden.

    Wo finde ich die Formulare zur Erasmus+ Bewerbung?

    Alle benötigten Formulare stehen zum Download bereit: Formulare

    Wie viele ECTS muss ich im Ausland belegen?

    Sie müssen Kurse im Umfang von mindestens 20 ECTS pro Semester im Digitalen Learning Agreement auflisten und im Ausland belegen! Am Ende des Auslandsaufenthaltes müssen mindestens 20 ECTS pro Semester auf dem Transcript of Records (Zeugnis) der Partnerhochschule nachgewiesen werden.

    Wie viele ECTS muss ich zu Beginn des Auslandsaufenthaltes noch offen haben?

    Sie sollten zu Beginn des Auslandsaufenthaltes noch min. 18 ECTS in Ihrem Studium offen haben, die Sie dann im Ausland belegen könnten. Somit kann ein fachlicher Mehrwert für Ihr Studium gewährleistet werden.

    Wie viele ECTS muss ich mir nach dem Auslandsaufenthalt an der TU anerkennen lassen?

    Wir empfehlen, dass Sie sich die im Ausland erbrachten Leistungen auf Ihr TU-Studium anerkennen lassen. Hierfür ist der Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs zuständig. Die Anerkennung als Zusatzmodule ist leider nicht mehr möglich.

    Wie alt darf der Sprachnachweis sein?

    Der Sprachnachweis darf nicht älter als 2 Jahre zum Zeitpunkt der Erasmus+ Bewerbung an der TU Berlin sein.

    Genaue Angaben zum Sprachniveau und Sprachnachweis entnehmen Sie bitte der fakultätsspezifischen Broschüre und der Erasmus+ Bewerbungsinfo.

    Welche Sprachnachweise können eingereicht werden?

    Alle Sprachnachweise entnehmen Sie bitte der Broschüre „Erasmus+ Bewerbungsinfo“. Angaben zum Sprachniveau entnehmen Sie bitte der fakultätsspezifischen Broschüre.

    Sollten Sie Ihr Abitur/Bachelorstudium im Ausland absolviert haben, kann das auch als Sprachnachweis akzeptiert werden, wenn:

    • Abitur/Bachelorabschluss nicht älter als 2 Jahre ist.
    • Unterrichtssprache des Abiturs/Bachelors der Unterrichtssprache der Partnerhochschule entspricht.
    • Die Partnerhochschule das auch als Sprachnachweis akzeptiert. Bitte informieren Sie sich selbständig und reichen eine Bestätigung/Screenshot davon ein.

    Gibt es Beschränkungen wegen COVID-19?

    COVID-19 Hinweis: Bitte beachten Sie, dass

    • die Einreise in bestimmte Zielländer und/oder der Besuch des Campus Ihrer Wunschuniversität ggf. den Nachweis / die Anerkennung einer vollständigen Covid-19-Impfung sowie ggf. die Einhaltung bestimmter Hygieneregelungen voraussetzt.
    • Sie sich mit der Einreichung einer Bewerbung bereit erklären, den Impfnachweis bei Bedarf rechtzeitig vorzulegen und die jeweils gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie die Hygienevorschriften der Partnerhochschule zu befolgen.
    • ggf. notwendige Kosten in Folge einer Nichtbeachtung von Einreisebestimmungen, Impfauflagen und sonstigen Hygienevorgaben zu Ihren Lasten gehen.

    Kann ich meine Abschlussarbeit im Ausland schreiben?

    Ja, es gibt die Möglichkeit, dass Sie Ihre Abschlussarbeit im Ausland schreiben könne. Sprechen Sie unbedingt zu erst mit Ihrem/r betreuenden Professor*in an der TU Berlin.

    Bringen Sie als nächstes in Erfahrung, wie und ob Sie vor Ort an der Gasthochschule eingeschrieben werden

    1. Sie werden im Rahmen Ihrer Abschlussarbeit an der Partnerhochschule (PH) als reguläre/r Erasmus+ Austauschstudent*in eingeschrieben.

    • Sie können sich bei uns, beim Büro für Internationales bewerben.
    • Bitte beachten Sie neben den gängigen Bewerbungsunterlagen folgende Kriterien:

      • Vorliegen der Betreuungszusagen von jeweils einer/einem Professor*in der TUB und PH
      • TUB-Professor*in ist Erstbetreuer*in (muss aus Betreuungszusage hervorgehen)
      • Fakultätsinterne Bewerbung bzw. Kooperation innerhalb der eigenen Fakultät
      • Nominierungsfrist an der PH ist noch nicht abgelaufen (falls Bewerbung außerhalb der regulären Bewerbungsfristen für ein Auslandssemester an der TUB)
      • Sollten die Nominierungsfristen für das betreffende Semester bereits abgelaufen sein, erfragen Sie bei der PH bitte, ob eine Bewerbung noch möglich ist und teilen uns dies mit. 

     

    2. Sie schreiben Ihre Abschlussarbeit im Rahmen eines Internships/Traineeships bzw. gehen als Researcher an die PH und werden deshalb NICHT eingeschrieben.

    Bitte wenden Sie sich direkt an den Career Service der TUB für weitere Informationen. Nach Einzelfallprüfung kann ggf. eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ Placement erfolgen.

    Kann ich von den 20 ECTS abweichen, wenn ich meine Abschlussarbeit im Ausland schreiben möchte?

    Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit an einer unserer Partnerhochschulen schreiben möchten, dann können Sie von Seiten der TU Berlin von den mindestens 20 ECTS pro Semester abweichen. In Ihr DLA tragen Sie dann die in Ihrer StuPO festgelegten ECTS ein. Wenn diese unter 20 ECTS liegen, ist das bei Abschlussarbeiten in der Regel unproblematisch.

    Bitte beachten Sie aber, dass dies nur möglich ist, wenn auch die Partnerhochschule damit einverstanden ist. Viele Partnerhochschulen fordern höhere Untergrenzen für einen Austausch, ungeachtet dessen, ob es sich um eine Abschlussarbeit handelt. Es ist demnach durchaus möglich, dass Sie zusätzliche Lehrveranstaltungen belegen müssen, um die Mindest-ECTS-Anzahl der Partnerhochschule zu erreichen. Andernfalls kann der Austausch nicht stattfinden. Informieren Sie sich deshalb bereits im Vorfeld umfassend über die Bedingungen für eine Abschlussarbeit an einer unserer Partnerhochschule.

    Muss ich als Student*in aus einem Drittstaat ein Visum für den Aufenthalt in einem anderen EU-Staat beantragen?

    Studierende aus Drittstaaten benötigen in der Regel ein Visum für den Aufenthalt in anderen EU-Staaten, wenn Sie sich dort länger als 90 Tage aufhalten wollen. Falls der betreffende Staat aber die REST-Richtlinie (vgl. www.asyl.net/recht/gesetzestexte/aufenthaltsrecht/rest-richtlinie-2016801eu) übernommen hat und die jeweilige Universität die Richtlinie auch zur Anwendung bringt, ist ein Visum für den Aufenthalt nicht erforderlich.

    Studierende aus Drittstaaten, die einen Aufenthaltstitel eines anderen Schengen-Staates besitzen und an der TU Berlin ein Studium aufnehmen wollen, können visumsfrei einreisen und dann nach der Immatrikulation hier vor Ort einen Aufenthaltstitel beantragen. Die Grundlage dafür bietet §39 Absatz 6 der Aufenthaltsverordnung (www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__39.html).

    Für die Beantragung des Visums sind ggf. finanzielle Rücklagen nachzuweisen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei der Botschaft bzw. im Generalkonsulat des Ziellandes, auch über den Preis des Visums. Sofern Sie auch das Erasmus+ Stipendium (Scholarship Letter) als Nachweis für finanzielle Rücklagen benötigen, wenden Sie sich bitte an studentmobility(at)international.tu-berlin.de.

    Wie bekomme ich die Green-Travel Sonderförderung?

    Ab 2022 können Erasmus+ Studierende, die nachhaltig reisen, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 EUR zusätzlich zur individuellen Unterstützung erhalten. Reisetage (max. 2 Tage für Hinreise und max. 2 Tage für Rückreise) können zusätzlich zum Förderzeitraum finanziert werden.
    Durch die Option „green travel“ soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.
    Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist es, dass Sie mit einem möglichst umweltfreundlichen Verkehrsmittel zur Gastuniversität an- und auch wieder zurückreisen. Mit dem Flugzeug, Schiff oder allein mit dem Auto zu reisen, gilt hierbei als nicht umweltschonend.

    Weitere Infos dazu erhalten Sie von uns per Mail NACHDEM Sie die Zusage für einen Erasmus+ Austauschplatz erhalten haben. Dann erst können Sie einen Antrag auf Sonderförderung "grünes Reisen" stellen.

    Tipps zum nachhaltigen Reisen:

    • Machen Sie Gebrauch von Sharing-Angeboten im Bereich der Mobilität.
    • Konsultieren Sie verschiedene Seiten beim Kauf der An- und Abreise. Vor allem im Fall einer Bahnfahrt kann es sich lohnen, die Seite des Ziellandes aufzurufen (z.B. kann eine Reise von München nach Rom günstiger sein, wenn man sie über Trenitalia bucht, als über die Deutsche Bahn). 

    Weitere Informationen über Green Travel finden Sie hier!

    Die Sonderförderung gilt leider nicht für Studierende, die einen Ausalndsaufenthalt in der Schweiz absolvieren werden.

    Wie bekomme ich die Sonderförderung (Top Up) "fewer opportunities"?

    Ab dem WiSe 2022/23 können Erasmus+ Studierende mit sog. geringeren Chancen ("fewer opportunities") eine Sonderförderung (Top Up) in Höhe von 250,00 EUR pro Monat (bzw. 8,33 EUR pro Tag) zusätzlich zu dem Grundstipendium erhalten. Die Sonderförderung kann nur für eine Sonderförderungsschiene beantragt werden. Der DAAD hat zu diesem Thema eine Übersicht für Teilnehmende erstellt.

    Weitere Infos dazu erhalten Sie von uns per Mail NACHDEM Sie die Zusage für einen Erasmus+ Austauschplatz erhalten haben. Dann erst können Sie einen Antrag auf Sonderförderung "fewer opportunities" stellen.

    Wer ein Top up beantragen möchten, sollte eines der folgenden Kriterien erfüllen:

    Erwerbstätige Studierende

    • können das Top up erhalten, wenn sie für die Durchführung des Auslandsaufenthalts eine Arbeit aufgeben müssen, in der sie mindestens durchgängige 6 Monate vor der Mobilität gearbeitet und monatlich zwischen 450€ und 850 € netto durchschnittlich verdient haben. Die TU Berlin hat sich entschieden, eine gemittelte Berechnung des Erwerbs zuzulassen, sofern der über 6 fortlaufende Monate gemittelte Netto-Erwerb im Ergebnis monatlich über 450€ und unter 850€ liegt.
    • Der Zeitraum in der die Tätigkeit ausgeübt wurde, sollte in einem Zeitfenster von 6 Monaten vor dem Zeitpunkt des Antritts der Mobilität liegen.
    • Eine Kündigung ist keine Voraussetzung für den Erhalt des Top ups, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.

    Erstakademikerin und Erstakademiker

    • Studierende, deren beide Elternteile oder ein alleinerziehendes Elternteil keinen Abschuss einer (Fach-)Hochschule oder einen vergleichbaren Abschluss (beispielsweise von einer Berufsakademie) haben/hat, können das Top up beantragen.
    • Ob ein Abschluss als akademischer Abschluss gilt, kann in der Regel auf der Webseite Hochschulkompass der HRK sowie auf der Webseite der Stiftung Akkreditierungsrat nachgeschlagen werden.
    • Bei ausländischen Abschlüssen müssen Studierende nachweisen können, dass diese nicht als akademischer Abschluss gewertet werden.

    Studierende, die ihre Mobilität mit Kind/ern antreten

    • und mindestens ein Kind während des gesamten Aufenthaltes mitnehmen, können unabhängig von der Anzahl der Kinder ein Top up erhalten.
    • Wenn beide Elternteile einen Auslandsaufenthalt antreten, ist eine Doppelförderung eines Kindes ausgeschlossen. Sollten beide Elternteile zwei oder mehr Kinder mitnehmen, können beide einen Zuschuss erhalten.

    Studierende mit einer chronischen Erkrankung

    • können das Top up beantragen, wenn ihnen aufgrund einer chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.

    Studierende mit einer Behinderung

    • die einen Grad der Behinderung von 20 oder mehr haben, können ebenfalls das Top up beantragen, wenn ihnen aufgrund der Behinderung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.

    Die Sonderförderung gilt leider nicht für Studierende, die einen Ausalndsaufenthalt in der Schweiz absolvieren werden.