Hier bekommen Sie alle wichtigen Fragen zum Austausch in Europa beantwortet und die wichtigsten Termine und To Dos im Überblick.
Okt./ Nov. | Veröffentlichung der Erasmus+ Austauschplätze auf unserer Webseite und in den Infobroschüren in der Infothek bzw. den betreuenden Hochschullehrer*innen |
Okt. - Dez. | Länderspezifische Informationsveranstaltungen für das Studium im Ausland organisiert durch das Büro für Internationales, siehe Termine. Zusätzlich: fachspezifische Informationsveranstaltungen durch Hochschullehrer*innen (Aushänge in den Fakultäten beachten!) |
Sprachtests durch die ZEMS, Zentraleinrichtung moderner Sprachen, www.zems.tu-berlin.de. Nachweis der Sprachkenntnisse durch die einzelnen Dozenten*innen der ZEMS der TU, FU oder HU. Benötigte Formulare sind unter Formulare zu finden. | |
Jan. | Bewerbungstermin: Abgabe der Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal "Mobility Online". Der Link zum Bewerbungsportal, Bewerbungsformulare und Hinweise zum Ausfüllen sind hier zu finden. |
BEWERBUNGSFRIST für das akad. Jahr 2024/25 (WiSe 2024/25 und/oder SoSe 2025): 1. Nov 2023 - 10. Jan 2024. Gerne können Sie die Bewerbung auch schon vor der Frist hochladen! | |
Jan. - März | Auswahl der Bewerber*innen, ggf. Auswahlgespräche. Zu- und Absagen werden per E-Mail verschickt. |
Feb. - Mai | Nominierung der ausgewählten TU-Studierenden an den Partnerhochschulen. Das Büro für Internationales bzw. die Referent*innen für Internationales/programmverantwortliche Hochschullehrende an den Fakultäten nominieren die ausgewählten Studierenden per E-Mail/über Online-Portale (abhängig von der Partnerhochschule) an den Gasthochschulen. |
März - Juni | Selbstständige Anmeldung der ausgewählten Studierenden an den Partnerhochschulen. I.d.R. nimmt die Partnerhochschule mit dem/der Stipendiaten/in, dem/der verantwortlichen Hochschullehrenden oder dem Büro für Internationales per Mail Kontakt auf und übersendet Informationen für die Einschreibung an der Partneruniversität. Dieses Verfahren verläuft je nach Partneruniversität unterschiedlich - bitte in den Erfahrungsberichten nachlesen. Falls kein Kontakt seitens der Partneruni hergestellt wird, eigenständig an der Partneruniversität erkundigen!!! |
Mai - Juni | Stipendienzusage (endgültige Zusage) mit Dauer und Höhe des Erasmus+ Stipendiums kann im Mobility Online Portal heruntergeladen werden. |
Bewerbungen auf Restplätze sind möglich. Listen mit den noch vorhandenen Plätzen und Informationen zur Bewerbung werden hier veröffentlicht. Es können grundsätzlich nur Restplätze für einen Aufenthalt im Sommersemester angeboten werden. BEWERBUNGSFRIST für Restplätze im SoSe 2025: 1. - 31. Mai 2024 |
Sommer - Dez | Wahl des Gastlandes: Lesen der fakultätsspezifischen Infobroschüren; Klären der Unterrichtssprache; Erfahrungsberichte ehem. Austauschstudierender lesen (Infothek); Lesen von Studienführern und Vorlesungsverzeichnissen des Gastlandes bzw. der Gasthochschule; Kurszusammenstellung; Infoveranstaltungen besuchen; am Buddyprogramm (ab Sept./Okt.) teilnehmen und Erfahrungen von Austauschstudierenden sammeln |
Gespräch mit den programmverantwortlichen Hochschullehrer*innen bzw. Prüfungsobleuten und Abklärung des Studieninhaltes im Ausland: Wie passt das Auslandsstudium in den Lehrplan; akadem. Jahr/ Semester mit Besuch der Vorlesungen; Studien- oder Abschlussarbeit für ein Semester; Doppelabschluss; Anerkennungsfragen | |
Sprachvorbereitung/Spracherwerb:Kursangebote der ZEMS und der SKB der TUB; private Sprachkurse; Sprachtandems nutzen an Sprachschulen oder über das Buddyprogramm; Sprachtest der ZEMS | |
Jan. | Abgabe der Bewerbung über das "Mobility Online Portal" |
BEWERBUNGSFRIST für das akad. Jahr 2024/25 (WiSe 2024/25 und/oder SoSe 2025): 1. Nov 2023 - 10. Jan 2024. Gerne können Sie die Bewerbung auch schon vor der Frist hochladen! | |
Jan. - März | ggf. Vorbereitung auf Auswahlgespräch (Jan. - März) |
Antrag auf Auslands-BAföG (sofort nach Auswahl stellen) | |
weiterhin Sprachvorbereitung/Spracherwerb; Studienvorbereitung und Informationen zum Gastland und zur Gastuniversität sammeln | |
Zu- und Absagen werden verschickt (Feb./März) | |
Feb- Mai | Nominierung der ausgewählten Studierenden an den Partneruniversitäten (s.o.) |
März - Juni | Selbstständige Anmeldung der Studierenden an der Partnerhochschule, Achtung: Die Fristen enden häufig Ende März bzw. Ende April! Falls kein Kontakt seitens der ausländischen Partneruniversität hergestellt wird, bitte eigenständig an der Partneruniversität im International Office oder bei den dortigen verantwortlichen Erasmus+ Hochschulprofessoren*innen bzw. Erasmus+ Koordinatoren*innen erkundigen!!! |
Juni | Stipendienzusage (endgültige Zusage) mit Dauer und Höhe des Erasmus+ Stipendiums kann im Mobility Online Portal heruntergeladen werden. Damit kann im Immatrikulationsamt eine Beurlaubung semesterweise beantragt werden. |
Lesen der Pre-Departure Broschüre (Infos zu Urlaubssemestern, Krankenversicherung, etc.) | |
Reisevorbereitungen | Die Pre-Departure-Broschüre und die Erfahrungsberichte der Infothek geben viele nützliche Hinweise zur Reisevorbereitung. Wichtig für die Vorbereitung sind: |
• Krankenversicherung (Auslands-,Unfall-, Krankenrücktransportversicherung); | |
• evtl. Haftpflichtversicherung; | |
• Beantragung von Urlaubssemestern; | |
• eine Wohnung/ein Zimmer im Gastland organisieren; | |
• Kontaktaufnahme zu ehemaligen Austauschstudierenden bzw. gründliches Lesen der Erfahrungsberichte wird zur Klärung der oben genannten Punkte sehr empfohlen!; | |
• ggf. unsere Unterstützung bei der Beantragung eines Visums; | |
• mögliche Einreisebedingungen bzw. -beschränkungen des Gastlandes prüfen |
Patricia Seiler / Elena Pitscheider / Laurenz Nadler
INFOTHEK - Studentische Beratung von TU-Studierenden, die einen Austausch planen (Outgoing): Erstberatung & Europa/ERASMUS+
Sprechstunden | Di. & Do. 9.30-12.30 Uhr |
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Dilara Ünlüel
Betreuung ERASMUS+/Europa (Outgoing), Koordination Nominierungen ERASMUS+, Veranstaltungen, Erstberatung
Raum | H 0041A |
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Janina Horoba
Betreuung ERASMUS+ / Europa (Outgoing)
Raum | H 0041A |
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Erasmus+ ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, das den Austausch von Studierenden, Dozierenden und Personal innerhalb des europäischen Raumes durch finanzielle und organisatorische Unterstützung erleichtern soll. Neben den EU-Mitgliedsstaaten sind am Erasmus+ Programm auch Liechtenstein, Norwegen, Island, Türkei, Serbien, das Vereinigte Königreich und Nordmazedonien beteiligt.
HIER finden Sie unsere aktuellen fakultätsspezifischen Broschüren mit den Erasmus+ Austauschplätzen der einzelnen Fakultäten.
Informationen finden Sie auch hier:
Ja, es besteht die Möglichkeit an einer unserer Partneruniversitäten in Großbritannien und der Schweiz zu studieren. Sie können sich zu den regulären Erasmus+ Fristen bewerben. Die Kooperationen finden Sie hier.
Für Großbritannien können Sie das reguläre Erasmus+ Stipendium erhalten, das ein monatliches Teilstipendium (je nach Haushaltslage) und den Erlass der Studiengebühren beinhaltet.
Für die Schweiz erhalten Sie in der Regel ein Stipendium der Schweizer Regierung und den Erlass der Studiengebühren.
Das Erasmus+ Programm steht allen offen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung, des Stipendienantritts und während des gesamten Auslandsaufenthaltes an der TU Berlin immatrikuliert sind (Studierendenaustausch), oder arbeiten (Austausch für Mitarbeitende). Bei Studiengängen in Kooperation mit anderen Universitäten muss die TU Berlin Ihre Hauptuniversität sein.
Staatsangehörige von Drittländern (außereuropäische Länder) sollten sich bitte rechtzeitig selbstständig um Visumsangelegenheiten kümmern!
Da ein Auslandsstudium relativ lange Vorlaufzeiten mit sich bringt, ist für einen Austausch im Bachelor ab dem 3. Fachsemester schon eine Bewerbung direkt nach Studienbeginn nötig, d. h. im Januar nach Studienaufnahme. Sie können sich auf ein oder zwei Auslandssemester bewerben. Die Bewerbungsfrist hierfür liegt im Januar.
Bitte klären Sie unbedingt mit der Studienfachberatung / Studiengangskoordinator*in ab, wann ein Auslandsaufenthalt in Ihrem Studiengang möglich ist.
Für Teilnehmende an Doppelabschlussprogrammen gelten mitunter besondere Regelungen (welche Prüfungen bereits absolviert sein müssen usw.), die bei den zuständigen Hochschullehrenden bzw. auf deren Internetseiten zu erfahren sind.
Mit vorbereitenden Sprachkursen (z.B. an der ZEMS oder SKB), die den Aufenthalt im Ausland erleichtern, kann nie früh genug begonnen werden.
Zunächst sollten Sie überprüfen, ob die gewünschte Partnerhochschule ihren Lehrplan in einzelne Semester (statt in Studienjahre) einteilt. Ist dies der Fall, so können Austauschprogramme grundsätzlich auch für ein einzelnes Sommersemester genutzt werden.
Aufgrund der sprachlichen und kulturellen Eingewöhnungsphase ist der akademische Erfolg bei kurzen Auslandsaufenthalten jedoch meist geringer. Daher wird bei der Auswahl der Kandidat*innen insbesondere Wert auf solide Sprachkenntnisse und ein fundiertes Studienvorhaben gelegt. In den Erasmus+ Verträgen ist üblicherweise der Auslandsaufenthalt für ein akademisches Jahr, beginnend zum Wintersemester, vorgesehen. Folglich werden die Plätze auch zum Wintersemester vergeben. Wer sich zum Sommersemester bewerben möchte, sollte sich daher ebenfalls bereits im Januar des Vorjahres dafür bewerben. Spätere Bewerbungen haben nur dann eine Chance, wenn nicht alle Plätze vergeben wurden. Hier ist die Bewerbungsfrist der 31. Mai.
Meist können Sie sich auch außerhalb des Erasmus+ Programms, d. h. ohne Erasmus+ Stipendium als sogenannter Free-Mover an Ihrer Wunschuniversität bewerben. Die Hochschulen in Europa sind zu einem großen Teil öffentlich finanziert, daher werden vergleichsweise niedrige Studiengebühren verlangt. Zur Finanzierung kann BAföG oder ein Bildungskredit beantragt werden. Ausländische Studiengebühren werden im Rahmen von Auslands-BAföG mit bis zu ca. 4600 € p.a. bezuschusst. Nähere Informationen finden Sie hier.
Unter Umständen können auch fachfremde Austauschprogramme genutzt werden. Hierfür ist die Zustimmung der Partneruniversität sowie ggf. des verantwortlichen Hochschullehrenden erforderlich. Es wird eine überdurchschnittliche Qualifikation und ein fachlich begründetes Studien- bzw. Forschungsvorhaben erwartet.
Das Erasmus+ Stipendium setzt sich in der Regel aus zwei Teilen zusammen:
Weitere Hinweise:
Mehr über die Lebenshaltungskosten erfahren Sie in den Erfahrungsberichten der ehemaligen Austauschstudierenden in unserem Online Portal.
Maximale Dauer des Erasmus+ Teilstipendiums:
Das Erasmus+ Teilstipendium wird in der Regel für maximal 4 Monate (=120 Tage) (bei einem Austauschsemester) bzw. 8 Monate (=240 Tage) (bei zwei Austauschsemestern) gewährt (bei einem Trimester sind es 4 Monate, bei 2 Trimestern sind es 6 Monate, bei 3 Trimestern sind es 8 Monate). Dieser Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten der Studierenden wird von der Europäischen Kommission finanziert und festgesetzt (die TU Berlin hat hier keinen Einfluss).
Höhe des Erasmus+ Teilstipendiums:
Ländergruppe 1:
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
Monatlicher Zuschuss, Gruppe 1: 600€
Ländergruppe 2:
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Monatlicher Zuschuss, Gruppe 2: 540€
Ländergruppe 3:
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Monatlicher Zuschuss, Gruppe 3: 490€
Die Schweiz ist seit 2014/15 kein Erasmus+ Programmland. Studierende der TU Berlin können dennoch gebührenfrei an den Schweizer Partnerhochschulen studieren, erhalten den Mobilitätszuschuss jedoch nicht von der Heimathochschule sondern in der Regel von der jeweiligen Schweizer Partnerhochschule.
Es gibt keine Garantie dafür, dass Sie nach einer Erasmus+ Bewerbung auch einen Platz an einer Gasthochschule erhalten. Auch wer mit der Wahl der Gastuniversität auf aktuell gute Bedingungen achtet (an der Universität gibt es mehr freie Plätze als Bewerber*innen), kann nicht von einem Stipendium ausgehen. Insgesamt bekommen etwa zwei Drittel der Bewerber*innen ein Erasmus+ Stipendium.
Um die Wettbewerbssituation grob abzuschätzen, die aktuellen Bewerbungstrends: Am härtesten umkämpft sind die Austauschprogramme für Wirtschaftswissenschaftler*innen (Wi-Ing) inkusive ihrer Schwerpunktfächer.
Ein Großteil der Bewerber*innen zieht urbane Ballungsräume gegenüber kleinen Universitätsstädten vor. Beliebte Länder(-gruppen) sind aktuell Skandinavien, Großbritannien und Südeuropa.
Ausschlaggebend ist der Gesamteindruck der Bewerber*innen. Dazu zählen:
Ihre Bewerbung sollte sorgfältig ausgearbeitet sein. Auch wenn viele Studierende nur ungern über die Planung ihrer Spezialisierung und späteren Karriere nachdenken, ist es im Rahmen der Bewerbung durchaus sinnvoll, den Zusammenhang zwischen dem Auslandsaufenthalt und längerfristigen Forschungs- und Karrierezielen deutlich zu machen.
Eine Mehrfachbewerbung mit bis zu drei Prioritäten bedeutet mehr Arbeit, die aber mit gesteigerten Chancen belohnt wird. Wird ein/e Kandidat*in für die erste Priorität nicht nominiert, nimmt seine/ihre Bewerbung am Auswahlverfahren der zweiten und ggf. dritten Priorität teil.
Da das Platzangebot im Vereinigten Königreich sehr begrenzt ist, sollten Studierende, die gerne auf Englisch studieren möchten, als Alternative auch Universitäten in Ländern wie Schweden, Norwegen, Finnland, den Niederlanden und Dänemark in Erwägung ziehen. Die Universitäten in diesen Ländern bieten meist einen Teil der Kurse auf Englisch an. Für Studierende Berliner Hochschulen ist es meist schwer vorstellbar, auf ein urbanes Lebensumfeld zu verzichten. Folglich verbessern sich die Chancen mit einer Bewerbung an eine Universität außerhalb der Ballungszentren. Neben verbesserten Chancen auf ein Stipendium wird an solchen Universitäten immer wieder die gute Betreuung sowie intensiver Kontakt zur Lokalbevölkerung gelobt.
Vorlesungsverzeichnisse der Partneruniversitäten finden Sie in der Infothek und im Internet. Eine Hilfestellung zur Kurswahl sind evtl. die Erfahrungsberichte der ehemaligen Austauschstudierenden, die in der Infothek erhältlich sind.
Als Erasmus+ Student*in müssen Sie sich nicht an die Studienordnung der ausländischen Universität halten und können die Kurse entsprechend der Anforderungen der Studienordnung an der TU Berlin zumeist frei wählen. ABER Sie müssen Kurse passend zum ISCED-Code (Fächer-Code) der Kooperation aussuchen. Sollten Sie Kurse außerhalb des ISCED-Codes wählen, kann die Partnerhochschule Ihre Bewerbung ggf. ablehnen.
Im Ausland ist das Studium üblicherweise in Undergraduate Studies (3-4 Jahre; zum Erwerb des Bachelor) und Graduate Studies (1-2 Jahre; zum Erwerb des Master) eingeteilt.
Für Bachelor- oder Masterstudierende der TU Berlin gilt: An der Partnerhochschule müssen Kurse gewählt werden, die ähnlich zu denen an der TU Berlin sind und zum ISCED -Code der gewählten Kooperation passen. Dabei sollte bedacht werden, wie sich die ausgewählten Kurse in das Studium an der TU Berlin einfügen können. Für eine problemlose spätere Anerkennung wird empfohlen, die Auswahl der Kurse mit dem Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs zu besprechen.
Für Master-Studierende gilt: Um Leistungen für das Studium anrechnen zu lassen, wird vom Prüfungsausschuss verlangt, dass an der ausländischen Universität Kurse im Graduate-Bereich belegt werden. Lehrveranstaltungen im Undergraduate-Bereich werden meist nur dann anerkannt, wenn sie für das dritte Studienjahr oder später vorgesehen sind.
Das Digitale Learning Agreement (DLA) ist eine Vereinbarung zwischen dem/der TU-Austauschstudent*in, der TU Berlin und der Gasthochschule. Im Learning Agreement müssen Studierende vor Antritt ihres Auslandsstudiums die Kurse eintragen, die sie voraussichtlich an der Gasthochschule belegen werden. Ebenso müssen sie angeben, welche dieser Kurse sie sich anerkennen lassen möchten.
Diese (vorläufige) Kurswahl muss von Ihnen, Ihrer Gasthochschule und dem Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs unterschrieben werden. Sie müssen selbstständig dafür sorgen, dass Sie alle Unterschriften erhalten.
Wir und Fakultät IV und V haben alle Frage hier zusammengefasst und beantwortet "FAQ Digitales Learning Agreement (DLA)", "FAQ DLA - Fakultät IV", "FAQ DLA - Fakultät V".
Informationen und eine Video-Anleitung zum DLA der Fakultät VII finden Sie hier: "Fragen zu Bewerbungsunterlagen (Hochschullerer*innen-Gutachten, Sprachgutachten, Learning Agreement)" - "Wie fülle ich mein Learning Agreement aus?"
Die Anerkennung von Studienleistungen, die außerhalb der TU Berlin erbracht werden, erfolgt im Rahmen der Studienordnung des jeweiligen Studienganges. Üblicherweise können maximal 50% des Studiums im Ausland absolviert werden.
Um eine Anerkennung zu gewährleisten, müssen die Lehrveranstaltungen sowohl inhaltlich als auch vom Umfang her den Anforderungen der Studienordnung gerecht werden. Im Einzelfall entscheidet darüber der Prüfungsobmann. In Europa werden Studienleistungen üblicherweise in ECTS (Leistungspunkte) bemessen. Ein gängiger Umrechnungskurs liegt bei 3 ECTS = 2 SWS.
Bei allgemeinen Fragen zur Anerkennung können Sie sich auch an Peter Marock wenden.
Im Rahmen von Doppelabschlussprogrammen: Ja; ansonsten nur auf Eigeninitiative. Im Rahmen des Erasmus+ Austauschprogramm erfolgt im Allgemeinen die Einschreibung als "Erasmus+ Student*in" / „Gaststudent*in“. Als Gaststudent*in sind Sie nicht berechtigt, Studienabschlüsse zu erlangen. Ausnahmen sind jedoch manchmal möglich, insbesondere dann, wenn die Gasthochschule aufgrund von fachlicher Exzellenz ein besonderes Interesse daran hat, die/den Studierenden an sich zu binden.
Alle benötigten Formulare stehen zum Download bereit: Formulare
Sie müssen Kurse im Umfang von mindestens 20 ECTS pro Semester im Digitalen Learning Agreement auflisten und im Ausland belegen! Am Ende des Auslandsaufenthaltes müssen mindestens 20 ECTS pro Semester auf dem Transcript of Records (Zeugnis) der Partnerhochschule nachgewiesen werden.
Sie sollten zu Beginn des Auslandsaufenthaltes noch min. 18 ECTS in Ihrem Studium offen haben, die Sie dann im Ausland belegen könnten. Somit kann ein fachlicher Mehrwert für Ihr Studium gewährleistet werden.
Wir empfehlen, dass Sie sich die im Ausland erbrachten Leistungen auf Ihr TU-Studium anerkennen lassen. Hierfür ist der Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs zuständig. Die Anerkennung als Zusatzmodule ist leider nicht mehr möglich.
Der Sprachnachweis darf nicht älter als 2 Jahre zum Zeitpunkt der Erasmus+ Bewerbung an der TU Berlin sein.
Genaue Angaben zum Sprachniveau und Sprachnachweis entnehmen Sie bitte der fakultätsspezifischen Broschüre und der Erasmus+ Bewerbungsinfo.
Alle Sprachnachweise entnehmen Sie bitte der Broschüre „Erasmus+ Bewerbungsinfo“. Angaben zum Sprachniveau entnehmen Sie bitte der fakultätsspezifischen Broschüre.
Sollten Sie Ihr Abitur/Bachelorstudium im Ausland absolviert haben, kann das auch als Sprachnachweis akzeptiert werden, wenn:
COVID-19 Hinweis: Bitte beachten Sie, dass
Ja, es gibt die Möglichkeit, dass Sie Ihre Abschlussarbeit im Ausland schreiben könne. Sprechen Sie unbedingt zu erst mit Ihrem/r betreuenden Professor*in an der TU Berlin.
Bringen Sie als nächstes in Erfahrung, wie und ob Sie vor Ort an der Gasthochschule eingeschrieben werden
1. Sie werden im Rahmen Ihrer Abschlussarbeit an der Partnerhochschule (PH) als reguläre/r Erasmus+ Austauschstudent*in eingeschrieben.
Bitte beachten Sie neben den gängigen Bewerbungsunterlagen folgende Kriterien:
2. Sie schreiben Ihre Abschlussarbeit im Rahmen eines Internships/Traineeships bzw. gehen als Researcher an die PH und werden deshalb NICHT eingeschrieben.
Bitte wenden Sie sich direkt an den Career Service der TUB für weitere Informationen. Nach Einzelfallprüfung kann ggf. eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ Placement erfolgen.
Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit an einer unserer Partnerhochschulen schreiben möchten, dann können Sie von Seiten der TU Berlin von den mindestens 20 ECTS pro Semester abweichen. In Ihr DLA tragen Sie dann die in Ihrer StuPO festgelegten ECTS ein. Wenn diese unter 20 ECTS liegen, ist das bei Abschlussarbeiten in der Regel unproblematisch.
Bitte beachten Sie aber, dass dies nur möglich ist, wenn auch die Partnerhochschule damit einverstanden ist. Viele Partnerhochschulen fordern höhere Untergrenzen für einen Austausch, ungeachtet dessen, ob es sich um eine Abschlussarbeit handelt. Es ist demnach durchaus möglich, dass Sie zusätzliche Lehrveranstaltungen belegen müssen, um die Mindest-ECTS-Anzahl der Partnerhochschule zu erreichen. Andernfalls kann der Austausch nicht stattfinden. Informieren Sie sich deshalb bereits im Vorfeld umfassend über die Bedingungen für eine Abschlussarbeit an einer unserer Partnerhochschule.
Studierende aus Drittstaaten benötigen in der Regel ein Visum für den Aufenthalt in anderen EU-Staaten, wenn Sie sich dort länger als 90 Tage aufhalten wollen. Falls der betreffende Staat aber die REST-Richtlinie (vgl. www.asyl.net/recht/gesetzestexte/aufenthaltsrecht/rest-richtlinie-2016801eu) übernommen hat und die jeweilige Universität die Richtlinie auch zur Anwendung bringt, ist ein Visum für den Aufenthalt nicht erforderlich.
Studierende aus Drittstaaten, die einen Aufenthaltstitel eines anderen Schengen-Staates besitzen und an der TU Berlin ein Studium aufnehmen wollen, können visumsfrei einreisen und dann nach der Immatrikulation hier vor Ort einen Aufenthaltstitel beantragen. Die Grundlage dafür bietet §39 Absatz 6 der Aufenthaltsverordnung (www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__39.html).
Für die Beantragung des Visums sind ggf. finanzielle Rücklagen nachzuweisen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei der Botschaft bzw. im Generalkonsulat des Ziellandes, auch über den Preis des Visums. Sofern Sie auch das Erasmus+ Stipendium (Scholarship Letter) als Nachweis für finanzielle Rücklagen benötigen, wenden Sie sich bitte an studentmobility(at)international.tu-berlin.de.
Ab 2022 können Erasmus+ Studierende, die nachhaltig reisen, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 EUR zusätzlich zur individuellen Unterstützung erhalten. Reisetage (max. 2 Tage für Hinreise und max. 2 Tage für Rückreise) können zusätzlich zum Förderzeitraum finanziert werden.
Durch die Option „green travel“ soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.
Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist es, dass Sie mit einem möglichst umweltfreundlichen Verkehrsmittel zur Gastuniversität an- und auch wieder zurückreisen. Mit dem Flugzeug, Schiff oder allein mit dem Auto zu reisen, gilt hierbei als nicht umweltschonend.
Weitere Infos dazu erhalten Sie von uns per Mail NACHDEM Sie die Zusage für einen Erasmus+ Austauschplatz erhalten haben. Dann erst können Sie einen Antrag auf Sonderförderung "grünes Reisen" stellen.
Tipps zum nachhaltigen Reisen:
Weitere Informationen über Green Travel finden Sie hier!
Die Sonderförderung gilt leider nicht für Studierende, die einen Ausalndsaufenthalt in der Schweiz absolvieren werden.
Ab dem WiSe 2022/23 können Erasmus+ Studierende mit sog. geringeren Chancen ("fewer opportunities") eine Sonderförderung (Top Up) in Höhe von 250,00 EUR pro Monat (bzw. 8,33 EUR pro Tag) zusätzlich zu dem Grundstipendium erhalten. Die Sonderförderung kann nur für eine Sonderförderungsschiene beantragt werden. Der DAAD hat zu diesem Thema eine Übersicht für Teilnehmende erstellt.
Weitere Infos dazu erhalten Sie von uns per Mail NACHDEM Sie die Zusage für einen Erasmus+ Austauschplatz erhalten haben. Dann erst können Sie einen Antrag auf Sonderförderung "fewer opportunities" stellen.
Wer ein Top up beantragen möchten, sollte eines der folgenden Kriterien erfüllen:
Erwerbstätige Studierende
Erstakademikerin und Erstakademiker
Studierende, die ihre Mobilität mit Kind/ern antreten
Studierende mit einer chronischen Erkrankung
Studierende mit einer Behinderung
Die Sonderförderung gilt leider nicht für Studierende, die einen Ausalndsaufenthalt in der Schweiz absolvieren werden.