Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Erasmus+ Programm, zu Leistungen und Mobilitätszuschüssen.
Das Erasmus+ Programm unterstützt die Ziele der europäischen Bildungsagenden, bringt die Modernisierung, Internationalisierung und qualitative Verbesserung des Hochschulbereichs in Europa voran, steigert die Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort und trägt zur nachhaltigen Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern bei. Darüber hinaus stärkt es vor allem die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung sowie die Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden.
Mobilitätsmaßnahmen sind Ursprung und Kern des Erasmus+ Programms. Deutschen Hochschulen stehen für die Förderung der Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Hochschulpersonal innerhalb und außerhalb Europas vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung. Darüber hinaus bieten vielfältige Kooperations- und Partnerschaftsprogramme weitreichende Möglichkeiten für institutionellen Austausch zwischen Hochschulen in Europa und weltweit.
Folgende Erasmus+ Programmlinien gibt es ab 2021:
Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Referat "Studierendenmobilität & Internationale Studierende" ist für die Programmlinie "Leitaktion 1: Mobilität im Hochschulbereich - Mobilität von Einzelpersonen" zuständig. Hier können Mobilitäten in Programm- und Partnerländer gefördert werden.
Prioritäten der aktuellen Erasmus+ Programmgeneration 2021-27 sind: Digitalisierung, Inklusion und Diversität, „green“ Erasmus und Teilhabe am demokratischen Leben .
Teilnehmende Länder: Zu den Erasmus+ Programmländern zählen alle Mitgliedstaaten der EU sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, Serbien, Nordmazedonien, das Vereinigtes Königreich und die Türkei.
Neben den europäischen Programmländern können auch sogenannte Partnerländer - hierbei handelt es sich kurz gesagt um Länder außerhalb Europas - am Erasmus+ Programm teilnehmen. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des DAAD.
Mobilitätsmaßnahmen: Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms ERASMUS+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
Studierende können sowohl im Bachelor, als auch im Master und während der Promotion im Rahmen von Erasmus+ ins Ausland gehen.
Amelie Krüger
ERASMUS+-Hochschulkoordinatorin, Europäische Netzwerke
Raum | H 0042 |
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Nicole Schimko
Stipendienverwaltung Erasmus+
Raum | H 0041c |
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Kira Joy Dellert
Stipendienverwaltung Erasmus+
Raum | H 0041c |
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Ein Hauptbestandteil des Erasmus+ Programms ist neben dem Austauschplatz an der Partnerhochschule ein monatliches Mobilitätsstipendium (je nach Haushaltslage). Das Stipendium wird im Hochschuljahr 2022/23 für maximal 4 Monate (=120 Tage) (bei einem Austauschsemester) bzw. 8 Monate (=240 Tage) (bei zwei Austauschsemestern) gewährt. Dieser Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten der Studierenden wird von der Europäischen Kommission finanziert und festgesetzt (die TU Berlin hat hier keinen Einfluss). Die Fördersätze variieren von Jahr zu Jahr, da sie von der Finanzausstattung, der Zahl der Studierenden und der Aufenthaltsdauer abhängen.
Ländergruppe 1:
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
Monatlicher Zuschuss, Gruppe 1:
2020 & 2021: €450
2022: €600
Ländergruppe 2:
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Monatlicher Zuschuss, Gruppe 2:
2020 & 2021: €390
2022: €540
Ländergruppe 3:
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Monatlicher Zuschuss, Gruppe 3:
2020 & 2021: €330
2022: €490
Die Schweiz ist seit 2014/15 kein Erasmus+ Programmland. Studierende der TU Berlin können dennoch gebührenfrei an den Schweizer Partnerhochschulen studieren, erhalten den Mobilitätszuschuss jedoch nicht von der Heimathochschule sondern in der Regel von der jeweiligen Schweizer Partnerhochschule.
Ab dem WiSe 2022/23 können Erasmus+ Studierende mit sog. geringeren Chancen ("fewer opportunities") eine Sonderförderung in Höhe von 250,00 EUR pro Monat (bzw. 8,33 EUR pro Tag) zusätzlich zu dem Grundstipendium erhalten. Die Sonderförderung kann nur für eine Sonderförderungsschiene beantragt werden.
Folgende Sonderförderungsschienen gibt es:
Ab 2022 können Erasmus+ Studierende, die nachhaltig reisen, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 EUR zusätzlich zur individuellen Unterstützung erhalten. Reisetage (max. 2 Tage für Hinreise und max. 2 Tage für Rückreise) können zusätzlich zum Förderzeitraum finanziert werden.
Durch die Option „green travel“ soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.
Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist es, dass Sie mit einem möglichst umweltfreundlichen Verkehrsmittel zur Gastuniversität an- und auch wieder zurückreisen. Mit dem Flugzeug, Schiff oder allein mit dem Auto zu reisen, gilt hierbei als nicht umweltschonend.
Haftungsklausel: Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der EuropäischenKommission finanziert. Die Verantwortung für den
Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser, die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der
arin enthaltenen Angaben.
Verweis auf den DAAD: Weitere Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555