Das Erasmus+ Programm wurde 1987 von der Europäischen Kommissions ins Leben gerufen. Es unterstützt die Ziele der europäischen Bildungspolitik, bringt die Modernisierung, Internationalisierung und Digitalisierung des Hochschulbereichs in Europa voran, steigert die Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort und trägt zur nachhaltigen Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern bei. Darüber hinaus stärkt es vor allem die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung sowie die Beschäftigungsfähigkeit aller Teilnehmenden.
Mobilitätsmaßnahmen sind Ursprung und Kern des Erasmus+ Programms. Deutschen Hochschulen stehen für die Förderung der Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Hochschulpersonal innerhalb und außerhalb Europas vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung. Darüber hinaus bieten vielfältige Kooperations- und Partnerschaftsprogramme weitreichende Möglichkeiten für institutionellen Austausch zwischen Hochschulen in Europa und weltweit.
Folgende Erasmus+ Programmlinien gibt es ab 2021 (Quelle):
Weitere Informationen vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) finden Sie hier.
Im Jahr 2021 startete eine neue 7-jährige Programmgeneration. Neben dem bereits bekannten Schwerpunkt der Anerkennung von Studienleistungen stellt die neue Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 als horizontale Themen die Digitalisierung, Inklusion und Diversität, Erasmus+ "Green" und Teilhabe am demokratischen Leben in den Fokus des Programms.
Digitalisierung
Die Digitalisierung des Erasmus+ Programms besteht aus mehreren Komponenten. Zum einen steht die Digitalisierung der Verwaltung mit Erasmus without Papers (EWP) auf dem Plan und die digitale Verknüpfung mit allen europäischen Erasmus+ Hochschulen, zum anderen werden neue Fördermöglichkeiten wie "Blended Mobility" und "Blended Intensive Programmes" ins Leben gerufen.
Soziale Teilhabe
Inklusion und Diversität sind Leitthemen der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027. Mit einer Vielzahl an Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen will das Programm einen wesentlichen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit in allen Bildungsbereichen leisten.
Erasmus+ "Green"
Mit dem Ziel, Erasmus+ in den European Green Deal zu integrieren, soll das Potenzial für den ökologischen Wandel durch den Inhalt und Geltungsbereich des Programms erschlossen und seine Umweltauswirkungen verringert werden.
Teilhabe am demokratischen Leben
Die Stärkung der europäischen Identität und die Förderung der aktiven Beteiligung des Einzelnen sowie der Zivilgesellschaft an demokratischen Prozessen sind entscheidend für die Zukunft der Europäischen Union. Das Erasmus+ Programm der Generation 2021-2027 soll deshalb dazu beitragen, das Interesse der Menschen für die Europäische Union zu steigern und ihr Wissen darüber zu erweitern.
Anerkennung
In der Empfehlung zur Anerkennung wird den Mitgliedstaaten empfohlen, bis 2025 die erforderlichen Schritte einzuleiten, um eine „automatische gegenseitige Anerkennung“ zu gewährleisten, ohne ein gesondertes Anerkennungsverfahren durchlaufen zu müssen. Nach vorheriger Vereinbarung im Learning Agreement und auf Nachweis durch das Transcript of Records soll Geförderten gemäß European Credit Transfer eine vollständige Anerkennung ihrer Leistungen ermöglicht werden. Das digitale Learning Agreement, wird den Prozess der automatischen Anerkennung unterstützen. Ab Juni 2021 beginnend, müssen spätestens zum akademischen Jahr 2022/2023 alle innereuropäischen studentischen Mobilitäten über ein digitales Learning Agreement verfügen.
Die einzelnen Erassmus+ Programmlinien werden von unterschiedlichen Referaten des Büros für Internationales betreut.
Amelie Krüger
ERASMUS+ Hochschulkoordinatorin, Europäische Netzwerke
Raum | H 0042 |
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Das Erasmus+ Stipendium setzt sich in der Regel aus zwei Teilen zusammen:
Das Stipendium wird in der Regel für maximal 4 Monate (=120 Tage) (bei einem Austauschsemester) bzw. 8 Monate (=240 Tage) (bei zwei Austauschsemestern) gewährt (bei einem Trimester sind es 4 Monate, bei 2 Trimestern sind es 6 Monate, bei 3 Trimestern sind es 8 Monate). Dieser Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten der Studierenden wird von der Europäischen Kommission finanziert und festgesetzt (die TU Berlin hat hier keinen Einfluss).
Ländergruppe 1:
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
Monatlicher Zuschuss, Gruppe 1: 600€
Ländergruppe 2:
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Monatlicher Zuschuss, Gruppe 2: 540€
Ländergruppe 3:
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Monatlicher Zuschuss, Gruppe 3: 490€
Die Schweiz ist seit 2014/15 kein Erasmus+ Programmland. Studierende der TU Berlin können dennoch gebührenfrei an den Schweizer Partnerhochschulen studieren, erhalten den Mobilitätszuschuss jedoch nicht von der Heimathochschule sondern in der Regel von der jeweiligen Schweizer Partnerhochschule.
Ab dem WiSe 2022/23 können Erasmus+ Studierende mit sog. geringeren Chancen ("fewer opportunities") eine Sonderförderung in Höhe von 250,00 EUR pro Monat (bzw. 8,33 EUR pro Tag) zusätzlich zu dem Grundstipendium erhalten. Die Sonderförderung kann nur für eine Sonderförderungsschiene beantragt werden. Der DAAD hat zu diesem Thema eine Übersicht für Teilnehmende erstellt.
Wer ein Top up beantragen möchten, sollte eines der folgenden Kriterien erfüllen:
Ab 2022 können Erasmus+ Studierende, die nachhaltig reisen, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 EUR zusätzlich zur individuellen Unterstützung erhalten. Reisetage (max. 2 Tage für Hinreise und max. 2 Tage für Rückreise) können zusätzlich zum Förderzeitraum finanziert werden.
Durch die Option „green travel“ soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.
Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist es, dass Sie mit einem möglichst umweltfreundlichen Verkehrsmittel zur Gastuniversität an- und auch wieder zurückreisen. Mit dem Flugzeug, Schiff oder allein mit dem Auto zu reisen, gilt hierbei als nicht umweltschonend.
Haftungsklausel: Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der EuropäischenKommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser, die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Verweis auf den DAAD: Weitere Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555