Internationales
Geldbörse © Philipp Arnoldt
Stipendien und Förderungsmöglichkeiten

Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög)

Nach § 8 können ausländische Studierende u.a. eine Ausbildungsförderung beantragen, wenn

  • sie selbst in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Ausbildung in der BRD erwerbstätig waren oder
  • zumindest ein Elternteil während der letzten sechs Jahre vor Beginn der Ausbildung mind. drei Jahre in der BRD erwerbstätig war oder
  • sie ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und ein Elternteil oder der/die Ehepartner/in Deutsche/r ist oder
  • sie als EU- oder EWR- Staatsangehörige vor Beginn der Ausbildung in der BRD beschäftigt waren und die Tätigkeit in inhaltlichem Zusammenhang mit der Ausbildung steht oder
  • sie anerkannt sind als Asylberechtigte, Kontingent- oder Konventionsflüchtlinge oder Abschiebungsschutz besteht.

Bewerbungstermin: jederzeit

studierendenWERK Berlin - Sozialberatung

Die Sozialberatung des Studierendenwerks bietet Unterstützung durch:

  • Beratung zu Studienfinanzierung und sozialrechtlichen Fragen
  • Beratung von Studierenden mit Kind(ern) und schwangeren Studierenden
  • Finanzielle Unterstützung in Notlagen und zum Studienabschluss
  • Beratung und Unterstützung in Konfliktsituationen

Notfonds des Diakonischen Werks

Für Studierende aus Afrika, Lateinamerika und Asien (Ausnahme Südkorea) besteht in akuten Notlagen oder in der Abschlussphase des Hauptstudiums die Möglichkeit, einen Antrag auf Unterstützung aus dem Notfonds des Diakonischen Werks der EKD (Evangelische Kirche Deutschlands) zu stellen. Bei wiederholter Antragsstellung ist gesellschafts- oder entwicklungspolitisches Engagement nachzuweisen.

Bewerbungstermin: jederzeit

DAAD-Stipendien

Die Bewerbung muss vor Aufnahme des Studiums oder der Promotion über die DeutscheBotschaft bzw. das Erziehungsministerium im Heimatland erfolgen. In der Regel sind Bewerbungen von schon in der BRD Studierenden nicht mehr möglich.

Otto-Benecke-Stiftung e.V.

Die Otto Benecke Stiftung fördert studienvorbereitende Maßnahmen (Sprachkurs, Studienkolleg) von Asylberechtigten und Kontingentflüchtlingen unter 30 Jahren, die ein Studium aufnehmen oder fortsetzen möchten.

Bewerbungstermin: jederzeit

Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung fördert überdurchschnittlich begabte und gesellschaftspolitisch engagierte ausländische Studierende und Graduierte aller Fachrichtungen. Sie vergibt verlängerbare Jahresstipendien für Studierende bis zum ersten Abschluß sowie für Graduierte zur Promotion.

Friedrich-Naumann-Stiftung e.V.

Voraussetzung für eine Bewerbung bei der Friedrich–Naumann-Stiftung sind Hochbegabung, charakterliche Qualitäten und liberales politisches und gesellschaftliches Engagement. Gefördert werden Erststudien im Master und Promotionen.

Bewerbungstermine: 30. April und 31. Oktober

Konrad-Adenauer-Stiftung

Die Konrad-Adenauer-Stiftung fördert vorrangig ausländische Graduierte, die an einer deutschen Hochschule zu einem weiterführenden Studium (Master) oder zur Promotion berechtigt sind. Es werden in erster Linie fachlich hervorragende, gesellschaftspolitisch interessierte Bewerber/innen ausgewählt, die den Kontakt zur KAS in ihrem Heimatland herstellen.

Bewerbungstermin: 15. Januar und 15. Juli

Heinrich-Böll-Stiftung

Die Heinrich-Böll-Stiftung fördert Studierende und Graduierte aller Fachrichtungen und Nationalitäten, in Universitäten und Fach-/Hochschulen. Sie erwartet von ihren Stipendiat:innen hervorragende Studien- bzw. wissenschaftliche Leistungen, gesellschaftliches Engagement und eine aktive Auseinandersetzung mit den Grundwerten der Stiftung: Ökologie, Gewaltfreiheit, Solidarität und Demokratie.

Bewerbungstermin: 1. März und 1. September

Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V.

Die Stiftung vergibt Stipendien an Studierende und Promovierende, die sich für soziale Gerechtigkeit, lebendige Demokratie und Freiheit kritischen Denkens einsetzen. Die Bewerber:innen sollen sich durch politisches und gesellschaftliches Engagement und hohe fachliche Leistungen auszeichnen. Die Stiftung betrachtet die Förderung von Frauen als vorangige Aufgabe.

Bewerbungstermin: 1. April und 1. Oktober

Stipendien für Bildungsinländerinnen und -inländer

Stipendien für Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer werden außerdem von folgenden Stipendienwerken angeboten:

  • Studienstiftung des Deutschen Volkes
  • Cusanuswerk (Katholische Kirche)
  • Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst

Andere Stipendienwerke

Cusanuswerk

Cusanuswerk (Katholische Kirche)
Baumschulallee 5
53115 Berlin
Tel.: (0228) 983840

Stipendien für Doktorandinnen und Doktoranden (Nafög)

Nach dem Nachwuchsförderungsgesetz des Landes Berlin können deutsche und ausländische Doktorandinnen und Doktoranden bei weit über dem Durchschnitt liegenden Leistungen (insbesondere beim Hochschulabschluss) ein 'Elsa-Neumann-Stipendium' zur Vorbereitung auf die Promotion beantragen. Die Regelförderungszeit beträgt zwei Jahre. Außerdem besteht die Möglichkeit, ein Promotionsabschluss-Stipendium für max. ein Jahr zu beantragen (vgl. zur Doktorandenförderung auch die Informationen auf folgender Website).

Antragstermine: jeweils April und Oktober für eine Förderung ab 1.Juli bzw. 1.April

Weitere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten für eine Promotion finden Sie unter folgendem Link.

Dr.

Fred Mengering

Teamleitung, Beratung und Betreuung von internationalen Studierenden (Degree Seeking)

fred.mengering@tu-berlin.de

+49 30 314-24691

Raum H 0055
SprechzeitenDi und Do 9.30 bis 12.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

May Said / Yani Carmen Zegarra Jara / Ertan Özel / Berra Akbas

Studentische Beratung internationaler Studierender mit Abschlussziel, Beratung Visum & Aufenthaltserlaubnis für Studierende

bintstud@tu-berlin.de

+49 (0)30 314-24359

Raum H 0051
SprechstundenDi und Do 9.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr