Internationales

Weitere Unterkunftsmöglichkeiten

Eine weitere preiswerte Art des Wohnens ist eine Wohngemeinschaft (WG).

Wenn Sie eine private Unterkunft bevorzugen, finden Sie verschiedene Online-Anbieter in der Liste "Mitwohnzentralen".

Besonders zu Semesterbeginn suchen sehr viele Studierende ein Zimmer oder eine Wohnung. Bewerben Sie sich am besten für verschiedene Optionen. (Es ist ratsam keine Kautions- oder Mietzahlungen im Vorhinein zu tätigen! Wenn Ihr es dennoch tut, dann auf eigene Verantwortung!)

Studentische Vermittlung und Beratung

Die studentischen Beschäftigten des Bereichs Betreuung internationaler Studierender informieren Sie gerne über die Möglichkeiten, in Berlin ein Zimmer oder eine Wohnung zu bekommen.
Die studentischen Beschäftigten finden Sie im Hauptgebäude im Raum H51 (Di und Do 9:30-12:30 Uhr und 13:30-16:30 Uhr).

Freier Wohnungsmarkt

Natürlich haben Sie in Berlin auch die Möglichkeit sich auf dem Wohnungsmarkt selber eine Wohnung zu besorgen. Große Anzeigenteile mit Wohnungsangeboten befinden sich in den Sonnabend-Ausgaben der "Berliner Zeitung", der "Berliner Morgenpost" und des "Tagesspiegel". Kleinere Anzeigenteile finden Sie in den täglichen Ausgaben dieser Zeitungen.
Die 14-tägig erscheinenden Programmzeitschriften "Zitty" und "TIP" enthalten weitere Angebote. Zimmer in Wohngemeinschaften (WGs) werden vor allem in den Anzeigenteilen von "TIP" und "Zitty" sowie an den Schwarzen Brettern der Berliner Universitäten angeboten.
 

Studentische Beratung

May Said / Yani Carmen Zegarra Jara / Ertan Özel / Berra Akbas

Studentische Beratung internationaler Studierender mit Abschlussziel, Beratung Visum & Aufenthaltserlaubnis für Studierende

bintstud@tu-berlin.de

+49 (0)30 314-24359

Sekretariat INT SB
Raum H 0051
SprechstundenDi und Do 9.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr

Wohngeld und WBS

Wohngeld

Prinzipiell können auch ausländische Studierende Wohngeld beantragen. Allerdings müssen drei Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  1. Studierende dürfen dem Grunde nach kein Stipendium mit darin enthaltenem Mietzuschuss bekommen(z.B. BAFöG)
  2. Es ist eine auf Dauer angelegte, nicht nur durch das Studium begründete Trennung vom elterlichen Haushalt nachzuweisen (schwierig!)
  3. Studierende müssen über ein ausreichendes Einkommen verfügen (ca. 502,- € + Miete), da das Wohngeld nur ein Zuschuss zu den Wohnungskosten sein soll.

Die Höhe des zu erwartenden Mietzuschusses hängt von der Miete und dem Einkommen ab und wird individuell berechnet. Wohngeld kann beim Wohnen zur Untermiete bzw. in Studentenwohnheimen beantragt werden. Zur Antragstellung werden auf alle Fälle folgende Unterlagen benötigt:

  • Pass mit ausreichend lange gültiger Aufenthaltsbewilligung,
  • Miet-(bzw. Untermiet-)Vertrag und letzte Mietquittung,
  • Einkommensnachweis (Unterhaltsleistung der Eltern, Heinzelmännchen o.ä.), pol. Anmeldung, Studienbescheinigung.

Der Antrag kann während der Sprechzeiten in den Wohnungsämtern persönlich gestellt werden (dort ist man auch behilflich und überprüft die Unterlagen). Die Adressen der Wohnungsämter stehen im Branchenbuch ("Gelbe Seiten").

Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ist eine Hilfe bei der Wohnungssuche. Durch den Senatsbeschluss vom Dezember 1984 sind die Möglichkeiten für ausländische Studierende, eine Wohnung anzumieten, erweitert worden. Seit dem 1.1.1985 können ausländische Studierende einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

Was ist ein WBS? Der WBS berechtigt dazu, in eine mit öffentlichen Mitteln errichtete Wohnung (Sozialwohnung) einzuziehen oder eine der Belegungsbindung unterliegende Wohnung in Ostberlin anzumieten. Der WBS ist allerdings an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.

Wer bekommt einen WBS? Einen WBS bekommt eine Einzelperson, die ein bereinigtes Jahresbruttoeinkommen von höchstens 16.800 € hat. Das heißt, dass von dem tatsächlichen Bruttoeinkommen Beträge wie das Kindergeld, der Arbeitnehmerpauschbetrag (920 €)und bestimmte Freibeträge abgezogen werden, sowie nochmals bis zu 30%, wenn Steuern, Renten- und Krankenversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Zwei Personen dürfen bereinigt 25.200 € brutto verdienen, für jede weitere Person im Haushalt kommen 5.740 €, für jedes Kind 700 € hinzu. Jedem Haushaltsmitglied steht ein Wohnraum zu. Ein weiterer Raum wird zuerkannt, wenn wichtige persönliche oder berufliche Gründe vorliegen.