Das Büro für Anerkennungs- und Äquivalenzangelegenheiten ist zuständig für:
Bei Fragen zu den Studiengängen der TU Berlin wenden Sie sich bitte an die allgemeine Studienberatung.
Bei Fragen zur Betreuung internationaler Studierender wenden Sie sich bitte an die Betreuung für internationale Studierende mit Abschlussziel.
Bei Fragen zu Zulassung und Immatrikulation internationaler Studierender im Bachelor wenden Sie sich bitte an den Servicebereich Bachelor und bei Fragen zur Zulassung und Immatrikulation internationaler Studierender im Master wenden Sie sich bitte an den Servicebereich Master.
Peter Marock
Stellv. Referatsleitung, Äquivalenzen/ Anerkennung, Programmentwicklung/-beratung für Nordafrika/Naher Osten
Raum | H 0053 |
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Sprechstunden | Di. 9.30 - 12.30 & 14 - 16 Uhr / Do. 9.30 - 12.30 Uhr |
Austauschstudierende im Rahmen von Hochschulpartnerschaften (ERASMUS, Übersee) können sich nach Erhalt ihres Transkripts (Fächer- und Notenliste) direkt an den zuständigen Prüfungsausschuss wenden. Dieser oder die jeweiligen Modulverantwortlichen sind zuständig für die Umrechnung der ausländischen Credits und Noten.
Unterstützend stellen wir zudem Empfehlungen für die Notenumrechnung für unsere europäischen Austauschprogramme und die Notenumrechnung für unsere Übersee Austauschprogramme zur Verfügung.
Bewerber*innen für einen Bachelorstudiengang lesen bitte zunächst die Bewerberinfo des Serviceteams Bachelor International.
Bewerber*innen für einen Masterstudiengang finden Informationen zur Äquivalenz ihres ersten Hochschulabschlusses unter www.anabin.de
Bewerber*innen für ein höheres Semester in einem Masterstudiengang kontaktieren bitte Peter Marock.
Alle für die Antragstellung erforderlichen Formulare finden Sie hier:
Unser Büro stellt Ihnen bei Vorlage des TU-Originals gern die folgenden Bescheinigungen aus:
für die Diplomvorprüfung/die Magisterzwischenprüfung:
(wenn zusätzlich auch Leistungen aus mindestens 2 Semestern Hauptstudium vorliegen)
für die Diplomhauptprüfung/Magisterprüfung:
für die Promotion Ph.D. (engl.):
Bevor Sie mit Ihrem Promotionsvorhaben beginnen, sollten Sie sich versichern, ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Promotion in Deutschland erfüllt oder ob zuvor Auflagen notwendig sind.
Das Büro für Äquivalenzen kann Ihnen zu dieser Frage erste Informationen geben. Bitte mailen Sie Kopien Ihrer Abschlüsse und der dazugehörigen Fächer- und Notenlisten (Transkripte) an: peter.marock@tu-berlin.de.