Internationales

Versicherungen

In Deutschland benötigt jede*r gemeldete Person eine gültige Krankenversicherung. Als Studierende*r benötigen Sie den Nachweis über eine gültige Krankenversicherung oder eine Befreiung beispielsweise zur Bewerbung bzw. Immatrikulation. Wenn Sie als Gastwissenschaftler*In oder als Promovend an der TU Berlin tätig sind und einen Arbeitsvertrag erhalten, benötigen Sie auch hierfür mindestens eine gesetzliche Krankenversicherung. Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen dazu, welche Versicherungen Sie in Deutschland benötigen und welche Zusatzversicherungen unter Umständen für Sie sinnvoll sind.

Krankenversicherung für Studierende

Bevor Sie Ihre Krankenversicherung für das Studium an der TU Berlin erwerben, lesen Sie bitte zunächst den Hinweis zur Krankenversicherung der Ausländerbehörde durch!

In Deutschland besteht die gesetzliche Versicherungspflicht und um an einer deutschen Universität eingeschrieben zu werden, muss man die Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung oder die "Befreiung" von dieser gesetzlichen Versicherungspflicht nachweisen.

Sowohl der Nachweis, dass Sie gesetztlich versichert sind als auch der Nachweis, dass Sie von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind, muss elektronisch von einer gesetzlichen Krankenkasse an die TU Berlin übermittelt werden. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Für Studierende aus dem Ausland bedeutet das, dass sie entweder die Mitgliedschaft bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse abschliessen müssen oder, wenn sie ausreichend in ihrem Heimatland (z.B. EHIC, Deutsch-Türkisches Sozialversicherungsabkommen, Privatversicherung) oder privat in Deutschland versichert sind, einen Nachweis der Befreiung beantragen können.

Falls Sie also in Ihrem Heimatland bereits (privat) versichert sind und diese Versicherung auch in Deutschland gültig ist, können Sie bei einer der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen die "Befreiung von der Versicherungspflicht" beantragen. Dasselbe gilt für Studierende, die eine deutsche Privatversicherung abgeschlossen haben. Die Bestätigung der Befreiung kann dann für die Einschreibung genutzt werden.
Beachten Sie dabei aber, dass Sie während des Studiums i.d.R. nicht mehr einer gesetzlichen Krankenversicherung beitreten können!

Wenn Sie eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen wollen, einen Nachweis der Befreiung brauchen oder Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte direkt an eine gesetzliche Krankenversicherung. In der Nähe unseres Campus finden Sie unter anderen:

AOK - Ernst-Reuter-Platz 2 in 10623 Berlin, Ansprechpartnerinnen: Frau Gohr und Frau Günther

Barmer - Kurfürstenstraße 84 in 10787 Berlin, Barmer Student HUB

Techniker Krankenkasse - Pestalozzistr. 77 in 10627 Berlin, Ansprechpartner: Herr Arcones 

Unfallversicherung für Studierende

Informationen zur Unfallversicherung für Studierende finden Sie auf den Seiten der Stabsstelle "Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz".

Versicherungen für Gastwissenschaftler*Innen

Krankenversicherung

Als Gastwissenschaftler*In müssen Sie und begleitende Familienangehörige vom ersten Tag an und während der gesamten Dauer Ihres Deutschlandaufenthalts bei einer Krankenversicherungsgesellschaft versichert sein. Auch für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie den Nachweis einer Krankenversicherung. Die Krankenversicherung muss mindestens die medizinische Behandlung bei akuter Krankheit und bei Unfällen abdecken. Sollte Ihre Auslandskrankenversicherung das nicht gewährleisten, können Sie auch in Deutschland eine zusätzliche Krankenversicherung abschließen.

In Deutschland gibt es zwei Arten der Krankenversicherung, die staatliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Welche Krankenversicherung für Sie in Frage kommt, hängt davon ab, ob Sie in Deutschland auf der Basis eines Stipendiums oder eines Arbeitsvertrags arbeiten.
Wenn Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland selbst finanzieren oder ein Stipendium erhalten, müssen Sie eine private Krankenversicherung abschließen. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben, können Sie entweder eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung abschließen.

Zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts, der auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz umfasst. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Mehr Informationen dazu finden Sie auf dem Merkblatt der Ausländerbehörde Berlin.

Haftpflichtversicherung

In Deutschland kann jeder für unabsichtlich verursachte Schäden an Dritten haftbar gemacht werden. Eltern haften für Ihre Kinder. Es ist daher üblich, eine private (Familien-) Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Bitte beachten Sie, dass die TU Berlin generell keine Haftpflichtversicherungen für ihre Mitglieder abschließt.

Unfallversicherung

Sämtliche Mitglieder der TU Berlin sind bei Unfällen während des Aufenthalts an der TU Berlin durch die Unfallkasse Berlin versichert. Auch bei der Ausübung von (ehrenamtlichen) Tätigkeiten an der TU Berlin durch Personen, die nicht Mitglied der TU Berlin sind, besteht im Falle von Unfällen Versicherungsschutz durch die Unfallkasse Berlin, wenn diese Personen als in den Geschäftsbetrieb der TU Berlin eingegliedert betrachtet werden können. Der Zeitraum der Eingliederung kann kurz sein und ggf. auch nur einen Tag betragen, so zum Beispiel bei einem Vortrag von Gastwissenschaftler*innen.

Mehr Informationen über die Unfallversicherung der TU Berlin finden Sie auf den Seiten der Stabsstelle "Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz".