Wenn Sie als internationale*r Gastwissenschaftler*in oder Studierende*r aus dem Ausland an die TU kommen wollen, kann es sein, dass Sie je nach Staatsangehörigkeit ein Visum für die Einreise benötigen. Diese Seite soll Ihnen erste Informationen zur Beantragung von Visa für Studierende und Gastwissenschaftler*Innen zur Verfügung stellen. Bei Fragen zur Antragstellung helfen unsere Ansprechpartner*Innen gern weiter. Außerdem ist es ratsam, sich direkt an die deutschen Konsulate in Ihrem Heimatland zu wenden, wenn Sie Fragen zur Visa-Beantragung haben.
Studierende aus bestimmten Ländern benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Dieses Visum muss bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im jeweiligen Heimatland beantragt werden.
In der Regel wird dort ein "Visum für ein Studium" ausgestellt, dass nur drei Monate gültig ist und vor dessen Ablauf eine "Aufenthaltserlaubnis zum Studium" beantragt werden muss. Besser ist es also, sich bereits ein Visum für die gesamte Zeit des Aufenthaltes ausstellen zu lassen, sollte dies möglich sein.
Eine Übersicht über die Länder, deren Staatsbürger*innen ohne Visum einreisen und die "Aufenthaltserlaubnis zum Studium" nach Ihrer Ankunft in Deutschland beantragen können, finden Sie auf der Website des Landesamts für Einwanderung.
Bei der Entscheidung für eine Krankenversicherung beachten Sie bitte diesen Hinweis zur Krankenversicherung der Ausländerbehörde.
EU Bürger*innen und Bürger*innen aus EWR-Staaten müssen sich übrigens nur um die Anmeldung beim Bürgeramt kümmern!
May Said / Yani Carmen Zegarra Jara / Ertan Özel / Berra Akbas
Studentische Beratung internationaler Studierender mit Abschlussziel, Beratung Visum & Aufenthaltserlaubnis für Studierende
Raum | H 0051 |
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Sprechstunden | Di und Do 9.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr |
Ihr Einreisevisum sollten Sie rechtzeitig beantragen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Land. Weitere Informationen rund um Visafragen finden Sie beim Auswärtigen Amt oder bei EURAXESS. Viele Fragen werden dort auch in den FAQ beantwortet.
Wenn Sie länger als 3 Monate in Deutschland bleiben wollen, müssen sie sich beim Einwohnermeldeamt von Berlin anmelden. In vielen Fällen müssen Sie dann auch bei der Ausländerbehörde ihr Visum verlängern lassen. Informationen zur Aufenthaltsgenehmigung finden Sie hier.
Zur Anmeldung in der Ausländerbehörde benötigen Sie die folgenden Unterlagen im Original:
Hinweis:
Bei Visums- und Aufenthaltsfragen in Deutschland können Sie sich an den Visa-Service der TU Berlin wenden.