Internationales

Visum

Wenn Sie als internationale*r Gastwissenschaftler*in oder Studierende*r aus dem Ausland an die TU kommen wollen, kann es sein, dass Sie je nach Staatsangehörigkeit ein Visum für die Einreise benötigen. Diese Seite soll Ihnen erste Informationen zur Beantragung von Visa für Studierende und Gastwissenschaftler*Innen zur Verfügung stellen. Bei Fragen zur Antragstellung helfen unsere Ansprechpartner*Innen gern weiter. Außerdem ist es ratsam, sich direkt an die deutschen Konsulate in Ihrem Heimatland zu wenden, wenn Sie Fragen zur Visa-Beantragung haben.

Visum für Studierende

Studierende aus bestimmten Ländern benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Dieses Visum muss bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im jeweiligen Heimatland beantragt werden.
In der Regel wird dort ein "Visum für ein Studium" ausgestellt, dass nur drei Monate gültig ist und vor dessen Ablauf eine "Aufenthaltserlaubnis zum Studium" beantragt werden muss. Besser ist es also, sich bereits ein Visum für die gesamte Zeit des Aufenthaltes ausstellen zu lassen, sollte dies möglich sein.

Eine Übersicht über die Länder, deren Staatsbürger*innen ohne Visum einreisen und die "Aufenthaltserlaubnis zum Studium" nach Ihrer Ankunft in Deutschland beantragen können, finden Sie auf der Website des Landesamts für Einwanderung.

Bei der Entscheidung für eine Krankenversicherung beachten Sie bitte diesen Hinweis zur Krankenversicherung der Ausländerbehörde.

EU Bürger*innen und Bürger*innen aus EWR-Staaten müssen sich übrigens nur um die Anmeldung beim Bürgeramt kümmern!

Tipps

  • Wichtig: Die Umwandlung eines Touristenvisums in ein Studierendenvisum nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ist nicht möglich.
  • Beantragen Sie vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bei der deutschen Auslandsvertretung (Konsulat) in Ihrem Heimatland das für Sie in Frage kommende Visum.
  • Planen Sie bei der Bewerbung ausreichend Zeit zum Erwerb eines Studienvisums ein. In manchen Ländern dauert die Visumserteilung bis zu 8 Wochen und länger - dann kann es zu spät werden, um rechtzeitig zu Studienbeginn an der TU Berlin einzutreffen.
  • Falls möglich, lassen Sie sich direkt ein Visum für die gesamte Zeit Ihres Studiums an der TU Berlin ausstellen. Dann müssen Sie in Berlin keine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke beantragen. Die einfache Anmeldung bei einer Meldestelle in einem Bürgeramt ist dann ausreichend.

May Said / Yani Carmen Zegarra Jara / Ertan Özel / Berra Akbas

Studentische Beratung internationaler Studierender mit Abschlussziel, Beratung Visum & Aufenthaltserlaubnis für Studierende

bintstud@tu-berlin.de

+49 (0)30 314-24359

Raum H 0051
SprechstundenDi und Do 9.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr

Visum für Gastwissenschaftler*innen

Ihr Einreisevisum sollten Sie rechtzeitig beantragen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Land. Weitere Informationen rund um Visafragen finden Sie beim  Auswärtigen Amt oder bei EURAXESS. Viele Fragen werden dort auch in den FAQ beantwortet.

Wenn Sie länger als 3 Monate in Deutschland bleiben wollen, müssen sie sich beim Einwohnermeldeamt von Berlin anmelden. In vielen Fällen müssen Sie dann auch bei der Ausländerbehörde ihr Visum verlängern lassen. Informationen zur Aufenthaltsgenehmigung finden Sie hier.

Zur Anmeldung in der Ausländerbehörde benötigen Sie die folgenden Unterlagen im Original:

  • Gültiger Reisepass
  • Ihren Mietvertrag in Berlin
  • Einen Nachweis über eine in Deutschland gültige Krankenversicherung
  • 4 biometrische Passfotos [mehr...]
  • Anmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamts
  • Bei Ehepartnern / Kindern: Heiratsurkunde / Geburtsurkunde
  • Ihren Arbeitsvertrag, Ihren Stipendienvertrag oder einen anderen Nachweis über die Finanzierung Ihres Aufenthalts in Deutschland