Wenn Sie eine*n Kooperationspartner*in erwarten, die/der aus einem visumspflichtigen Land nach Deutschland kommt, benötigt die Person in der Regel ein Einladungsschreiben. Das Einladungsschreiben wird einer deutschen Botschaft oder Vertretung vorgelegt, um ein Visum zu beantragen. Im Einladungsschreiben sollten mindestens die folgenden Angaben enthalten sein:
Die Adressen der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Annika Röpke
Sekretariat Intl. Wissneschaftskoop.
Einrichtung | Wissenschaftskooperationen und Strategische Partnerschaften |
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Raum | H 2034 |