Internationales

Aufenthaltserlaubnis

Personen, die weder Staatsangehörige eines EU- noch eines EWR-Landes sind und länger als 3 Monate in Deutschland wohnen, müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (falls sie nicht schon im Besitz eines Visums für die gesamte Laufzeit ihres Aufenthalts sind).
Dies gilt also für diejenigen, die vor der Einreise ein Bewerbervisum beantragt haben, das nach 3 Monaten abläuft, als auch für jene, die auf Grund ihrer Nationalität kein Visum zur Einreise benötigten. Die Aufenthaltserlaubnis muss dann innerhalb der ersten 3 Monate nach Ankunft in Deutschland direkt über die Ausländerbehörde beantragt werden.

Bei Fragen dazu können Sie unsere Kolleg*innen von der Beratung internationaler Studierender mit Abschlussziel (dort wird auch eine Beratung zur Aufenthaltserlaubnis angeboten) in deren Sprechstunden kontaktieren oder eine E-Mail an binstud(at)international.tu-berlin.de senden.

Studierende müssen die  Aufenthaltserlaubnis zum Studium  beantragen.
Dafür benötigen sie die folgenden Dokumente:

  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Formular "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" (in diversen Sprachen erhältlich)
    Nur bei erstmaliger Beantragung erforderlich.
  • Lebensunterhaltsnachweis (Bescheinigung über die Mittel mit denen Du deinen Aufenthalt in Deutschland bestreitest)
    • bei erstmaliger Erteilung: zum Beispiel Sperrkonto bei einer deutschen Bank über 10.872,00 Euro / Verpflichtungserklärung auf amtlichem Vordruck / Stipendienbescheinigung / notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, für die Dauer des Studiums den Lebensunterhalt zu sichern mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten
    • bei Verlängerung: Kontoauszüge der letzten sechs Monate
  • Krankenversicherung
    Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. In Deutschland gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen.
  • Immatrikulationsbescheinigung oder bedingte Zulassung
    (aus dem tuPORT Konto runterzuladen)
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters

Als Gastwissenschaftler*in benötigen Sie darüber hinaus folgende Dokumente:

  • Arbeitsvertrag oder Aufnahmevereinbarung mit der TU Berlin

WICHTIG: Buchen Sie einen TERMIN für die Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder deren Verlängerung

HINWEIS: Falls Sie online absolut keinen Termin bekommen können, haben Sie auch die Möglichkeit den Antrag per Email zu stellen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier

Die Ausländerbehörde befristet die sich anschließende Aufenthaltserlaubnis, um in gewissen Zeitabständen zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Verlängerung noch gegeben sind. Nach den anfangs erteilten zwei Jahren wird die Aufenthaltserlaubnis regelmäßig um zwei Jahre verlängert, solange der Studienzweck fortbesteht. Wird die durchschnittliche Studiendauer im jeweiligen Studiengang um mehr als drei Semester überschritten, kann es problematisch werden, eine weitere Verlängerung bei der Ausländerbehörde zu erreichen.

Achtung: Ihre Aufenthaltserlaubnis wird ungültig, wenn Sie Deutschland länger als sechs Monate verlassen!

Wechsel des Studienfaches

Falls in der erteilten Aufenthaltserlaubnis ein konkreter Studiengang genannt ist, ist die Aufenthaltserlaubnis nur für den darin genannten Studiengang gültig, sie wird bei einem Wechsel des Studiengangs dann ungültig. Wer beabsichtigt, den Studiengang zu wechseln, muss dies dann der Ausländerbehörde mitteilen und eine Aufenthaltserlaubnis für den neuen Studiengang beantragen. Wenn in der Aufenthaltserlaubnis kein Studiengang genannt ist, ist vor dem Wechsel auch keine Vorsprache bei der Berliner Ausländerbehörde zwingend notwendig. Ein Studiengangwechsel oder Studienfachwechsel wird von der Berliner Ausländerbehörde zugelassen, wenn trotz des Wechsels davon auszugehen ist, dass ein ordnungsgemäßes Studium vorliegt. Das Vorliegen eines ordnungsgemäßen Studiums wird dabei unter Berücksichtigung der bisherigen Studienleistungen bewertet. 
 

 

 

 

Arbeitsaufnahme während des Studiums

Ausländische Studierende und Teilnehmer an studienvorbereitenden Maßnahmen sind berechtigt, 120 Tage im Jahr zu arbeiten. Dies können 120 volle oder 240 halbe (bis 4 Std.) Tage sein, wobei nur die einzelnen Tage gezählt werden, an denen tatsächlich gearbeitet wurde. Studentische Hilfskräfte benötigen dann keine Arbeitserlaubnis und sind auch nicht an die genannten Fristen gebunden, wenn von einer engen Verbindung zwischen der Nebentätigkeit und dem Studium ausgegangen wird. Praktika, die vorgeschriebener Bestandteil des Studiums sind, bedürfen keiner Genehmigung und werden nicht auf die 120 vollen/ 240 halben Tage angerechnet.

Arbeitsaufnahme nach dem Ende des Studiums

Mit Inkrafttreten der letzten Änderung des Aufenthaltsgesetzes zum 1.8.2012 eröffnet sich ausländischen Studienabsolventen die Option, ihre Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines dem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes um 18 Monate verlängern zu lassen. Entsprechende Bemühungen (Bewerbungen etc.) sind der Ausländerbehörde nachzuweisen. Nach dem am 1.8.2012 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union ist es jetzt zur Finanzierung dieses zusätzlichen Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche ohne zeitliche Beschränkung möglich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

May Said / Yani Carmen Zegarra Jara / Ertan Özel / Berra Akbas

Studentische Beratung internationaler Studierender mit Abschlussziel, Beratung Visum & Aufenthaltserlaubnis für Studierende

bintstud@tu-berlin.de

+49 (0)30 314-24359

Sekretariat INT SB
Raum H 0051
SprechstundenDi und Do 9.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr

Dienststelle der Ausländerbehörde für Studierende

Adresse Keplerstraße 2
10589 Berlin
Montag bis Freitagnur mit Termin