Personen, die weder Staatsangehörige eines EU- noch eines EWR-Landes sind und länger als 3 Monate in Deutschland wohnen, müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (falls sie nicht schon im Besitz eines Visums für die gesamte Laufzeit ihres Aufenthalts sind). Dies gilt also für diejenigen, die vor der Einreise ein Bewerbervisum beantragt haben, das nach 3 Monaten abläuft, als auch für jene, die auf Grund ihrer Nationalität kein Visum zur Einreise benötigten. Die Aufenthaltserlaubnis muss dann innerhalb der ersten 3 Monate nach Ankunft in Deutschland direkt über die Ausländerbehörde beantragt werden.
Bei Fragen dazu können Sie unsere Kolleg*innen von der Beratung internationaler Studierender mit Abschlussziel (dort wird auch eine Beratung zur Aufenthaltserlaubnis angeboten) in deren Sprechstunden kontaktieren oder eine E-Mail an binstud(at)international.tu-berlin.de senden.
Studierende müssen die Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen.
Dafür benötigen sie die folgenden Dokumente:
Als Gastwissenschaftler*in benötigen Sie darüber hinaus folgende Dokumente:
WICHTIG: Buchen Sie einen TERMIN für die Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder deren Verlängerung
May Said / Yani Carmen Zegarra Jara
Studentische Beratung internationaler Studierender mit Abschlussziel, Beratung Visum & Aufenthaltserlaubnis für Studierende
Raum | H 0051 |
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Sprechstunden | Mo., Di. und Do. 9.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr |
Hinweis | Momentan findet die Sprechstunde nur telefonisch statt. |
Dienststelle der Ausländerbehörde für Studierende
Adresse | Keplerstraße 2 10589 Berlin |
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Montag bis Freitag | nur mit Termin |
Wichtig! | Wenn alle Unterlagen komplett eingereicht werden, könnt Ihr die Aufenthaltserlaubnis direkt mitnehmen! |