Internationales
Willkommen in Berlin
Wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben wollen, müssen sie sich beim Einwohnermeldeamt von Berlin anmelden. In vielen Fällen müssen Sie dann auch bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die wichtigsten Informationen dazu und zur Aufenthaltserlaubnis haben wir für Sie zusammengefasst.

Visum

Wenn Sie als internationale*r Gastwissenschaftler*in oder Studierende*r aus dem Ausland an die TU kommen wollen, kann es sein, dass Sie je nach Staatsangehörigkeit ein Visum für die Einreise benötigen. Diese Seite soll Ihnen erste Informationen zur Beantragung von Visa für Studierende und Gastwissenschaftler*Innen zur Verfügung stellen. Bei Fragen zur Antragstellung helfen unsere Ansprechpartner*Innen gern weiter. Außerdem ist es ratsam, sich direkt an die deutschen Konsulate in Ihrem Heimatland zu wenden, wenn Sie Fragen zur Visa-Beantragung haben.

Aufenthaltserlaubnis

Personen, die weder Staatsangehörige eines EU- noch eines EWR-Landes sind und länger als 3 Monate in Deutschland wohnen, müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Einwohnermeldeamt

Alle in Deutschland wohnhaften Personen, müssen an ihrem dauerhaften Wohnort innerhalb von 14 Tagen die Anmeldung vornehmen. Falls Sie aus dem Ausland zuziehen, gilt allerdings eine Frist von drei Monaten. 

Beratung

Studierende und Forschende werden jederzeit gerne an der TU Berlin beraten. Wir sagen Ihnen, an wen Sie sich wenden können.