Internationale Wissenschaftskooperationen entstehen aus den direkten Arbeitsbeziehungen und Projekten zwischen einzelnen Wissenschaftler*innen der TU Berlin und ihren internationalen Fachkolleg*innen. Es bedarf hierfür nicht zwingend eines formalen Kooperationsvertrages. In bestimmten Fällen ist ein Kooperationsvertrag sinnvoll, z.B. zur gemeinsamen Einwerbung von Drittmitteln oder wenn die Partneruniversität dies benötigt. Ein Kooperationsvertrag kann auf Instituts-, Fakultäts- oder Universitätsleitungsebene geschlossen werden, je nachdem welche und wie viele Fachgebiete involviert sind.
Häufig ist in die Wissenschaftskooperationen auch ein Studierendenaustausch integriert. Informationen über den Austausch von Studierenden finden Sie beim Referat Studierendenmobilität und internationale Studierende.
Gerne beraten wir Sie bei der Anbahnung von Kooperationen, bei der Vermittlung von passenden Kooperationspartner*innen oder bei dem Abschließen eines Kooperationsvertrages.
Zur Anbahnung einer Kooperation können Sie Mittel für die Reise zu den Kooperationspartner*innen oder Aufenthaltskosten für die Einladung von Kooperationspartner*innen an die TU Berlin beantragen.