
Zum Aufbau neuer Kooperationen und zur Stärkung bestehender Verbindungen können Sie als Professor*in Zuschüsse für Ihre Reisekosten zu den Partneruniversitäten beantragen.
Da es bei Reisen zu Kooperationspartner*innen üblich ist, dass die Partner*innen die Aufenthaltskosten übernehmen, empfehlen wir, sich diesbezüglich mit Ihren Kooperationspartner*innen in Verbindung zu setzen.
Bitte richten Sie Ihren Antrag an die für das Partnerland zuständige Ansprechperson innerhalb des Department of International Affairs. Eine Übersicht der Ansprechpartner*innen finden Sie in der Linkbox.
Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an Konferenzen und Tagungen leider keine Kosten übernommen werden können
Der DAAD fördert unter bestimmten Voraussetzungen Kongress- und Vortragsreisen. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Stipendiendatenbank des DAAD.
Förderfähig sind
Prinzipiell können Reisehilfen für jedes Land beantragt werden, in dem Kooperationen existieren bzw. aufgebaut werden sollen. Im Rahmen der Internationalisierungsstrategie der TU Berlin sind besonders Anträge für den Ausbau der Kooperationen zu unseren strategischen Partnern (TU Warschau, Politecnico di Milano, NTNU Trondheim, TU Wien und der UTS in Sydney) erwünscht.
Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an Konferenzen und Tagungen leider keine Kosten übernommen werden können.
Antragsberechtigt sind Professor*innen der TU Berlin.
Bitte füllen Sie das Formular zur Beantragung von Mitteln aus und schicken es unterschrieben per Hauspost oder per E-Mail an die zuständigen Kolleg*innen im Referat für Internationale Wissenschaftskooperationen bzw. dem Referat Internationale Projekte.
Bitte gehen Sie bei Ihrem Antrag kurz auf folgende Fragen ein:
Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine Rückmeldung per E-Mail.
Bei erfolgter Genehmigung schicken Sie uns bitte vor der Reise Ihren Dienstreiseantrag, auf dem wir die Übernahme der Kosten vermerken. Da wir ausschließlich die Fahrtkosten übernehmen, muss vorher auch mit Ihrer Fakultätsverwaltung geklärt werden, ob andere auftretende Kosten (inkl. Tagegelder) ggf. aus Fakultätsmitteln erstattet werden. Entsprechend sollte dann auf dem Dienstreiseantrag das relevante Konto eingetragen und freigegeben werden.
Nach der Reise schicken Sie bitte die Reisekostenabrechnung inkl. Originalbelegen an uns. Nach Prüfung wird die Abrechnung von uns an die Reisekostenstelle zur Erstattung weitergeleitet.
Nach den Kooperationsaktivitäten schicken Sie uns bitte einen kurzen formlosen Bericht per E-Mail mit folgendem Inhalt: