Das europäische Förderprogramm Erasmus+ unterstützt im Rahmen der Leitaktion 1 (KA 1) die internationale Lernmobilität von Einzelpersonen. Mobilitätsstipendien können für Studien-, Forschungs- sowie Weiterbildungs- und Lehrzwecke (Incoming und Outgoing) eingesetzt werden und adressieren Studierende (Bachelor, Master, PhD-Kandidat*innen), Lehrende sowie wissenschaftliches und nicht-wissenschaftliches Hochschulpersonal.
Neben der klassischen Mobilität zwischen Hochschulen aus Programmländern (KA 131) gibt es seit 2015 mit der KA 171 (bis 2020: KA 107) auch die Möglichkeit Mobilität mit außereuropäischen Partnerhochschulen zu fördern.* Welche Mobilitätsrichtungen und -level konkret förderfähig sind hängt vom Partnerland ab und wird von der Europäischen Kommission festgelegt. Einschränkungen betreffen in der KA 171 insbesondere die Mobilität für Studierende.
Mit dem Start der neuen Programmgeneration hat Erasmus+ die Förderung von Inklusion und Chancengleichheit erneut zu zentralen Anliegen deklariert. Durch die Möglichkeit zusätzlicher finanzieller Unterstützung (Inklusionsunterstützung) möchte es den Zugang zum Programm z.B. für Teilnehmer*innen mit Behinderung oder Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt mit Kind(ern) antreten, erleichtern.
Pro Ausschreibungsrunde kann jede Hochschule in der KA 171 nur einen Gesamtantrag stellen, der alle zu beteiligenden Regionen/Länder umfasst. Dieser Gesamtantrag wird vom Referat Internationale Projekte koordiniert und gestellt. Informationen dazu, wie sich Fachgebiete beteiligen können, finden Sie untenstehend.
* Im Erasmus+ Programm wird zwischen "EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Ländern" ("Programmländer") sowie "mit dem Programm nicht assoziierten Drittländern ("Partnerländer") unterschieden. Seit dem Call 2022 verwendet der Programme Guide die Kurzbezeichnungen "Programmländer" bzw. "Partnerländer" nicht mehr. Der Praktikabilität halber werden diese Begriffe hier weiterhin genutzt. Zu den Programmländern zählen neben den EU-Mitgliedstaaten die assoziierten Länder Island, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei. Die Partnerländer umfassen alle anderen Drittländer.
In der Förderlinie Erasmus+ KA 171 kann pro Ausschreibungsrunde jede Hochschule nur einen Gesamtantrag stellen, der alle zu beteiligenden Regionen/Länder umfassen muss. Grundlage für die Anträge bilden der aktuelle Erasmus+ Call sowie der Erasmus+ Programmleitfaden. Letzterer enthält die relevanten Programminformationen und Antragsfristen und wird jeweils im November von der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur der Europäischen Union (EACEA) veröffentlicht. Die Antragsfrist für die Erasmus+ KA 171 Anträge liegt in der Regel Anfang Februar. Das Referat Internationale Projekte koordiniert und stellt diesen bei der NA DAAD.
In Abstimmung mit der Leitung Internationales wird vor jeder Antragsrunde eine Auswahl der Partnerländer und Universitäten getroffen, mit denen ein Antrag gestellt werden soll. Eine wichtige Rolle spielen hierbei strategische Überlegungen der TU Berlin. Darüber hinaus sollten möglichst in mehreren Fachgebieten bereits (Forschungs-)Kooperationen mit den jeweiligen Partnerhochschulen bestanden haben. Die Auswahl der Partnerländer und Hochschulen wird über die Referent*'innen für Internationales sowie die Dekan*innen der Fakultäten bekannt gegeben. Wir veröffentlichen die Informationen zudem auf dieser Seite. Um dem strategischen Gedanken Rechnung zu tragen werden in der Regel nur Mobilitäten von PhD und Hochschulpersonal beantragt.
Sollte Ihr Fachgebiet Interesse an einer Antragsbeteiligung haben, können Sie sich jederzeit gerne an das Referat Internationale Projekte wenden. Vorschläge werden von uns gesammelt und bei der jährlichen Auswahl der Partnerländer berücksichtigt.
Die durch die NA DAAD bewilligten Stipendienmittel (vornehmlich für Promovierende und Hochschulpersonal) werden den an den Anträgen beteiligten Fachgebieten zugewiesen und entsprechend direkt von diesen beworben und vergeben. Eine Bewerbung ist entsprechend nur direkt bei den Fachgebieten möglich. Sofern Restmittel zur Verfügung stehen, werden diese zentral an dieser Stelle veröffentlicht und beworben.
Partnerland | Partnerhochschule | Projekt 2019 (Ende Juli 2022) | Projekt 2020 (Ende Juli 2023) |
Ägypten | Ain Shams University | x | |
Äthiopien | Addis Ababa University | x | |
Australien | University of Technology Sydney | x | |
Ghana | Kwame Nkrumah University of Science and Technology | x | |
Ghana | University of Energy and Natural Resources | x | |
Ghana | University of Ghana | x | |
Iran | University of Tehran | x | |
Israel | Bar Ilan University | x | x |
Israel | Ben-Gurion University of the Negev | x | |
Israel | Technion - Israel Institute of Technology | x | x |
Israel | Tel Aviv University | x | x |
Israel | University of Haifa | x | x |
Russische Föderation | Peter the Great St.Petersburg Polytechnic University | derzeit ausgesetzt | |
Südafrika | University of Cape Town | x | |
Südafrika | University of the Witwatersrand Johannesburg | x |
Das Referat Internationale Projekte führt seit 2017 Erasmus+ KA 107 Projekte durch. Die Projektergebnisse werden nach Ende auf der Erasmus+ Project Results Platform veröffentlicht.
Laufzeit: | 2017-2019 |
Fördervolumen: | 461.530,00 EUR |
Partner: | Australien (University of Technology Sydney) Ägypten (American University in Cairo, Helwan University) Iran (Tarbiat Modares University, University of Tehran) Israel (Ben-Gurion University of the Negev, Technion, Tel Aviv University, University of Haifa) Jordanien (German-Jordanian-University) Russische Föderation (Peter The Great Saint Petersburg Polytechnic University) Tunesien (Ecole Superieure des Sciences et de la Technologie de Hammam Sousse, Sfax University) |
Laufzeit: | 2018-2021 | ||
Fördervolumen: | 194.184,04 EUR | ||
Partner: | Australien (University of Technology Sydney) Israel (Bar Ilan University, Ben Gurion University, Technion, Tel Aviv University, University of Haifa) Libanon (Notre Dame University) Südafrika (University of Cape Town, University of the Witwatersrand) |
Förderfähig sind
Die Förderung kann prinzipiell sowohl für Incoming-Aufenthalte (aus einem Partnerland nach Deutschland) als auch für Outgoing-Aufenthalte (aus Deutschland in ein Partnerland) beantragt werden. Je nach Partnerland können jedoch Einschränkungen bezüglich des Mobilitätslevels sowie der Mobilitätsrichtung greifen. Die Einschränkungen werden im Programmleitfaden definiert. Die Hochschulen können darüber hinaus weitere Beschränkungen und Schwerpunktsetzungen bestimmen.
Die KA 171 Förderung umfasst einen Zuschuss zu den Reisekosten sowie einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten. Für bestimmte Zielgruppen ist zudem eine Inklusionsunterstützung möglich.
Bitte beachten Sie die für die TU Berlin geltenden Regelungen im Anschnitt "Teilnahme am Programm".
Der Zuschuss zu den Reisekosten wird als Entfernungspauschale berechnet. Hierfür ist die Distanz zwischen dem Ort der Heimat- und dem der Gasthochschule relevant. Der Reisekostenzuschuss beträgt maximal 1.500,00 EUR.
Um "grünes Reisen" zu fördern, kann ein einmaliger Zuschuss von 50 EUR pro Aufenthalt beantragt werden. Bedingung hierfür ist, dass für mindestens 50% der Reise (Hin- und Rückfahrt) emissionsarme Verkehrsmittel genutzt werden. Werden Flüge (auch nur für Teilstrecken) genutzt, entfällt der Zuschuss für "grünes Reisen".
Entfernung | Reisekosten-Zuschuss | Aufschlag für "grünes Reisen" |
500 - 1999 km | 275 EUR | 45 EUR |
2000 - 2999 km | 360 EUR | 50 EUR |
3000 - 3999 km | 530 EUR | 80 EUR |
4000 - 7999 km | 820 EUR | n.a. |
8000 km und mehr | 1500 EUR | n.a. |
Der Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten wird in Form von Tages- bzw. Monatspauschalen berechnet.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Dauer und Richtung der Mobilität (Incoming / Outgoing; Kurzzeit / Langzeit) sowie am Mobilitätslevel (Studierende / Mitarbeitende).
Für unvollständige Monate wird ein anteiliger Lebenshaltungskostenzuschuss gewährt, der sich über Tagessätzen berechnet. Der Tagessatz beträgt in diesem Fall 1/30 der Monatspauschale x Anzahl der realisierten Mobilitätstage.
Von | Nach | Lebenshaltungskosten-Zuschuss | |
Deutschland | Partnerland | 700 EUR / Monat | |
Partnerland | Deutschland | 850 EUR / Monat |
INCOMING | ||||
Von | Nach | Dauer | Lebenshaltungskosten-Zuschuss | |
Partnerland | Deutschland | 1 bis 14 Tage | 160 EUR / Tag | |
Partnerland | Deutschland | 4 bis 30 Tage | 112 EUR / Tag | |
OUTGOING | ||||
Von | Nach | Dauer | Lebenshaltungskosten-Zuschuss | |
Deutschland | Partnerland | 1- 14 Tage | 180 EUR / Tag | |
Deutschland | Partnerland | 15 bis 60 Tage | 126 EUR / Tag |
Das Erasmus+ Programm fördert Chancengerechtigkeit und Inklusion. Aus diesem Grund stellt das Programm zwei zusätzliche Finanzierungsinstrumente zur Verfügung:
Die Fördermöglichkeiten stehen sowohl Outgoing- als auch Incoming-Stipendiat*innen offen.
Social Top Up | 200 EUR / Monat | monatlicher Zuschuss |
Sonderförderung | maximal 10.000 EUR | Realkosten / Langantrag |
Studierende, die ihren Erasmus+ Auslandsaufenthalt mit Kind(er) antreten wollen können einen zusätzlichen monatlichen Zuschuss von 200 EUR erhalten. Der Zuschuss wird nicht mehrfach gewährt, auch wenn Sie mehrere Kinder mitnehmen. Bedingung hierfür ist, dass die Kinder Sie während des gesamten Aufenthalts begleiten. Um die zusätzliche Finanzierung sicherstellen zu können, geben Sie bitte bereits mit der Bewerbung an, wenn Sie die Mitnahme Ihres Kindes/Ihrer Kinder planen. Als Nachweis gelten beispielsweise Reiseunterlagen des Kindes/der Kinder oder Betreuungsnachweise vor Ort.
Allgemeine Informationen zum Thema Studium und Auslandsaufenthalt mit Kinder erhalten Sie zudem unter den nachfolgenden Links:
NA DAAD: Informationen der NA DAAD zum Studium mit Kind(ern)
Studieren weltweit, erlebe es: Tipps und Erfahrungsberichte rund um das Auslandsstudium mit Kind(ern)
Auslandsstudium-mit-Kind.de: Tipps und Erfahrungsberichte zum Auslandsstudium mit Kind(ern)
Servicebereich Familienbüro TU Berlin: Zentrale Anlaufstelle zu Fragen der Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie
Allgemeine Studienberatung TU Berlin: Allgemeine Informationen und Beratung für Studierende mit Kind(ern) an der TU Berlin
Studierende mit chronischen Erkrankungen erhalten bei Vorliegen der notwendigen Bedingungen und erforderlichen Unterlagen ein social top up. Dieses umfasst einen zusätzlichen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten von 200 EUR pro Monat. Gewährt wird der Zuschuss, wenn (z.B. durch ein ärztliches Attest) nachgewiesen werden kann, dass es aufgrund der chronischen Erkrankung zu Mehrausgaben während des Auslandsaufenthalts kommt.
Studierende mit einer GdB-Einstufung von mindestens 30 erhalten bei Vorliegen der notwendigen Bedingungen und erforderlichen Unterlagen ein social top up. Dieses umfasst einen zusätzlichen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten von 200 EUR pro Monat.
Von TU-Studierenden wird als Nachweis eine Kopie des GdB benötigt. Bei Incoming Studierenden ist ein ärztliches Attest in englischer Sprache erforderlich, auf dessen Grundlage das Referat Internationale Projekte eine Einschätzung des Grades der Behinderung vornimmt.
Bitte geben Sie bereits bei Ihrer Bewerbung an, wenn dies der Fall ist.
Allgemeine Informationen zum Thema Studium und Auslandsaufenthalt erhalten Sie unter den nachfolgenden Links:
NA DAAD: Allgemeine Informationen der NA DAAD zum Studium mit Behinderung
NA DAAD: Inklusion und Integration in der EU-Hochschulzusammenarbeit
Studieren weltweit, erlebe es: Tipps und Erfahrungsberichte rund um das Auslandsstudium mit Behinderung
Schwerbehindertenvertretung TU Berlin: Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten an der TU Berlin
Allgemeine Studienberatung TU Berlin: Allgemeine Informationen und Beratung für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten an der TU Berlin
Für Studierende und Hochschulmitarbeitende mit einer schweren Behinderung oder chronischen Erkrankung (GdB von mindestens 50), können zusätzliche Fördermittel zur Deckung der für den Auslandsaufenthalt anfallenden Mehrkosten bei der NA DAAD beantragt werden („Individualantrag“). Bedingung ist dabei, dass es sich um individuelle Mehrkosten handelt, die nicht durch nationale Stellen (Krankenkasse, Sozialamt, BaföG-Amt, studierendenWERK Berlin, etc.) abgedeckt werden. Förderfähig sind zum Beispiel Ausgaben für zusätzliche Reisekosten, Fahrten vor Ort, Unterkunft, Kosten für Betreuer*innen oder für spezielles didaktisches Material. Mehrkosten müssen mittels Originalbelegen nachgewiesen werden. Bewahren Sie daher alle Originalbelege entsprechend auf und reichen diese anschließend beim Referat Internationale Projekte ein (Flugtickets, Mietverträge, Verträge mit Betreuungspersonal, Anschaffung von Material, etc.).
Die Höchstgrenze für eine individuelle Sonderförderung durch das Erasmus+ Programm beträgt für den gesamten Förderzeitraum einer Mobilität 10.000 EUR.
Beantragung nach Zusage aber vor Ausreise
Die Beantragung der Sonderförderung bei der NA DAAD erfolgt nach Zusage für ein reguläres Erasmus+ KA 171 Stipendium, jedoch vor Beginn des Aufenthalts. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen. Um eine rechtzeitige Bewilligung der Fördermittel zu erhalten, ist eine frühzeitige Klärung mit den relevanten Institutionen erforderlich (mindestens 2 Monate vor der geplanten Mobilität). Der Antrag wird sowohl für Outgoing- als auch für Incoming-Stipendiat*innen über das Referat Internationale Projekte der TU Berlin in Zusammenarbeit mit dem/der Geförderten gestellt.
Allgemeine Informationen zum Thema Studium und Auslandsaufenthalt erhalten Sie unter den nachfolgenden Links:
NA DAAD: Allgemeine Informationen der NA DAAD zum Studium mit Behinderung
NA DAAD: Inklusion und Integration in der EU-Hochschulzusammenarbeit
Studieren weltweit, erlebe es: Tipps und Erfahrungsberichte rund um das Auslandsstudium mit Behinderung
Schwerbehindertenvertretung TU Berlin: Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten an der TU Berlin
Allgemeine Studienberatung TU Berlin: Allgemeine Informationen und Beratung für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten an der TU Berlin
Patricia C. Szendro Terán
Stellv. Referatsleitung, Projektkoordination, ERASMUS+ mit Partnerländern, Finanzen
Einrichtung | Internationale Projekte |
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Raum | H 2519 |
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Weitergehende Informationen und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim