
Zum Aufbau neuer Kooperationen und zur Stärkung bestehender Verbindungen können Sie als Professor*in Zuschüsse für Aufenthaltskosten Ihrer Gästein Form von Tages- bzw. Monatspauschalen beantragen.
Bitte richten Sie Ihren Antrag an das für das Partnerland an die für das Land zuständige Ansprechpartner*in innerhalb des Department of International Affairs. Eine Übersicht für die Zuständigkeiten finden Sie in der Linkbox.
Aufenthaltskosten von promovierten Wissenschaftler*innen, Hochschullehrer*innen und Dozent*innen
Aufenthaltskosten von Doktorand*innen
Antragsberechtigt sind ausschließlich Professor*innen der TU Berlin.
Bitte füllen Sie das Formular zur Beantragung von Mitteln aus und schicken es unterschrieben per Hauspost oder per E-Mail an die entsprechende Länderansprechperson im Department of International Affairs.
Gehen Sie bei Ihrem Antrag bitte kurz auf folgende Fragen ein:
Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine Rückmeldung per E-Mail. Im Falle einer Bewilligung, bestätigen Sie uns bitte schnellstmöglich die Aufenthaltsdaten und teilen uns Heimatadresse und Bankverbindung Ihres Gastes mit. Barauszahlungen sind ausnahmslos nicht möglich. Die Zahlung benötigt einen Vorlauf von ca. 4 Wochen.
Nach den Kooperationsaktivitäten schicken Sie uns bitte einen kurzen formlosen Bericht per E-Mail mit folgendem Inhalt: