Aufgaben und Rechtsgrundlagen
Der Prüfungsausschuss ist ein gesetzlich vorgesehener Ausschuss, in dem Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen die Mehrheit der Stimmen haben und ein Hochschullehrer oder eine Hochschullehrerin den Vorsitz führt.
Der Prüfungsausschuss der Fakultät I ist zuständig für die geistes- und bildungswissenschaftlichen Studiengänge der Fakultät I, nicht aber für die Studiengänge der Lehrkräftebildung. Er ist die Anlaufstelle bei allen Fragen und Problemen, die mit Prüfungen zu tun haben. Tätigkeitsschwerpunkte u. a. (weiteres ist in der AllgStuPo vom 09.09.2020 in § 50 geregelt):
Bachelor
- Anerkennung von anderweitig erbrachten Studienleistungen (einzelne Lehrveranstaltungen sind individuell mit dem/der Modulverantwortlichen zu klären)
- Semestereinstufungen
- Festlegung der Module im Studienbereich Freie Wahl (BA-KulT FW 32 und 33)
- Anerkennung von Praktika, sofern vor Studienbeginn absolviert
- Bestätigung der Anmeldung zur BA-Abschlussarbeit
Master
- Anerkennung von Sprachnachweisen
- Inhaltliche Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für alle Master-Studiengänge der FK I
- Semestereinstufungen
- Bestätigung der Anmeldung zur MA-Abschlussarbeit
- Festlegung der Module im Studienbereich Freie Wahl (MA-FW 34)