Die Gemeinsame Kommission mit Entscheidungsbefugnis (GKmE) nimmt gemäß den Einsetzungsbeschlüssen an Stelle der Fakultätsräte die im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Studiengang obliegenden Aufgaben wahr. Zu den Zuständigkeiten der GKmE gehört insbesondere auch die Beschlussfassung über die Studienordnung, die Prüfungsordnung sowie Zugangs- und Zulassungsordnung. Die GKmE hält regelmäßig Sitzungen ab, mindestens jedoch einmal im Semester. Die Protokolle der Sitzungen sind beiden Partneruniversitäten zur Verfügung zu stellen.
Der GKmE gehören sieben Mitglieder an. Sie hat folgende Zusammensetzung:
Die Mitglieder und ihre Stellvertreter*innen werden auf Vorschlag ihrer Gruppenvertreter*innen von den jeweiligen für die Partneruniversität zuständigen Fakultätsräten gewählt. Für die Gruppe der Mitglieder der akademischen Mitarbeiter*innen sowie der sonstigen Mitarbeiter*innen gilt, dass deren Stellvertreter*in von der jeweils anderen Universität gestellt wird. Insgesamt ist bei der Besetzung der GKmE auf Geschlechterparität hinzuwirken.
Die GKmE wählt als Vorsitzende*n und stellvertretende*n Vorsitzende*n je eines ihrer Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen beider Universitäten.
Mitgliedergruppe | Mitglieder | Stellvertretung | |
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Hochschullehrer*innen | Weinzierl, Stefan; Ammon, Sabine; | ||
Akademische Mitarbeiter*innen | Brinkmann, Fabian | ||
Studierende | |||
MTSV* | Hacker, Anabell |
Termin | Uhrzeit | Raum |