Der Fakultätsrat hat mit Beschluss FKR I-226.o./8.3.3/2022-02-02 eine Kommission für Antidiskriminierung und Gleichstellung eingesetzt. Die Aufgabe der Kommission für Antidiskriminierung und Gleichstellung (AntiDisGleiKo) besteht in der Erarbeitung von Vorschlägen zur Beschlussfassung im Fakultätsrat, insbesondere
Die Kommission für Antidiskriminierung und Gleichstellung (AntiDisGleiKo) der Fakultät I berät die Fakultät im Themenfeld Antidiskriminierung und Gleichstellung. Sie arbeitet eng mit den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät zusammen, die an den Sitzungen der Kommission teilnehmen.
Zu den Aufgaben der AntiDisGleiKo gehören:
Über diese konkreten Aufgaben hinaus versteht sich die AntiDisGleiKo als Arbeitszusammenhang, der proaktiv und gestaltend die Ziele Chancengleichheit und Diskriminierungsschutz verfolgt. Dies erfolgt zum einen durch die Organisation von Veranstaltungen für Mitglieder der Fakultät, zum anderen durch die Erarbeitung von Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern, die der Fakultät zur Umsetzung vorgeschlagen werden. Eine Übersicht über die Aktivitäten der letzten Jahre findet sich hier.
Die Kommission für Antidiskriminierung und Gleichstellung greift zudem Anliegen von Fakultätsmitgliedern auf, die an sie herangetragen werden. Eine wichtige Schnittstelle in die Arbeitseinheiten der Fakultät hinein sind die Ansprechpersonen für Antidiskriminierung und Gleichstellung in den Instituten und Zentren der Fakultät.
Die Kommission für Antidiskriminierung und Gleichstellung kann auch per E-Mail direkt angesprochen werden.