Fakultät I - Geistes- und Bildungswissenschaften

Förderung von Maßnahmen im Themenbereich Diversität und Antidiskriminierung aus dem Gleichstellungsbudget der Fakultät I

Mitglieder aller Statusgruppen der Fakultät I der Technischen Universität haben ganzjährig die Möglichkeit, Fördermittel für die Durchführung von Maßnahmen zur Qualifizierung im Themenbereich Diversität und Antidiskriminierung bei der Kommission für Antidiskriminierung und Gleichstellung (AntiDisGleiKo) der Fakultät I zu beantragen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die Maßnahmen, für die der Zuschuss beantragt wird, müssen der Qualifizierung im Themenbereich Diversität und Antidiskriminierung dienen. Dies kann auf eine individuelle themenbezogene Qualifizierung (bspw. die Teilnahme an Kongressen, Workshops, Summer-/Winter-Schools o.ä.) oder auf statusgruppenspezifische und statusgruppenübergreifende Lehr- und Lernarrangements (Workshops, Vorträge, Lesungen o.ä.) zielen. Maßnahmen, die im Rahmen einer Lehrveranstaltung ausschließlich für die dort teilnehmenden Personen geplant werden, können nicht gefördert werden.

Der Zuschuss kann sowohl für die antragstellende Person selbst als auch für Maßnahmen, die prioritär der Qualifizierung anderer Mitglieder der Fakultät dienen, beantragt werden. Im letzteren Fall muss deutlich werden, wie welche Mitglieder der Fakultät I von der beantragten Maßnahme profitieren. Maßnahmen können auch für fakultätsexterne Personen geöffnet werden, sofern gewährleistet ist, dass ausreichend Plätze für Mitglieder der Fakultät I zur Verfügung stehen. Auf Werbematerialien für die Maßnahme ist auf die Unterstützung durch die Kommission/der Fakultät hinzuweisen.

Verpflegung und Reisekosten können nicht bezuschusst werden

Wer kann einen Antrag stellen?

Alle Mitglieder der Fakultät I:

  • wissenschaftliches Personal
  • nichtwissenschaftliches Personal
  • Studierende
  • angemeldete Doktorand*innen
  • Lehrbeauftragte mit aktivem Lehrauftrag

Wann enden die Antrags- und Abrechnungsfristen?

Die AntiDisGleiKo nimmt Anträge jederzeit entgegen. Über die Förderung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt (in Abhängigkeit vom Sitzungsturnus der Kommission) entschieden.

Bitte beachten Sie bei Antragstellung, dass Durchführung und Abrechnung von geförderten Maßnahmen bis zum 30. November eines Jahres erfolgen müssen. Falls die bestätigten Qualifizierungsmaßnahmen nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums ausgeführt und abgerechnet werden, kann eine Bezuschussung nicht garantiert werden. Diese Fristen und Regeln gelten, da das Gleichstellungsbudget pro Haushaltsjahr von der Fakultät beschlossen wird und die Abrechnung der daraus geförderten Projekte daher pro Haushaltsjahr erfolgen muss.

Beispiele zur Antrags- und Abrechnungsfrist:

  • Der Antrag wird im Monat Februar eingereicht, beantragt wird ein Workshop im Monat September: Nach Durchführung wird die Veranstaltung bis zum 30. November abgerechnet.
  • Der Antrag wird im Juni eingereicht, beantragt wird ein Zuschuss zu einem Diversity-Training, das im Dezember stattfinden wird: Abgerechnet wird nach dem Training bis spätestens 30. November des Folgejahres.

Wie hoch ist der maximale Zuschuss?

Die Höhe des maximalen Zuschusses für individuelle Qualifizierungsmaßnahmen beträgt 500€.

Für die Organisation von Veranstaltungen und Fortbildungen gilt diese Grenze nicht. Hier richtet sich die Höhe der Bezuschussung an den zur Verfügung stehenden Mitteln sowie der Anzahl an Anträgen innerhalb eines Haushaltsjahres. Kontaktieren Sie uns dazu gerne vor Antragsstellung.

Welche Angaben muss ein Antrag unbedingt enthalten?

  • Hinweis auf den Kontext: "Bezuschussung von Maßnahmen im Themenbereich Diversität und Antidiskriminierung"
  • Name und Kontaktdaten (v.a. E-Mailadresse) der*s Antragsteller*in
  • Angabe der Art der Mitgliedschaft (Statusgruppe) in der Fakultät I
  • Ziel und Zweck der geplanten Maßnahme mit Erläuterung, inwiefern die Qualifizierungsmaßnahme in den Themenbereich „Diversität und Antidiskriminierung“ fällt (Umfang: ½ bis 1 DIN A4-Seite)
  • Adressat*in bzw. Zielgruppe der geplanten Maßnahme (individuelle Förderung, kollektive Fortbildung) mit Erläuterung, inwiefern Mitglieder der Fakultät I von der Maßnahme profitieren und ob die Maßnahme für fakultätsexterne Personen geöffnet sein soll
  • Detaillierte Auflistung der geplanten Gesamtausgaben und der Höhe des beantragten Zuschusses
  • Datum, Unterschrift

 

Beispiele bereits geförderter Projekte

  • Individuelle Teilnahme an einem Diversity-Training
  • Individuelle Teilnahme an einem Kongress zum Thema Antidiskriminierung
  • Organisation eines Workshops für alle Fakultätsmitglieder zum Thema Klassismus
  • Organisation einer Stadtführungen für eine Statusgruppe der Fakultät 1 zum Thema Kolonialismus
  • Planung und Durchführung einer Exkursion für alle Fakultätsmitglieder zum Deutschen Hygiene-Museum, Ausstellungsthema: Rassismus

Wohin soll der Antrag gesendet werden?

Berichte von geförderten Maßnahmen

2018-2019

  • Diversity-Training der Fachschaftsinitiative Kultur und Technik
    Bericht
  • Fortbildungsrundgang: Postkolonialer Stadtrundgang durch das Afrikanische Viertel und Forschungsreisen zum Thema Diversity und Antidiskriminierung an Hochschulen, von Nina Hackmann - Bericht

Kontakt

Fakultät I - Geistes- und Bildungswissenschaften

Kommission für Antidiskriminerung und Gleichstellung der Fakultät I

gleiko@fak1.tu-berlin.de

Sekretariat Sekr. FH 4-1
Adresse Fraunhoferstraße 33-36
10587 Berlin