Mitglieder aller Statusgruppen der Fakultät I der Technischen Universität haben ganzjährig die Möglichkeit, Fördermittel für die Durchführung von Maßnahmen zur Qualifizierung im Themenbereich Diversität und Antidiskriminierung bei der Kommission für Antidiskriminierung und Gleichstellung (AntiDisGleiKo) der Fakultät I zu beantragen.
Die Maßnahmen, für die der Zuschuss beantragt wird, müssen der Qualifizierung im Themenbereich Diversität und Antidiskriminierung dienen. Dies kann auf eine individuelle themenbezogene Qualifizierung (bspw. die Teilnahme an Kongressen, Workshops, Summer-/Winter-Schools o.ä.) oder auf statusgruppenspezifische und statusgruppenübergreifende Lehr- und Lernarrangements (Workshops, Vorträge, Lesungen o.ä.) zielen. Maßnahmen, die im Rahmen einer Lehrveranstaltung ausschließlich für die dort teilnehmenden Personen geplant werden, können nicht gefördert werden.
Der Zuschuss kann sowohl für die antragstellende Person selbst als auch für Maßnahmen, die prioritär der Qualifizierung anderer Mitglieder der Fakultät dienen, beantragt werden. Im letzteren Fall muss deutlich werden, wie welche Mitglieder der Fakultät I von der beantragten Maßnahme profitieren. Maßnahmen können auch für fakultätsexterne Personen geöffnet werden, sofern gewährleistet ist, dass ausreichend Plätze für Mitglieder der Fakultät I zur Verfügung stehen. Auf Werbematerialien für die Maßnahme ist auf die Unterstützung durch die Kommission/der Fakultät hinzuweisen.
Verpflegung und Reisekosten können nicht bezuschusst werden
Alle Mitglieder der Fakultät I:
Die AntiDisGleiKo nimmt Anträge jederzeit entgegen. Über die Förderung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt (in Abhängigkeit vom Sitzungsturnus der Kommission) entschieden.
Bitte beachten Sie bei Antragstellung, dass Durchführung und Abrechnung von geförderten Maßnahmen bis zum 30. November eines Jahres erfolgen müssen. Falls die bestätigten Qualifizierungsmaßnahmen nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums ausgeführt und abgerechnet werden, kann eine Bezuschussung nicht garantiert werden. Diese Fristen und Regeln gelten, da das Gleichstellungsbudget pro Haushaltsjahr von der Fakultät beschlossen wird und die Abrechnung der daraus geförderten Projekte daher pro Haushaltsjahr erfolgen muss.
Beispiele zur Antrags- und Abrechnungsfrist:
Die Höhe des maximalen Zuschusses für individuelle Qualifizierungsmaßnahmen beträgt 500€.
Für die Organisation von Veranstaltungen und Fortbildungen gilt diese Grenze nicht. Hier richtet sich die Höhe der Bezuschussung an den zur Verfügung stehenden Mitteln sowie der Anzahl an Anträgen innerhalb eines Haushaltsjahres. Kontaktieren Sie uns dazu gerne vor Antragsstellung.
per E-Mail an: gleiko@fak1.tu-berlin.de
2018-2019
Fakultät I - Geistes- und Bildungswissenschaften
Kommission für Antidiskriminerung und Gleichstellung der Fakultät I
Sekretariat | Sekr. FH 4-1 |
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Adresse | Fraunhoferstraße 33-36 10587 Berlin |